Kein Recht auf Privatkopie

Update 22.3.2006: Verweis auf Veranstaltung in die Vergangenheitsform transponiert

Es heißt ja: Wenn man etwas oft genug laut genug wiederholt, glauben irgendwann mal genügend Leute, es stimme tatsächlich. Ein gutes Beispiel dafür ist die Floskel "Recht auf Privatkopie". Dieses Recht gibt es nicht.

In aller Deutlichkeit: Es gibt kein Recht auf Privatkopien. (Leider.)

Unter "Recht" versteht man für gemein etwas, worauf man einen Anspruch hat: Recht auf freie Meinungsäußerung usw. Auf Privatkopien gibt kein Anspruchsrecht. Hat es nie gegeben.

Mein lieber Kollege Joerg Heidrich (Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags und Co-Autor des Artikels in c't 5/2006 hat es in einem Kommentar im Heise-Forum recht gut erklärt.

Legen wir erstmal die Grundsteine: Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verbietet grundsätzlich Kopien aller Werke, die urheberrechtlich geschützt sind. Das ist der Sinn des Urheberrechts: Werke zu schützen, insbesondere vor unrechtmäßigen Kopien.

Aber da gibts doch noch einen Paragraphen, der? Jawohl, da gibt es noch § 53 des UrhG. Bei diesem handelt es sich um eine Schrankenregelung, die das Urheberrecht an einer Stelle einschränkt: bei Kopien für den eigenen Gebrauch. Diese darf man allenfalls an Verwandte und enge Freunde weitergeben und dies allenfalls in einer eng begrenzten Zahl.

Für Nicht-Juristen:

Was ist eine Schranke? Schranke in diesem Sinne bedeutet, dass der Urheber (bzw. Rechteinhaber) bestimmte Einschränkungen in Bezug auf die Verwertung und Nutzung seiner Werkes und seiner Rechte daran hinnehmen muss. Dabei geht es um die Abwägung seiner Interessen mit denen der Allgemeinheit.
http://www.heise.de/ct/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9921400&forum_id=92662

Der Rechtsinhaber muss also private Kopien hinnehmen, sofern sie nicht die oben genannten Einschränkungen übertreten. Dafür gibt es Abgaben, bei Musik-CDs und Geräten zur Tonaufzeichnung sind das etwa die GEMA-Abgaben. Dabei handelt es sich aber um Pauschalen zur Entschädigung der Rechtsinhaber und nicht um einen "Freibrief zum Kopieren". Mit der Zahlung von GEMA-Abgaben erwirbt niemand irgendwelche Rechte (Anspruchsrechte) darauf, eine Kopie zu erstellen.

Im Klartext: Der Gesetzgeber erlaubt Privatkopien im Urheberrechtsgesetz unter strengen Auflagen, damit nicht plötzlich jede Kopie ein Straffall ist. Wobei man mit dem Wort "Erlaubnis" vorsichtig sein muss: Wir reden nicht von einer Fahrerlaubnis. Man könnte allenfalls von einer "Duldung der Privatkopie" sprechen.

Und um es nochmal ganz klar zu sagen: § 95a grenzt diese "Duldung der Privatkopie" wieder ein. Weil sie nur solange geduldet wird, wie das Quellmedium nicht kopiergeschützt ist. Das letzte Wort überlasse ich dem Kollegen Heidrich:

Im Übrigen halte ich die Unterscheidung „Recht auf Privatkopie“ oder "Duldung der Privatkopie" angesichts der verbliebenen Anwendungsbereiche, die aufgrund von DRM und Kopierschutz für die Privatkopie überhaupt noch bleiben, für nicht entscheidend.

Wer darüber mit Herrn Himmelein und Herrn Heidrich diskutieren wollte, hatte am 10. und 12.3.2006 auf der CeBIT dazu Gelegenheit.

Verfasst am 10.03.2006 um 14:41
Zuletzt geändert am 22.03.2006 um 17:47

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