17.08.2012 Notorischen Parksündern droht der Führerscheinverlust
Auch Falschparken kann den Führerschein kosten. Das gilt laut dem ADAC für Autofahrer, die durch ihr Verhalten nahelegen, dass sie sich „vorsätzlich und dauerhaft über die Verkehrsordnung“ stellen – zum Beispiel durch sehr häufige Parkverstöße. Der Münchener Automobilclub verweist auf ein vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis verhandelten Fall (Az.: 10 K 487/11n), in dem ein Autofahrer innerhalb von drei Jahren 120 Parkvergehen begangen hatte.
Aufgrund dieser Häufigkeit von Knöllchen ordnete die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Der Fahrer legte allerdings nicht das erforderliche positive MPU-Gutachten vor. Die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen der Betroffene vor Gericht zog. Das Gericht schloss sich der Behörde an: Es argumentierte, dass auch beharrliche Verstöße gegen Parkregeln den Zweifel an der Fahreignung begründen und Anlass für einen Führerscheinentzug geben können. (dpa)
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