Daher hielt es auch die Folgen für Autobesitzer für verhältnismäßig, die nicht mehr in die Umweltzone einfahren dürfen, da dies nur einen kleinen Teil der Bevölkerung treffe. Unter Berücksichtigung der dafür geschaffenen Härtefallregelung werde die Belastung jedoch so abgefedert, dass die Verhältnismäßigkeit insgesamt nicht in Frage gestellt werde.
Hauptproblem Stickstoffdioxid
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dürfen die Kläger aber in Berufung gehen. Völlig chancenlos sind sie dabei wohl nicht. Denn das Gericht wertete offenbar Modellrechnungen für die Zukunft höher als die Messergebnisse des Jahres 2008. Das Niedersächsische Umweltministerium hält dagegen die Umweltzone für den falschen Weg, wie uns eine Sprecherin sagte. Man frage sich auch, wie mit dieser Maßnahme die neuen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden sollen, die ab kommendem Jahr gelten. Denn ab 2010 beträgt der zulässige Jahresmittelwert für Stickoxide 40 µg/m3, bisher liegt der Grenzwert bei 50 µg. Zudem wird ab 2010 18-mal im Jahr ein Stundenmittelwert von 200 µg/m3 toleriert. Nach dem Hildesheimer Gutachten lag der Jahresdurchschnittswert aber 2007 und 2008 bei 56 µg/m3, also um gut 40 Prozent zu hoch. Umweltminister Sander hatte schon vergangene Woche die Meinung vertreten, dass eine wesentliche Verbesserung der Luftqualität „nur langfristig durch Abgasminderungstechniken oder Ausschluss des Schwerlastverkehrs sowie alternative Verkehrskonzepte zu erzielen“ sei.
Gibt es überhaupt genug „Stinker“?
Dass es Hannover gelingt, kurzfristig die Stickoxidemissionen in den Griff zu bekommen, erscheint schwierig, weil der Bestand an Dieselfahrzeugen, die keine grüne Plakette bekommen, wohl zu niedrig ist, als dass ihr Entfall genügen würde – schließlich begründet auch das Gericht die Verhältnismäßigkeit mit der geringen Anzahl betroffener Fahrzeuge. Zur Erinnerung: 2008 durfte man noch mit roter Plakette in die Umweltzone in Hannover einfahren, seit Anfang 2009 nur noch mit gelber Plakette und ab 2010 nur noch mit grüner Plakette. Ab 2010 sind demnach nur sehr alte Benziner und Dieselfahrzeuge betroffen, die die nicht über die Euro 3 hinauskommen und sich nicht auf „grün“ umrüsten lassen.
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