aktuell - Abmahnung
Das bereits durch spektakuläre Abmahnaktionen in die Schlagzeilen geratene Anwaltsbüro Gravenreuth & Partner hat einen neuen Weg gefunden, Computerhändler zur Kasse zu bitten. Wer ein Motherboard mit Intels Triton-Chipsatz unter Verwendung des Namens Triton bewirbt, soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und gut 5000 DM Anwaltskosten bezahlen.
Dateigröße: 7359 Bytes
Schlagwörter: Recht, Abmahnungen, von Gravenreuth, Markennamen, Tricon, Warenzeichen, Triton-Chipsatz
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