08.08.2012 Die EU-Kommission verschärft ihre Prüfung der Nürburgring-Pleite
Die Europäische Kommission als Wettbewerbshüterin hat heute mitgeteilt, ihre seit März Prüfungen der Fördermaßnahmen zugunsten des Nürburgrings auszuweiten. Die Nürburgring GmbH als Betreiberin der Rennstrecke hatte am 20. Juli Insolvenz angemeldet. Das Land Rheinland-Pfalz hatte rund 330 Millionen Euro in das Projekt "Nürburgring 2009" investiert. Zuletzt hat Rheinland-Pfalz eine Finanzspritze von 13 Millionen Euro vergeben wollen, die zur Stundung von Zinsen dient – was Brüssel verweigert. Die EU-Kommission formuliert "Zweifel daran, dass die Maßnahmen zu marktüblichen Bedingungen gewährt wurden und die Unternehmen ohne staatliche Unterstützung rentabel wirtschaften könnten".
Die zusätzlichen staatlichen Fördermaßnahmen zugunsten der Betreibergesellschaften der Rennstrecke und des Freizeitparks am Nürburgring wurden am 15. Mai 2012 beschlossen und teilweise durchgeführt, um die Unternehmen vor der unmittelbar drohenden Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Dabei geht es um eine Stundung von Zinsen zuvor gewährter Darlehen, einen Rangrücktritt für bestehende Gesellschafterdarlehen und möglicherweise um ein weiteres Gesellschafterdarlehen, mit dem der Betrieb für weitere sechs Monate gewährleistet werden sollte.
Die Kommission ist der Ansicht, dass sich der Nürburgring möglicherweise bereits 2008, als die ersten Beihilfen gewährt wurden, in finanziellen Schwierigkeiten befand. Aufgrund ihrer extrem wettbewerbsverzerrenden Wirkung dürfen Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen jedoch nur einmal in einem Zeitraum von zehn Jahren an Unternehmen in Schwierigkeiten vergeben werden. Die Kommission wird jetzt prüfen, ob diese wiederholten staatlichen Interventionen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Das Prüfverfahren werde ergebnisoffen geführt.
Wie der SWR heute berichtet, prüft auch die Staatsanwaltschaft Koblenz die Folgen der Nürburgring-Insolvenz. "Wir ermitteln im gesamten Komplex Nürburgring sowieso", sagte Oberstaatsanwalt Hans-Peter Gandner. Derzeit könne er aber nichts Näheres dazu sagen. Bei jedem Insolvenzverfahren werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht auf Insolvenzvergehen besteht. Zu solchen Vergehen zählt etwa eine Insolvenzverschleppung. Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der gescheiterten Privatfinanzierung am Ring bereits Anklage wegen Untreue gegen Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) erhoben.
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