16.07.2012 Urteil: Besoffener Fußgänger kann auch den Führerschein verlieren
Wer einen Führerschein besitzt und tatsächlich benötigt, sollte auch dann seinen Alkoholkonsum unter Kontrolle haben, wenn er nur zu Fuß unterwegs ist. Jedenfalls entzog die Verkehrsbehörde jetzt einem Mann seine Fahrerlaubnis, der im stark alkoholisierten Zustand zwar ohne sein Fahrzeug, aber randalierend auf einem öffentlichen Fest in Polizeigewahrsam genommen werden musste. Und das zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz urteilte (Az. 3 L 823/12).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, brachten die Rettungskräfte den Festgenommenen zunächst in ein Krankenhaus, wo bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 3 Promille festgestellt wurde. Dabei sei er so aggressiv aufgetreten, dass ihn selbst in der Klinik noch Polizeibeamte bewachen mussten. Als der Mann sich dann nach der Ausnüchterung weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, entzog ihm die Behörde seinen Führerschein – und erhielt dafür die Zustimmung des Gerichts.
"Denn der Betroffene ist laut eigener Aussage zur Erreichung seiner Arbeitsstätte auf die Benutzung des privaten Autos angewiesen – womit zu befürchten ist, dass er schon in überschaubarer Zukunft nach dem übermäßigen Genuss von Alkohol auch ein Kraftfahrzeug zu führen versuchen wird", erklärt Rechtsanwältin Daniela Sämann den Mainzer Richterspruch. Jedenfalls sei aufgrund seines äußerst aggressiven Verhaltens auf dem Fest und der nur unter polizeilicher Bewachung möglichen medizinischen Versorgung davon auszugehen, dass er das Führen von Kraftfahrzeugen und den die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher zu trennen vermag.
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