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Ihre Wellensittiche sind schuld daran, dass Anja und Jens R. 8600 Euro zahlen sollen. Denn die beiden Vogelliebhaber bauten eine private Internetseite mit Ernährungstipps für ihre gefiederten Freunde und verwendeten dazu auch digitale Fotos von Lebensmitteln. Diese Bilder fanden sie in einer Suchmaschine. Was sie nicht wussten: Die Fotos stammen aus einem ganz "speziellen" Internetkochbuch, und der Urheber hat bereits mehrere hundert andere Internetnutzer wegen der Verwendung dieser Bilder abgemahnt, so schätzen Experten. Verwendet man eines seiner Abbildungen von Brötchen oder Brezeln, Zwiebeln, Gurken oder Möhren, dann kommt auch ganz schnell die Anwaltsrechnung ins Haus. Und wenn nicht gezahlt wird, fackelt der Fotograf nicht lange. Man sieht sich vor Gericht. Wir waren bei einer Verhandlung mit der Kamera dabei.
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