aktuell - Urheberrecht
Die Novellierung des Urheberrechts birgt einigen Zündstoff: Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen ist verboten, aber das Recht auf eine Privatkopie soll erhalten bleiben. Die Zulässigkeit digitaler Kopien für Unterrichtsund Forschungszwecke liegt sogar gleich auf Wiedervorlage: Die Einschränkung der Urheberrechte zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft gilt nur bis auf weiteres.
Länge des Artikels: ca. 2 redaktionelle Seiten
Dateigröße: 180 KB
Schlagwörter: Privatkopie, Kopierschutz, DRM, Novelle, § 52 a
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