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50 Jahre Tempo 50

Seit 1. September 1957 gilt das Tempolimit in geschlossenen Ortschaften

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Vorbei die Zeiten unbeschwerter Raserei von freien Bürgern in einem freien Staat: am 1. September 1957 trat in der Bundesrepublik Deutschland das erste Tempolimit in Kraft: Innerhalb geschlossener Ortschaften durfte nicht schneller als mit 50 km/h gefahren werden.

Bis dahin gab es überhaupt keine Geschwindigkeitsbeschränkungen, weder für Pkw noch für Lkw und Motorräder. Die durften nach der Gründung der BRD tatsächlich so schnell fahren, wie sie konnten.

Die große Freiheit
Die große Freiheit war eine Reaktion auf die Tempobeschränkungen der Nationalsozialisten. Diese hatten zur Schonung der Benzinvorräte Tempo 40 für die Stadt und Tempo 80 außerorts sowie Tempo 60 für Lastwagen und Omnibusse angeordnet. In den 50er-Jahren startete das deutsche Wirtschaftswunder: Das Land motorisierte sich, hauptsächlich mit Kleinrollern und Kleinwagen, ganz ohne Knautschzonen. 1955 wurden 12.000 Verkehrstote gemeldet (2006: 5094), 1956 erschien eine Statistik, nach der an jedem Tag 18 Menschen im Stadtverkehr starben.

Mit 50 zum Zusammenbruch?
Nach dem Vorbild von Großbritannien (30 Meilen = 48 Km/H) und Österreich (50 km/h) regte der CDU-Politiker Oskar Rümmele eine Begrenzung auf Tempo 50 in der Stadt, Tempo 80 auf Landstraßen und Tempo 90 auf Autobahnen an. Rümmele hatte sich als Vorsitzender des Verkehrsausschusses mit der europäischen Situation beschäftigt und konnte darauf verweisen, dass Großbritannien trotz einer viel höheren Verkehrsdichte 1955 nur 5000 Verkehrstote zu beklagen hatte. 1956 wurde sein Vorschlag heftig diskutiert. Laut protestierte etwa der ADAC, der den innerstädtischen Verkehr zusammenbrechen sah und den Ruin der deutschen Automobilindustrie prophezeite. Rümmele selbst wurde als hartnäckiger Schwarzwälder Holzhacker diffamiert, als Landei, das Angst vor dem Tempo der Großstädte hatte.

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