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Teurer Kontakt mit dem Weltall
Eine horrende Telekom-Rechnung, mysteriöse Telefonate in das so genannte „Iridium-Netz“. Und immer wieder die Frage: was ist denn hier passiert? Was Robert B. aus Datteln (NRW) passierte, wird er wohl so schnell nicht vergessen.
Schockierende Telekom-Rechnung
Aber mal von vorne: Der Horror fängt mit einem Anruf an. Die Telekom ist dran, fragt Robert B. ob er wisse, dass er von einem seiner Telefonanschlüsse für über 2000 Euro telefoniert habe! Kein Wunder, dass da selbst die Telekom etwas stutzig wurde – denn sonst fallen unter dieser Rufnummer fast immer nur die Grundgebühren an. Robert B.: "Das ist ein Apparat, der wird für eingehende Gespräche genutzt, für ausgehende Gespräche so gut wie nie!“ Robert B. glaubt an ein Versehen – aber die Telekom besteht auf Zahlung der Mega-Rechnung. Denn er habe ja schließlich stundenlang eine extrem teure Telefonnummer angerufen. Also: Her mit den 2.103 Euro! Robert B.: "Man fühlt sich hilflos, man fühlt sich ausgeliefert, man hat also keinen richtigen Gesprächspartner, das ist einfach ein Apparat, mit dem man nicht reden kann…“
Keiner Schuld bewusst
Für Robert B. indes ist völlig klar: weder er noch sein Sohn haben die fragliche Nummer angerufen. Sie sind sich ebenfalls sicher: von dem fraglichen Apparat aus wurde an diesem bemerkenswerten Sonntag überhaupt nicht telefoniert! Robert B. beginnt zu recherchieren. Und findet heraus, dass es sich bei der teuren Nummer um eine Verbindung zu einem Satellitentelefon-Netz des Betreibers Iridium handelt. B.: "Ich wusste nicht einmal, dass es Iridium-Satelliten gab, bis diese Geschichte gekommen ist. Ich musste mich im Internet informieren, was das überhaupt ist!“ Robert B. will sich wehren. Er sieht nicht ein, dass er für Kosten gerade stehen soll, die er nicht zu verantworten hat. Also legt er Widerspruch gegen die immense Forderung ein. Doch: Wird er damit durchkommen?
Teure Rechnungen kein Einzelfall
Wir fragen einen, der es wissen muss: Der Jurist Christian Klostermann ist Experte auf diesem Gebiet. Er hat schon Mandanten vertreten, die mit noch weit höheren Rechnungen konfrontiert wurden als Robert B. Anwalt Klostermann berichtet aus seinem Alltag: "Also in der Praxis kommen solche Fälle vor, 3000 bis 300.000 Euro, das war der schlimmste Fall in meiner Praxis. Was können Betroffene tun? Unbedingt sofort reagieren, Widerspruch einlegen, die Beanstandung dem Telekommunikationsunternehmen mitteilen, damit möglichst schnell auch Ermittlungen eingeleitet werden können!“
Telekom bleibt stur
Widerspruch hat B. ja bereits eingelegt. Doch wie reagiert die Telekom darauf? In einer Stellungnahme des Unternehmens heißt es:
"Nach Eingang der Kundenbeschwerde wurde umgehend eine Prüfung (…) durchgeführt. Unsere Aufzeichnung über aufgetretene Störungsfälle ergab keine Hinweise auf eine fehlerhafte Erfassung und Berechnung der monierten Verbindung. Wir sind von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt. Daher lehnen wir eine Kulanzentscheidung ab.“
Kriminelle Machenschaften nicht auszuschließen
Wie also weiter machen? Sollte Robert B. zahlen? Oder weiter gegen die Telekom-Forderung vorgehen? Dr. Christian Klostermann: "Also, wenn man berechtigte Zweifel hat an der Rechnung, sollte man auf jeden Fall seinen Widerspruch weiterverfolgen, denn früher war es zwar so, dass diese Rechnungen im Allgemeinen als in Ordnung angesehen wurden, aber mittlerweile mehren sich doch die Fälle, dass es Fehler gibt und dass diese Fehler auch nachweisbar sind. Auch kann man nicht ausschließen, dass man Opfer krimineller Machenschaften wird!“ Robert B. muss also weiter für sein Recht kämpfen. Auch wenn das wohl eher einem Kampf David gegen Goliath gleich kommen wird. Und B. hat nur eine Waffe: die Gewissheit, dass von seinem Telefon aus niemand ein stundenlanges, teures Gespräch geführt hat!
Was tun bei überhöhten Rechnungen?
Wenn Sie sicher sind, dass Sie in einer Rechnung aufgelistete Telefonate nicht geführt haben, sollten Sie diese Beträge auch nicht zahlen. Legen Sie Widerspruch ein und drängen Sie auf Klärung. Zahlen Sie aber die unstrittigen Beträge der Rechnung. Sie haben darüber hinaus das Recht die Telefonleitung auf mögliche Manipulationen Seitens Dritter überprüfen zu lassen. Dies ist für Sie in der Regel kostenlos.
Permalink: http://heise.de/-851751
c't magazin wird eingestellt
Der Hessische Rundfunk und der Heise Zeitschriften Verlag haben beschlossen, die Kooperation zur Produktion der TV-Sendung c't magazin aus Kostengründen nicht weiter fortzuführen. Der HR und der Heise Verlag bedauern sehr, dieses erfolgreiche Format deshalb zum 25. Juni 2011 einstellen zu müssen.
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