Zur Umgehung von Abspielsperren

Anlässlich des ausführlichen Artikels über die Ausmaße und Grenzen des Urheberrechts in c't 5/2006, S. 110 ff ("Die Grenzen des Erlaubten, Ratgeber: Privatkopien, Tauschbörsen, Abmahnungen") erreicht mich eine Flut an Rückfragen.

Viele überschreiten die Grenzen zur Scheinheiligkeit -- da suchen Leser lediglich nach einem juristischen Hintertürchen zur Legitimierung ihres Verhaltens, auch wenn dieses eindeutig gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt. Einige Anfragen scheinen zumindest halbwegs aufrichtig zu sein. Auf diese werde ich in den folgenden Wochen an dieser Stelle näher eingehen.

Ein Leser fragte (sicherlich nicht ohne Hintergedanken) wie der Status einer Kopiersperre sei, die auch die ordnungsgemäße Wiedergabe verhindere. Das mag etwas abstrakt klingen, also zwei Beispiele: Was ist, wenn der Auto-CD-Spieler eine gekaufte Musik-CD aufgrund ihres Kopierschutzes nicht wiedergeben kann? Was ist, wenn ein fiktiver HD-DVD-Player eine High-Definition-Disc  nur mit einfacher Auflösung abspielen kann, weil der Kopierschutz die hochauflösende Wiedergabe verhindert?

Die richtige Antwort lautet natürlich: Dann können Sie bestenfalls das Medium zurückgeben. Sie haben keinerlei rechtlichen Anspruch darauf, gekaufte Inhalte nach Belieben zu nutzen. Anspruch bedeutet hier: Die Nutzung kann nicht eingeklagt werden. Sie können jedoch Ihr Geld zurückverlangen, weil eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt wird.

Wenn ein Kopierschutz zur Abspielsperre wird, legitimiert dies noch lange keine Umgehung. Der Zweck ist irrelevant, die Umgehung ist dennoch verboten. Nicht einmal eine Bibliothek dürfte dies: Sie könnte bestenfalls eine kopierschutzfreie Version vom Hersteller verlangen. Siehe auch Kasten "Kopiersperren nach UrhG" im oben genannten Heft.

Ich kann das Murren über diese Antwort bis hier hören. Mir bleibt aber nur der Rat: Wenn Ihnen so etwas wirklich wichtig ist, kaufen Sie keine kopiergeschützten CDs oder potenziellen HD-DVDs.

Bonus: Es gibt Zeitgenossen, die kopiergeschützte Musik-CDs kaufen, daheim kopieren,  in den Laden zurückbringen und ihr Geld zurück verlangen: Die CD habe sich nicht auf einem CD-Spieler wiedergeben lassen. Das geht maximal einmal pro Laden gut. Verkäufer haben bereits Abwehrstrategien entwickelt -- u.a. die Verweigerung der Rücknahme geöffneter Ware.

Ob die Gegenmaßnahmen der Händler legitim sind, sei erstmal dahingestellt. In jedem Fall treffen solche Robin-Hood-Aktionen genau die falschen: Den Ärger (und Schaden) haben die Leute im Einzelhandel, die nun wirklich nichts dafür können, dass EMI sogar Wiederauflagen mit Cactus Data Shield verplombt.

Verfasst am 22.02.2006 um 16:47
Zuletzt geändert am 26.04.2006 um 17:37

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