Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein klagen gegen Riesenlaster auf ihren Straßen Gegenwind für die Gigaliner
Karlsruhe, 3. September 2012 – Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben Verfassungsklage gegen den umstrittenen Feldversuch mit überlangen Lastwagen eingereicht. Damit wehren sie sich gegen die Verordnung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), nach der "Gigaliner" auch ohne Zustimmung der Bundesländer probeweise auf bestimmten Strecken rollen dürfen. Das bestätigte ein Sprecher von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).
Schiene statt Straße
Hermann sprach sich am Montag gegen die Riesen-Lastwagen aus. "Die sogenannten Gigaliner würden noch mehr Waren auf die Straße bringen. Unser Ziel ist aber eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene", erklärte er in einer Mitteilung. Der Feldversuch des Bundes habe nur den einen Zweck, den Riesenlaster als Transportmittel dauerhaft zu etablieren. Grüne und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich nicht an dem Feldversuch zu beteiligen.
Seit dem 1. Januar sind in Deutschland auf ausgewählten Strecken Lastwagen erlaubt, die um bis zu 6,50 Meter länger sein dürfen als bisher. An dem auf fünf Jahre angelegten Versuch mit bis zu 25,25 Meter langen Lastwagen beteiligen sich aber nur Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Zwei Lang-Lkw können die Fracht von drei Lastwagen transportieren. Unter den bestimmten Strecken, die für die Riesen-Lastwagen zugelassen sind, sind auch Abschnitte auf den Autobahnen A3, A7 und A96 in Baden-Württemberg. Die Gigaliner können das Bundesland aber nur zum Transit nutzen und dürfen die für sie freigegebenen Autobahnabschnitte nicht verlassen.
Auch Schleswig Holstein will nicht mehr
Hermann glaubt, dass für diese Verordnung eine Zustimmung des Bundesrates nötig gewesen wäre. Die habe der Bund nicht eingeholt – "vermutlich in der Angst, keine Mehrheit im Bundesrat zu bekommen", hieß es im Juni, als Hermann die Klage ankündigte. Wie das Verkehrsministerium in Stuttgart weiter mitteilte, ist ein Gutachten des Justizministeriums sowie eine Antragsschrift von Prof. Martin Nettesheim von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen die Grundlage für den Normenkontrollantrag. Die CDU-geführte Vorgängerregierung in Baden-Württemberg hatte sich noch für den Riesenlaster-Test ausgesprochen. Auch das nun von SPD, Grünen und SSW regierte Schleswig-Holstein, das ursprünglich ebenfalls zugesagt hatte, will beim Feldversuch nicht mehr mitmachen.
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