Recht - Elektronischer Briefverkehr
„Falls Sie nicht mit dem oben bezeichneten Adressaten dieser E-Mail identisch sind, ist es Ihnen streng verboten, diese zu lesen.“ Solche und ähnliche Disclaimer finden sich besonders in elektronischer Korrespondenz von Unternehmen. Was sind sie rechtlich gesehen wert, und wie ist es aus juristischer Sicht überhaupt um die Geheimhaltung von E-Mail-Inhalten bestellt?
Länge des Artikels: ca. 2 redaktionelle Seiten
Dateigröße: 73 KB
Schlagwörter: Datenschutz, Recht, E-Mail, Telekommunikationsrecht, Briefgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Telekommunikationsdienst, Irrläufer, Bouncer
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