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Autofahrten ins Gebirge: Ohne Winterreifen meist Endstation

Vorschriften in den Wintersportländern

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München, 26. Oktober 2004 – Autofahrer sollten nicht mehr ohne Winterreifen in die Alpen oder andere schneereiche Gegenden starten. Vor allem auf höher gelegenen Berg- und Passstraßen kann man nach Informationen des Automobilclubs ADAC bereits jetzt auf winterliche Straßenverhältnisse treffen. Unerlässlich aber sind Winterreifen oder Schneeketten, wenn mit Beginn der Skisaison die Wintersportgebiete angesteuert werden. Dann kann Winterausrüstung auch vorgeschrieben sein

Schneekettenpflicht in Wintersportländern

Dies gilt vor allem für Schneeketten. Eine Kettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit weißem Schneekettensymbol angezeigt

Winterreifenpflicht nur in Finnland

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Europa nur in Finnland und zwar in der Zeit vom 1. Dezember bis Ende Februar. Die Winterpneus müssen in Finnland eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern haben und mit dem Zeichen M + S als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch Ganzjahresreifen (mit M + S markiert) genügen den Anforderungen

Alpenländer: Keine generelle Regelung

In den Alpenländern Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien und Frankreich sowie in anderen Wintersportländern wie Tschechien, Norwegen und Schweden gibt es eine solche generelle Regelung nicht. In Österreich können Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) jedoch auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Darauf weist ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz „Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ hin. In Italien und Frankreich schließlich können Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte vorübergehend zur Pflicht gemacht werden.
(pk)

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