Schnurer hilft! | c't magazin 31.10.2009

Probleme mit der Technik?

Hintergrund: Schnurer hilft!

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Willi Wenke aus Bad Neuenahr-Ahrweiler fragt: "Kann ich ältere Updates wie zum Beispiel das Windows XP Servicepack 2 löschen wenn ich das Servicepack 3 installiert habe, oder Microsoft .Net Framwork 1 und 2 wenn die Version 3 installiert ist, oder eben den Adobe Acrobat Reader 8 wenn die Version 9 installiert ist?"

Schnurer hilft!

Hier gilt es zwischen zwei Update-Varianten zu unterscheiden, nämlich zwischen Betriebssystem-Updates und normalen Programmupdates.

Bei Betriebssystem-Updates wie etwa den Service-Packs für Windows gilt: Hier baut ein Update auf das andere auf. Vermeintlich ältere und deshalb auf den ersten Blick überholte Updates dürfen deshalb nicht gelöscht werden, da damit die Stabilität und die Sicherheit des Betriebssystems gefährdet werden kann. Selbiges gilt für die systemnahen Updates wie etwa die für das erwähnten .Net Framework. Auch hier werden die älteren Updates von den neuen benötigt und müssen deshalb auf dem PC bleiben.

Installiert man hingegen eine neue Version eines Anwendungsprogramms, so kann man die ältere Version durchaus löschen, nachdem die neue installiert wurde. Viele Installationsprogramme bieten diese Bereiningung des Rechners deshalb automatisch mit an. Oft muss man die alte Version sogar löschen, bevor die neue Installiert werden kann. Vorsicht ist hier aber bei Update-Versionen geboten: Hier holt sich die das Installationsprogramm für die neue Version oft die Seriennummer von der alten bereits installierten Version. Wer die alte Version desahalb zu früh löscht, läuft gefahr, dass das Upgrade nicht funktioniert, weil die Installationsroutine kein Upgrade-Berechtigte Version auf dem Rechner vorfindet. (Georg Schnurer)

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Der Hessische Rundfunk und der Heise Zeitschriften Verlag haben beschlossen, die Kooperation zur Produktion der TV-Sendung c't magazin aus Kostengründen nicht weiter fortzuführen. Der HR und der Heise Verlag bedauern sehr, dieses erfolgreiche Format deshalb zum 25. Juni 2011 einstellen zu müssen.

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