München, 26. Januar 2005 - Vor dem Höhepunkt der diesjährigen Karnevalssaison warnt der Automobilclub ADAC die Autofahrer vor dem Genuss von Alkohol. Nur wer Bier, Wein oder Cocktails meidet, kann sich guten Gewissens ans Steuer setzen. Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille von der Polizei ertappt werden, sehen dafür die rote Karte und sind für einen Monat den Führerschein los sowie um 250 Euro ärmer. In der Flensburger Verkehrssünderkartei schlägt das Vergehen mit vier Punkten zu Buche
Als absolut fahruntauglich gilt, wer mit 1,1 Promille aus dem Verkehr gezogen wird. Für diese Straftat wird man mit bis zu 15 Monaten Führerscheinentzug, sieben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe von mindestens 40 Tagessätzen belangt. Aber auch schon bei wesentlich geringerer Alkoholkonzentration kann man ernste Probleme bekommen. Es drohen bei auffälligem Verhalten bereits ab 0,3 Promille mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, sieben Punkte und eine saftige Geldstrafe. Kommt es außerdem zu einem Unfall, steht dem Alkoholsünder zusätzlicher Ärger mit seiner Versicherung ins Haus
Wer nach durchzechter Faschingsnacht am nächsten Morgen wieder Auto fahren will, sollte die Gefahr durch Restalkohol nicht unterschätzen. Da der menschliche Körper nur rund 0,1 Promille pro Stunde abbaut, ist man meist in der Frühe noch nicht wieder fahrtüchtig. Vorsicht auch bei so genannten Promille-Killern: Tee und Kaffee beschleunigen den Abbau von Alkohol nicht, sondern halten lediglich wach
Narrenfreiheit genießen auch nicht die vielen Autofahrer, die den Karnevalsendspurt in einem der benachbarten Wintersportländer verbringen. So liegt der Grenzwert in der Schweiz, in Österreich, in Italien, Frankreich und Slowenien bei 0,5 Promille, in Polen bei 0,2, in Tschechien und der Slowakei sogar bei 0,0 Promille. (pk)
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