| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unzulässig gehalten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, im Haltverbot, im eingeschränkten Haltverbot, auf Fahrbahnbegrenzung, auf Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, auf der Grenzmarkierung für Haltverbote, bei rotem Dauerlicht, bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren", bei "Vorfahrt gewähren"- oder bei Stop-Schild (wenn das Schild verdeckt wird), vor und in Feuerwehrzufahrten oder an Taxenständen | 10 EUR | ||
| Unzulässig gehalten in den oben genannten Fällen, mit Behinderung | 15 EUR | ||
| Unzulässig gehalten in zweiter Reihe | 15 EUR | ||
| Unzulässig gehalten in zweiter Reihe mit Behinderung | 20 EUR | ||
| An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt | 15 EUR | ||
| An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung | 25 EUR | ||
| An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als 1 Stunde | 25 EUR | ||
| An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als eine Stunde mit Behinderung | 35 EUR | ||
| An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz | 40 EUR |