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Den Städten stinkt´s: Die Umweltzonen bröckeln

Hannover lockert die Ausnahmeregelungen, die Schwaben haben nachgerechnet

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Hannover, 5. Juni 2009 – Die Haltung zu den Umweltzonen scheint derzeit selbst dort zu kippen, wo bisher eisern an ihr festgehalten wurde. Bestes Beispiel der jüngeren Vergangenheit ist Hannover: Noch im April hatte das Verwaltungsgericht Hannover Klagen gegen die Umweltzone abgewiesen, eigentlich eine Stärkung der Verantwort­lichen. Doch einige Wochen darauf kam die überraschende Kehrtwende. Seitdem lässt sich auf der Seiten der Stadt nachlesen, dass es wesentlich einfacher wird, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten – einige Gewerbetreibende und Privatleute dürften sich jetzt gelinde gesagt verschaukelt vorkommen.

Rolle rückwärts
Demnach kann für Privatpersonen und Vereine eine Ausnahme erteilt werden, wenn das Kfz nicht auf „grün“ nachgerüstet werden kann und die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann und ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Umweltzone vorliegt oder die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Wirtschaftlich unzumutbar ist eine Neuanschaffung demnach bei einem Nettoeinkommen von unter 1290 Euro bei Einzelpersonen, 1960 Euro bei zwei Personen, 2470 Euro bei drei Personen usw.

Und weiter geht´s: Für Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, Freiberuflern etc., die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in der Umweltzone verkehren müssen, kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn das Kfz nicht auf „grün“ nachgerüstet werden kann und die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges zur Existenzgefährdung führen würde. Zudem können nun auch so genannte „Herumsteher“ eine Sondergenehmigung erhalten, also „Spezialfahrzeuge“, die mit aufwändigeren Ein-, Um- oder Aufbauten versehen sind – dazu zählen auch Campingbusse.

Unwille allenthalben
Ob das Umschwenken der Stadt Hannover ein Eingeständnis der Unwirksamkeit der Umweltzone ist, ob sich vielleicht auch Niedersachsens Umweltminister Sander durchsetzen konnte oder durch großzügige Ausnahmeregelungen der geplanten Revision vor dem Oberverwaltungsgericht der Wind aus den Segeln genommen werden sollte, ist unklar.

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