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Handy-Verbote Europa: Hörer am Ohr ist kein Kavaliersdelikt

Bei Auslandsfahrten im Auto Hände weg vom Telefon

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München, 18. Juni 2004 – Fast überall in Europa ist heute für Autofahrer die Benutzung von Handys ohne Freisprechanlage während der Fahrt tabu. Wer dennoch mit dem Mobiltelefon am Ohr erwischt wird, muss mit saftigen Strafen rechnen. Der Automobilclub ADAC hat die aktuellen Bußgelder in 24 Reiseländern zusammengestellt. Am teuersten ist es mit 136 Euro in den Niederlanden. Auch in Griechenland und in Ungarn kann der unsachgemäße Umgang mit dem Handy ein dreistelliges Loch in die Urlaubskasse reißen. Dort wo es noch kein ausdrückliches Handy-Verbot gibt, wie in Schweden, können trotzdem erhebliche strafrechtliche Folgen drohen. Zum Beispiel, wenn ein telefonierender Autofahrer in einen Unfall verwickelt wird, unsicher fährt oder den Verkehr gefährdet

Nicht alle Länder haben einen Bußgeldkatalog

In Deutschland beträgt das Bußgeld für Handy-Sünder 40 Euro, dazu kommt noch ein Punkt in Flensburg. Nur wenige Länder haben wie Deutschland oder Dänemark einen Bußgeldkatalog mit genau festgelegten Strafen. Deshalb sind die in der Übersicht angegebenen Beträge nur Richtwerte. Auch in der Türkei gibt es ein Handy-Verbot am Lenkrad, genaue Bußgeldbeträge werden allerdings nicht veröffentlicht

Von Land zu Land können die Spielregeln zum Thema Telefonieren im Auto sehr unterschiedlich sein. Meistens darf nur mit einer Freisprechanlage telefoniert werden, auch portable Freisprecheinrichtungen (Headsets) sind unter bestimmten Voraussetzungen mancherorts
(pk)

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