Vorsicht Kunde! vom 26.01.2008 | c't magazin

Video: Die eBay-Falle

- Ahnungslose Hobbyverkäufer im Visier von Abmahnanwälten


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Die eBay-Falle

Ahnungslose Hobbyverkäufer im Visier von Abmahnanwälten

Christel und Detlef D. ahnen nichts böses, als sie ihre Parfumsammlung auflösen wollen.Die über Jahre liebevoll gesammelten Flacons werden bei Ebay zum Verkauf angeboten. Sie wundern sich auch nicht, als ein Gebot über 40 Euro für die kleine Probe eines Parfums eingeht. Ein Gebot mit Sprengkraft, denn dahinter steht eine Anwältin. Sie hat das Gebot nur abgegeben, um an die Adresse der Sammler zu kommen und mahnt das Ehepaar schließlich kostenpflichtig ab. Die Begründung: Die beiden älteren Herrschaften würden gewerblich auftreten und hätten es somit versäumt, bei den Auktionen entsprechende rechtliche Hinweise zu platzieren. Als Gebühr stellt sie den beiden Hobbysammlern über 1200 Euro in Rechnung.

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Der Hessische Rundfunk und der Heise Zeitschriften Verlag haben beschlossen, die Kooperation zur Produktion der TV-Sendung c't magazin aus Kostengründen nicht weiter fortzuführen. Der HR und der Heise Verlag bedauern sehr, dieses erfolgreiche Format deshalb zum 25. Juni 2011 einstellen zu müssen.

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