München, 7. Dezember 2004 – Bis zum 30. November konnten Kfz-Versicherte ihre Police regulär auflösen. Um eine Kündigungswelle zu vermeiden, verschicken viele Versicherungen erhöhte Beitragsrechnungen fürs kommende Jahr erst nach diesem Stichtag. Viele Kunden wissen nämlich nicht, dass sie nach einer Beitragserhöhung ohne Verbesserung der Leistungen innerhalb eines Monats kündigen können. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch bei einer Veränderung der Regional- oder Typenklasse sowie nach einem Schadensfall
Damit die Versicherung den Austritt wirklich zur Kenntnis nimmt, ist es ratsam, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Vor einer Kündigung sollten Wechselwillige sorgfältig Preise und Konditionen anderer Versicherungen prüfen, damit sie von einem neuen Vertrag wirklich profitieren. Mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich können Sie Preise und Konditionen von Kfz-Versicherungen vergleichen.
(pk)
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