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100 Jahre einheitlicher Führerschein

Am 3. Mai 1909 kam das "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen"

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Düsseldorf, 3. Mai 2009 – Am 3. Mai vor 100 Jahren trat das "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" in Kraft. Mit ihm wurde ein einheitlicher Führerschein für das Deutsche Reich geschaffen. Lange Zeit war dieser Schein ein hässlicher Lappen in verschiedenen Schmutzfarben, der von einem handlichen Kärtchen beerbt wurde. Die Zukunft ist natürlich digital: 2010 stehen in der EU die Beratungen zum elektronischen Führerschein an, der ab 2012 eingeführt werden soll.

"Befähigung durch eine Prüfung dartun"

"Wer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Reich; sie ist zu erteilen, wenn der Nachsuchende seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan hat und nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Den Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch eine Bescheinigung (Führerschein) zu erbringen."

Wildwuchs als Wirtschafts-Hemmnis

Mit der Einführung des Führerscheines im Deutschen Reich wurde eine Vielzahl von Erlaubnisscheinen abgelöst, die zuvor von den deutschen Königreichen und Fürstentümern ausgegeben wurden. Diese Praxis war der Industrie ein Dorn im Auge, da besonders Lasttransporte behindert wurden, weil die Fahrerlaubnis, anders als die 110 Führerscheine in Europa an der Hoheitsgrenze ihre Gültigkeit verlor. Überdies waren die Prüfungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis sehr unterschiedlich geregelt: Mit dem Reichs-Führerschein etablierte sich nach und nach ein System von "Chauffeur-Schulen" und Führerscheinprüfungen, zunächst nur in der Praxis, dann mit einem Theorieteil auf Papier und seit kurzem Tests am Computer. Abseits der Lasttransporter war die Sache ein Privileg der Reichen: In den ersten Jahren mussten die Fahrschüler ihr eigenes Auto zur Fahrprüfung mitbringen.

Strafbehörde für Verkehrsvergehen folgte auf dem Fuße

An den Führerschein gekoppelt war eine Strafbehörde für Verkehrsvergehen, die den Führerschein entziehen konnte. Die 1910 eingerichtete "Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen" (SNFK) war eine der ersten zentralen Datensammlungen des deutschen Reiches. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie vom Verkehrszentralregister in Flensburg abgelöst, in der Deutschen Demokratischen Republik gab es eine Stempelkarte. Nach fünf Stempeln erlosch die "Fahrerlaubnis". Führerschein galt in der DDR als politisch belastetes Wort; außerdem durften ostdeutsche Frauen die Fahrerlaubnis aus freien Stücken erwerben. In der Bundesrepublik Deutschland gab es bis zum 3. Mail 1957 die formale Hürde, dass der Ehemann oder der Erziehungsberechtigte dem Führerschein-Erwerb zustimmen musste.

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