Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Verstöße gegen das Verbot sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können. „Unerwünschte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten. Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg“, begründet Zypries die Initiative. Allerdings räumt die Ministerin ein, dass sich in der Regel nicht feststellen lasse, wer angerufen habe. Deshalb sollen auch „technische Verschleierungsmaßnahmen“ untersagt und ein Verstoß ebenfalls mit Bußgeld belegt werden.
Verbraucher ohne Einwilligung mit Werbeanrufen zu belästigen, ist nach geltendem Recht „unzumutbar“ und verboten. Gegen Verstöße konnten bisher zum Beispiel Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände vorgehen. Doch ist diese Situation nach Ansicht der Verbraucherschützer unbefriedigend, beklagt der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv): Trotz Verbots nahmen die unerwünschten Anrufe nach einer Studie des Verbands weiter zu. Über seine Forderung, dass aufgrund illegaler Werbung geschlossene Verträge vom Kunden problemlos wieder aufgelöst werden können, wollte die Regierung nachdenken. Doch vermisst der vzbv eine entsprechende Passage in der Ankündigung der Justizministerin.
Bedenken zur Ankündigung von Zypries kam auch von Seiten der Datenschützer: Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, begrüßte zwar die Initiative der Bundesjustizministerin. In einem Interview bezweifelte er aber, dass eine sinnvolle Regelung zu finden sei, die den Schutz vor belästigenden Anrufen sicherstellt, ohne die berechtigten Interessen von Anrufern, die etwa von ihrem Privatanschluss aus geschäftlich telefonieren, zu sehr einzuschränken. Zypries hatte vorgeschlagen, „technische Verschleierungsmaßnahmen“ zu untersagen und Rufnummern im Display des Angerufenen zwingend anzeigen zu lassen. Für Schaar gibt es keinen Grund, sich gegen ein Verbot der Rufnummern-Unterdrückung zum Beispiel bei Call-Centern auszusprechen. Dagegen könne bei normalen geschäftlichen Telefonaten eine Rufnummernunterdrückung angemessen sein: „Hier besteht noch Diskussionsbedarf.“
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hatte sich zuvor Zypries unterstützend zur Seite gestellt. Das Verbot unerwünschter Telefonwerbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) habe sich als nicht ausreichend wirkungsvoll erwiesen, hieß es in einer Mitteilung von Glos. Daher solle im Telekommunikationsgesetz (TKG) die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer eingeschränkt werden. „Eine entsprechende Änderung des TKG werde ich vorbereiten“, kündigte Glos an. (hob)
Mehr zum Thema "Kommunikation" finden Sie in c't 12/2007 auf Seite 29.
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