22.05.2003
Am gestrigen Mittwoch hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Sachverständige eingeladen, um den umstrittenen aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern" zu diskutieren -- offenbar eine Reaktion auf die Kritik aus den den Reihen der CDU/CSU-Opposition, von Branchenverbänden und Juristen.
Die meisten Anwesenden waren sich darüber einig, dass neben den im Koalitionsentwurf vorgesehenen 0190er- und 0900er-Nummern auch andere Rufnummerngassen berücksichtigt werden sollten, darunter 0137, 011xy und 0192. Als Vertreter der c't wies ich darauf hin, dass solche Nummern bereits für Abzockversuche verwendet wurden. Angesichts der Kreativität einzelner Diensteanbieter, mit immer neuen Tricks und über neue Nummernarten die Verbraucher abzuzocken, müsse der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass diese Anbieter keine Ausweichmöglichkeiten vorfinden, so Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Wolf Osthaus vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom) möchte die Regelungen dagegen auf 0190/0900-Nummern beschränkt wissen. Eine Übertragung auch auf andere Mehrwertdienste würde "den besonderen Eigenheiten bei anderen Diensten oder anderen Rufnummern nicht Rechnung tragen können".
Vertreter der Regierung ließen durchblicken, dass sie erwägen, eine eigene Rufnummerngasse für Dialer einzuführen, um zumindest das Dialer-Problem einzudämmen. Würde sich ein Dialer unter einer anderen Rufnummer einwählen, wäre er gesetzeswidrig.
Es zeichnete sich ab, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) keine Datenbank der Betreiber von 0190er-Rufnummern mehr aufbauen wird, wie im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes vorgesehen. Nach Darstellung von Karsten Schierloh von der RegTP wäre es für die Behörde zu teuer und zu aufwändig, zumal die Nutzungsmöglichkeiten der 0190-Nummern am 31.12.2005 enden. Zudem würden nur wenige Prozent der zugeteilten 0190er-Rufnummern missbräuchlich genutzt. Mit der am selben Tag auf der RegTP-Homepage veröffentlichten Suchmaschine für 0190-Nummern lässt sich immerhin wesentlich besser als bisher mit dem Netzbetreiber das erste Glied in der Verwertungskette einer 0190-Nummer ermitteln.
Als weiteren Hebel gegen Dialer-Betrug wurden Maßnahmen diskutiert, die die Rechtssituation von Verbrauchern bei strittigen Forderungen von Diensteanbietern zu stärken. Die CDU/CSU-Opposition hatte in ihrem Antrag zum Gesetzesentwurf ein pauschales Inkassoverbot gefordert. Erst wenn der Diensteanbieter direkten Kontakt mit dem betroffenen Rechnungsempfänger aufgenommen hat, soll das Inkassoverbot aufgehoben werden.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Härting dagegen liegt das Hauptproblem darin, dass Provider nach ihren Geschäftsbedingungen berechtigt sind, Mehrwertgebühren auch dann einzuziehen, wenn der Telefonkunde Einwendungen gegen die Gebührenhöhe erhebt. Er plädierte dafür, dass Mehrwertdienste ihre Gebühren selber einklagen müssen. Dann werde sich die "Spreu vom Weizen" trennen.
Der Verein "Freiwillige Selbstkontrolle Telefon- und Mehrwertdienste" (FST) schlägt vor, seinen Verhaltenskodex zur Funktionsweise von Dialern als Vorschrift für die Vergabe von Mehrwertdiensterufnummern aufzunehmen. Der Verein würde auch gerne institutionell als eine Art Mehrwertdienste-"TÜV" eingebunden, und bei Missbrauchsfällen Geldbußen zu verhängen.
Als Modell führte der Verein das holländische FST-Pendant Stic an, in dem alle Mehrwertdienstebetreiber Zwangsmitglieder sind. Nach Informationen der Regulierungsbehörde kann STIC aber nicht als Vorbild herhalten: Der Kodex von STIC enthalte kein Wort zu Dialern, zurzeit sei Stic nicht in der Lage, alle Verbraucherbeschwerden zu bearbeiten. Am morgigen Freitag wird der Entwurf im Bundesrat gelesen, Mitte des Jahres soll das Gesetz voraussichtlich in Kraft treten.
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