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Nachgehakt
In der Sendung vom 9. 10. 2010 berichtete das c’t magazin über den Fall von Andrea N. und Guido W.
Das junge Paar hatte ein Abo beim Bezahlsender Premiere. Diese Abo haben die beiden gekündigt und diese Kündigung per Einschreiben an Premiere geschickt. Dennoch hagelte es Mahnungen, schließlich landete der Fall vor Gericht. Dort wurden die beiden verurteilt, weil Premiere die Kündigung nicht akzeptierte – angeblich ist das Einschreiben dort nie angekommen.
Wie sich nun herausstellte, gelang es Andrea N. und Guido W. vor Gericht nicht, den eindeutigen Beleg zu erbringen, dass die Kündigung bei Premiere eingegangen ist.
So meldete ich der Direktor des Amtsgerichtes Arolsen und versicherte, die von uns vorgezeigte Kündigungsbestätigung hätte dem Gericht defintiv nicht vorgelegen. Das Gericht gewährte uns Einblick in das Verhandlungsprotokoll, dort wird die Kündigungsbestätigung in der Tat nicht erwähnt. Das Gericht erklärte uns auch, bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung hätte man sicher anders geurteilt. Sollte die Familie N. es versäumt haben, eine entsprechende Kündigungsbescheinigung vorzulegen, dann kann man dem Gericht aufgrund des ergangenen Urteils kein Vorwurf machen. Die Familie wäre dann ihrer sogenannten Darlegungslast nicht nachgekommen.
Dieser Fall zeigt eindringlich, wie wichtig es sein kann, sich bei juristischen Auseinandersetzungen fachlichen Rat durch einen Anwalt zu holen. Die Familie N. hatte es ja vorgezogen, sich bei Gericht selbst zu vertreten. Nur ein Anwalt weiß, welche Formen und Fristen zur Vorlage von Beweisstücken es bei derartigen Auseinandersetzungen zu beachten gilt.
c't magazin wird eingestellt
Der Hessische Rundfunk und der Heise Zeitschriften Verlag haben beschlossen, die Kooperation zur Produktion der TV-Sendung c't magazin aus Kostengründen nicht weiter fortzuführen. Der HR und der Heise Verlag bedauern sehr, dieses erfolgreiche Format deshalb zum 25. Juni 2011 einstellen zu müssen.
c't magazin wird eingestellt
Der Hessische Rundfunk und der Heise Zeitschriften Verlag haben beschlossen, die Kooperation zur Produktion der TV-Sendung c't magazin aus Kostengründen nicht weiter fortzuführen. Der HR und der Heise Verlag bedauern sehr, dieses erfolgreiche Format deshalb zum 25. Juni 2011 einstellen zu müssen.