Computerschrott
Wenn eine Sache besonders wichtig ist, betraut man damit mehrere Menschen, die ihre Arbeit gegenseitig kontrollieren, etwa im Cockpit eines Flugzeugs, bei Geldtransporten oder im Leitstand eines Kernkraftwerks. Genauso hält man es bei Wahlen, der Grundlage unserer Demokratie. Hier gilt das Vier-Augen-Prinzip. Wählerliste und Wahlurne sind immer unter Aufsicht, jeder Wahlvorgang wird schriftlich vermerkt, die Wahlhelfer schauen sich bei der Wahl und der anschließenden Auszählung gegenseitig auf die Finger.
Nun wollten uns die Regierenden mit Wahlcomputern beglücken; immerhin schreiben wir ja schon das 21. Jahrhundert, deshalb muss man über den Ersatz von so altmodischen Dingen wie Wahlzetteln ergebnisoffen diskutieren. Mit Computerhilfe sollten Wahlen preiswerter und sicherer werden. Das Ergebnis sollte künftig kurz nach Schließung der Wahllokale vorliegen. Möglicherweise schlafen die Kandidaten besser, wenn sie schon um 18:05 Uhr wissen, ob sie erfolgreich waren oder nicht. Ich als Wahlhelfer würde danach aber schlecht schlafen. Ob alles mit rechten Dingen zuging, könnte ich bestenfalls vermuten, aber nicht prüfen.
Nun stoppte das Bundesverfassungsgericht die Computer-Wahlen per Blackbox. Geklagt hatte, und das ist kein Zufall, ein Software-Experte. Ausgerechnet einer von denen, die Computer in allen Lebenslagen mit großer Begeisterung einsetzen, bei denen jedes elektronische Gerät mindestens einen Prozessor hat und die ohne Smartphone zum Twittern nicht einmal Zigaretten holen gehen, lehnt Wahlcomputer rundheraus ab. Ausgewiesene Fachleute, die Wahlcomputer für eine gute Idee halten, sind schwer zu finden und arbeiten häufig für einen Hersteller solcher Geräte.
Noch sind die Dinger nur in geringem Umfang im Einsatz, und trotzdem gibt es schon zahlreiche Berichte über Pannen. Eine Hackergruppe brachte einem Wahlcomputer gar das Schachspielen bei und demonstrierte, wie sich das Gerät mit wenigen Handgriffen manipulieren lässt. Die Experten vom CCC fordern schon seit Jahren vehement ein Verbot von Wahlmaschinen – sie wissen genau, wie leicht man Computer umprogrammieren kann, ohne dass es jemand merkt.
Und genau da liegt des Pudels Kern: Wer garantiert die korrekte Funktion des Programms unter allen Umständen? Welcher Wahlvorstand ist in der Lage, die Prüfsumme des eingesetzten Programms abzugleichen? Wer schraubt das Gerät auf und sieht nach, ob die Siegel noch auf den EPROMs sitzen? Wer prüft Siegel und Plomben nicht nur auf Vorhandensein, sondern auch auf Echtheit? Wer bewacht die Geräte in den langen Zeiträumen zwischen den Wahlen? Wer also kann mit Bestimmtheit sagen, dass alles mit rechten Dingen zuging? Die Verfassungsrichter kamen zu dem Schluss, dass Kontrolle und Nachprüfbarkeit so nicht möglich seien. Bei den Diskutanten in den Heise-News-Foren ist diese Ansicht schon seit Jahren Konsens.
Nachdem die Nerds den Politikern ein paar Nachhilfestunden in Sachen Verfassung erteilt haben, werden Wahlen bei uns wieder so abgehalten wie seit rund 2500 Jahren. In dieser langen Zeit gab es nur eine Neuerung: Die schon im Athen unter Kleisthenes üblichen Tonscherben wichen dem handlicheren und inzwischen billigeren Papier. Am Prinzip hat sich indes nichts geändert – aus gutem Grund.
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