Video: Schnurer hilft! »
Konrad Pluta aus Berlin fragt: "Ich wollte mir ein kostenloses Programm runterladen und bin über google auf die Seite www.opendownload.de gestoßen, hab da meine persönlichen Daten hinterlassen und die AGBs akzeptiert. Heute bekam ich eine Rechnung über 96 Euro für ein 2 Jahres-Abo. Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, ich hätte mit der Anerkennung der AGBs auch auf mein Widerrufsrecht verzichtet. Komme ich aus der Sache irgendwie raus?"
Schnurer hilft!
Zu erst einmal: Wer sich auf der Webseite angemeldet hat, muß nicht zwangsläufig zahlen! Die Methode mit der die opendownload.de auf Kundenfang geht ist nicht neu: Surfer, die auf der Suche nach populären, üblicherweise kostenlos angebotenen Programmen sind, werden auf die eigene Webseite gelockt. Wer sich dort anmeldet, geht – nach Lesart des Anbieters – ein Zweijahres-Abo ein. Der Kostenhinweis ist allerdings so gut versteckt, dass der unbedarfte Surfer gar nicht merkt, wofür er sich da anmeldet.
Besonders perfide ist die Namenswahl der Download-Seite: Denn unter www.open-download.de erreicht man tatsächlich eine recht gut gepflegte Webseite mit Links zu kostenloser Software. Wer den Bindestrich vergisst, landet auf der Seite mit der Abo-Falle. Doch das ist nicht die einzige Falle, die der Anbieter, die Mannheimer "Content Services Ltd.", für Surfer bereithält. Wer etwa "www.skype.at" aufruft, landet nicht etwa auf der österreichischen Webseiter von Skype, sondern auf einer täuschend echt nachempfundenen Seite von Opendownload.de. Besonders perfide: Wer Skype, die kostenlose Internet-Telefoniesoftware des inzwischen zu eBay gehörenden Unternehmens nutzen will, muss sich dort tatsächlich anmelden. In der Annahme, sich bei Skape anzumelden, tippen so viele ahnungslose Surfer ihre Daten ein. Auch wer via Suchmaschine nach eigentlich kostenlosen Programmen sucht, landet oft auf Webseiten mit Abo-Fallen. Hat man seine Daten eingegeben, will die "Content Services Ltd." kassieren: Für das angeblich eingegangene Abo will man 96 Euro pro Jahr, im kompletten Abo-Zeitraum werden also 192 Euro fällig.
Wer sich nach Erhalt der ersten "Rechnung" auf sein Widerrufsrecht beruft, wird auf die AGB verwiesen, denen man vermeintlich zugestimmt hat. Darin wird ein Widerrufsrecht angeblich ausgeschlossen.
Wie reagieren?
Wer in die Abofalle von Opendownload getappt ist, kann sich angesichts der verschleierten Kosten auf einen Irrtum berufen und den Vertrag so anfechten. Ein passendes Musterschreiben dazu finden Sie hier. Das Schreiben sollten Sie per Fax mit qualifiziertem Sendebeleg oder per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen senden.
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht beim Abschluss von Verträgen über das Internet grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Trick von opendownload, dieses Recht mit einem Klick außer Kraft zu setzen, funktioniert nach Auffassung der Verbraucherzentrale RLP aber nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Betreiber der Webseite deshalb bereits abgemahnt. Da die "Content Services Ltd." bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, erwägt der Verband nun eine Klage auf Unterlassung. Auch Skype prüft derzeit rechtliche Schritte, um den Missbrauch des eigenen Firmennamens und Firmenlogos durch die "Content Services Ltd." zu unterbinden. Bis diese juristischen Maßnahmen greifen, sind die Fallensteller freilich weiter aktiv.
Ruhig bleiben!
Rechtlich sieht es für solche Seitenbetreiber schlecht aus, trotzdem versuchen sie, Betroffene durch Drohungen und Mahnungen zu verunsichern. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern!
Reagieren Sie einmal auf die Rechnung mit einem unserer Musterbriefe und ignorieren Sie alle weiteren Schreiben. Der Erfolg dieser Masche basiert einzig darauf, die rechtliche Unerfahrenheit vieler Verbraucher auszunutzen und sie so zur Zahlung zu bewegen. Ignoriert man alle weiteren Einschüchterungsversuche, verläuft die Angelegenheit in aller Regel im Sande. Heben Sie sämtlichen Schriftverkehr und eventuelle Telefonnotizen dennoch sorgfältig auf!
Diskussionsforum
Haben Sie ähnliches erlebt? Dann diskutieren Sie mit uns im Forum von ct-TV.
Widerspruch per Musterbrief
Mit den nachfolgenden Musterbriefen können Sie unberechtigten Forderungen widersprechen. Sie sollten nur den Musterbrief verwenden und sich nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt zu weiteren Äußerungen hinreißen lassen, da Sie sich ansonsten Nachteile einhandeln können.
Musterbrief 1
Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie den in Rechnung gestellten Dienst nicht genutzt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Ich habe mich auf [Internetseite] nicht angemeldet und habe auch niemanden beauftragt, sich in meinem Namen dort anzumelden. Daher besteht keinerlei Anspruchsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Musterbrief 2
Diese Vorlage hilft, wenn minderjährige Kinder sich bei einem kostenpflichtigen Dienst angemeldet haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig. Selbst wenn [sie/er] sich also tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben sollte, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen §§ 107, 108 BGB unwirksam, denn [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB ("Taschengeldparagraf") hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen bewirkt hat.
Auch kann [meiner Tochter/ meinem Sohn] kein Vorwurf eines Betruges gemacht werden, da [er/sie] sich der mit der Anmeldung verbundenen Kosten nicht bewusst war. Aus den genannten Gründen werde ich den von Ihnen geforderten Betrag nicht zahlen.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Musterbrief 3
Auch wenn Sie sich angemeldet und dabei eine gut getarnte Preisangabe übersehen haben, können Sie der Rechnung widersprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Noch Fragen?
Haben Sie eine Frage zu Ihrem Computer? Funktioniert irgend etwas nicht richtig? Fragen Sie unseren Experten und schicken Sie uns Ihre Frage als Video. Schafft es Ihre Anfrage in die Sendung, schenken wir Ihnen ein exklusives c't-magazin-Computerversteher-T-Shirt. Mehr Informationen darüber, wie Sie uns Ihr selbstgefilmtes Video schicken können, finden Sie auf unserer Webseite. (Georg Schnurer)
Permalink: http://heise.de/-402463
c't magazin wird eingestellt
Der Hessische Rundfunk und der Heise Zeitschriften Verlag haben beschlossen, die Kooperation zur Produktion der TV-Sendung c't magazin aus Kostengründen nicht weiter fortzuführen. Der HR und der Heise Verlag bedauern sehr, dieses erfolgreiche Format deshalb zum 25. Juni 2011 einstellen zu müssen.
c't magazin wird eingestellt
Der Hessische Rundfunk und der Heise Zeitschriften Verlag haben beschlossen, die Kooperation zur Produktion der TV-Sendung c't magazin aus Kostengründen nicht weiter fortzuführen. Der HR und der Heise Verlag bedauern sehr, dieses erfolgreiche Format deshalb zum 25. Juni 2011 einstellen zu müssen.