Report - E-Mail-Archivierung
Längst ist es im Geschäftsverkehr üblich, auch Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder Kündigungen per E-Mail zu verschicken. Doch solche Dokumente sind rechtlich als Handelsbriefe zu qualifizieren, die für den Zugriff der Finanzämter elektronisch archiviert werden müssen. Die Archivierung von E-Mail stellt sich jedoch juristisch geradezu als Minenfeld dar.
Länge des Artikels: ca. 2 redaktionelle Seiten
Dateigröße: 158 KB
Schlagwörter: Datenschutz, Recht, Unternehmen, Archivierung, E-Mails, GdPdU
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