20.03.2012 EU-Kommission reicht Klage gegen VW-Gesetz ein
Im Streit um das VW-Gesetz hat die EU-Kommission wie angekündigt Klage gegen Deutschland eingereicht. Das teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg mit und bestätigte damit einen Bericht der Berliner Zeitung. Die Rechtssache ist laut Gericht bereits im Februar eingegangen und hat die Nummer C-95/12. In dem seit zehn Jahren schwelenden Streit ist die EU-Behörde nun bereits zum zweiten Mal vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Den Schritt hatte sie im November 2011 angekündigt. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte in Berlin lediglich, dass die Klageschrift eingegangen sei. Innerhalb der Bundesregierung werde nun eine Stellungnahme erarbeitet.
Die EU-Kommission will das im VW-Gesetz festgeschriebene Veto-Recht des Landes Niedersachsen bei wichtigen Entscheidungen zu Fall bringen. Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter schreckt die Regelung potenzielle Investoren ab, behindert Innovationen und kann zu steigenden Preisen führen. Daher verstoße die Sperrminorität für das Land Niedersachsen gegen EU-Recht.
Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik. Dabei geht es auch um ein millionenschweres Bußgeld. Ändert die Bundesregierung das Gesetz nicht, verlangt die Kommission vor Gericht eine Strafe von mindestens 46,5 Millionen Euro. Diesen Betrag müsste die Bundesrepublik – und nicht Volkswagen – zahlen. Die Richter könnten die Klage abweisen, sie könnten aber auch weitere Änderungen verlangen oder ein Bußgeld verhängen, das auch noch höher ausfallen kann.
Bereits 2007 hatte die EU-Kommission auf juristischem Weg Änderungen des VW-Gesetzes erzwungen. Die 20-Prozent-Sperrminorität des Landes Niedersachsen blieb aber erhalten. Politiker und Gewerkschaften fürchten um den Schutzwall für den Autobauer und die Mitbestimmung. (dpa)
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