aktuell - Musikindustrie
Dürfen Presseorgane auch nach der Reform des Urheberrechts weiter über eine Software berichten, die den Kopierschutz von CDs und DVDs überwindet? Ist es auch zulässig, im Rahmen dieser Berichterstattung auf die Eingangseite der Webpräsenz des Softwareherstellers zu verlinken? Diese Frage beantwortete das Landgericht München nun aufgrund der Klage von acht Unternehmen der Musikindustrie gegen den Heise CDZeitschriften Verlag negativ. Der Verlag wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Länge des Artikels: ca. 2 redaktionelle Seiten
Dateigröße: 56 KB
Schlagwörter: Recht, Urheberrecht, Klage, Musikindustrie, Urteil, Heise, Pressefreiheit, Presserecht, Weblink
Preis: 1,50 Euro *
* Alle genannten Preise verstehen sich inkl. Versandkosten und MWSt.
| Sie starten den Download bzw. die Anzeige, indem Sie auf das gewünschte Format klicken. | ||
| ClickandBuy (Lastschrift oder Kreditkarte) |
PDF kaufen | |
c't Plus-Abonnenten |
||
|
Infos zum Plus-Abo-Zugang für die Zeitschriften c't, iX und Technology Review Nachdem der Artikel freigeschaltet ist, können Sie auf ihn bis zu zwei Stunden in allen Formaten zugreifen. Klicken Sie dazu einfach erneut auf das gewünschte Format. Die Artikel sind nur für die persönliche Nutzung bestimmt. Eine Weiterverbreitung (insbesondere zu kommerziellen Zwecken und/oder in elektronischen Medien) ist nicht erlaubt. Sie erwerben keine Verwertungsrechte an dem Artikel. |
||
Seite 28 |
Seite 29 |
Auch wenn Sie in der Seitenvorschau leere Seiten oder große weiße Flächen sehen, sind die Dokumente vollständig. An diesen Stellen waren im Original Anzeigen enthalten, die nicht zum Artikel gehören.