Berlin, 9. Februar 2012 – Das Verkehrszentralregister soll im kommenden Jahr überarbeitet werden. In diesem Register werden seit 1974 in Form von Punkten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgehalten. Künftig ist der Führerschein schon bei acht Punkten weg, gleichzeitig soll es aber auch weniger Punkte geben.
Nach Informationen der Bild soll die Neuregelung des Bußgeldkataloges 2013 in Kraft treten. Zu schnelles Fahren wird in Zukunft nur noch mit einem Punkt geahndet. Bisher waren für extreme Geschwindigkeitsübertretungen bis zu vier Punkte möglich. Für das Überfahren einer roten Ampel werden ab 2013 zwei Punkte aufgerufen. Auch dort können aktuell bis zu vier Punkte fällig werden. Keine Änderungen gibt es beim Fahren unter Alkohol: Hier ist der Führerschein ab einem bestimmten Promillewert nach wie vor sofort weg.
Ziel der Maßnahmen ist eine Vereinfachung des Systems. Jeder Bürger soll, so Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) im ZDF Morgenmagazin am Donnerstag, besser mit der Datei klarkommen, „ohne dass er dabei einen Experten zu Rate ziehen muss.“ Mit der Neuregelung solle das System transparenter, einfacher und handhabbarer werden, so Ramsauer weiter.
Details wurden bisher aber nicht veröffentlicht oder sind noch gar nicht geklärt. So gibt es bisher keine Informationen dazu, ob die mit einigen Delikten verbundenen Fahrverbote von der Reform berührt werden. Fest steht dagegen wohl, dass die Verjährungsfristen neu geregelt werden: Ein-Punkt-Verstöße werden nach einem Jahr gelöscht, Zwei-Punkt-Delikte nach drei Jahren. Die Geldbußen sollen zum Teil stark steigen. Gänzlich ungeklärt ist der Transfer bereits vorhandener Punkte in das neue System. Diese und andere Details sollen in zwei Wochen vorgestellt werden.
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