aktuell - Forenhaftung
Einem Urteil des Landgerichts Hamburg zufolge sind Betreiber von Foren auch dann für fremde, rechtswidrige Inhalte in Haftung zu nehmen, wenn sie von diesen keine Kenntnis haben. Ein Webforum sei schließlich ein „journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot“, so die abenteuerliche Argumentation der Richter.
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Schlagwörter: Recht, Online-Recht, Landgericht, Hamburg, Martin Geuss, Supernature
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