Zahlreiche Forschungsprojekte sollen den Nachweis erbringen, dass Biometrie jetzt auch im großen Maßstab einsetzbar ist. Allein am Flughafen Frankfurt/Main laufen dazu zwei Feldversuche mit mehreren tausend Testpersonen. Ziel ist es herauszufinden, welche biometrischen Merkmale künftig am besten für die Einbeziehung in neue Personaldokumente dienen könnten.
Seit Mitte März betreten jeweils 1000 Mitarbeiter der Lufthansa und der Fraport AG ihren Frankfurter Arbeitsplatz über eine Personenvereinzelungsanlage. „BIOP II“ ist angelaufen, ein groß angelegter Versuch, bei dem mehrere biometrische Verfahren auf ihre Alltagstauglichkeit hin verglichen werden. Gleich drei Merkmale werden von den 2000 Testkandidaten gespeichert: Gesichtserkennung, Iris-Muster und Fingerabdrücke dienen zur Verifikation der Mitarbeiter. Diese Verfahren sind die Favoriten in der internationalen Diskussion um massentaugliche Nutzung der Biometrie und wurden deshalb vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgewählt. Es führt den bis zum Sommer laufenden Feldversuch in Frankfurt im Auftrag des Bundesinnenministeriums durch. Mit der wissenschaftlichen Auswertung, die Forscher des Darmstädter Center for Applied Security Technology (CAST) übernehmen, erhofft man sich Aufschluss über die beste Kombination biometrischer Daten für die künftige Gestaltung des Reisepasses.
Ein weiterer Test läuft bereits unter den Passagieren, die in Frankfurt bei der Lufthansa einchecken. Bei der so genannten Automatisierten Biometriegestützten Grenzkontrolle (ABG) für Mitglieder des Vielfliegerprogramms Miles & More wird mit der Iris-Kontrolle der Grenzübergang beschleunigt. Doch trotz der groß angelegten Feldversuche ist die Technik noch nicht einmal ausgereift zu nennen. Selbst mit einer extrem guten (bisher nicht erreichten) Genauigkeit von 99,9 %, wäre sie für den Ersatz von Grenzschutzbeamten noch zu ungenau: Rechnet man die Rate auf die 48,5 Millionen Passagiere um, die Frankfurt in einem Jahr zählt, so wären das 48 500 Problemfälle. Dies ist der Grund, warum immer zwei biometrische Techniken wie Fingerabdruck und Gesichtserkennung im Gespräch sind, wenn es um den kommenden biometrisch abgesicherten Pass geht. Nicht „doppelt genäht hält besser“, sondern eine Technik muss mindestens funktionieren, so die Überlegung der Sicherheitskräfte in Frankfurt.
Der Bundesgrenzschutz steht dabei unter einem enormen Druck, weil seine Personaldecke ziemlich dünn ist: Fast zeitgleich mit dem Start von BIOP II wurde bekannt, dass am Münchener Flughafen die Grenzkontrolle bei der Einreise an mehreren Tagen stundenlang unterblieb, weil einfach kein Personal vorhanden war. Automatisierte Grenzkontrollen, so das Kalkül, könnten BGS-Beamte von Routine-Kontrollen entlasten und für Aufgaben freistellen, bei denen sie wirklich gebraucht werden.
Die Fachleute, die über die biometrischen Verfahren und den Einsatz an der Grenze wie in Behörden und großen Firmen befinden, trafen sich Anfang März in Darmstadt zum 2. Internationalen Biometrie-Symposium des BSI. Dort diskutierten sie technische Fragen, reflektierten aber auch die interessante Geschichte der Disziplin. Die Wissenschaft, die heute allein in Europa mit 65 Millionen Euro jährlich gefördert wird, wurde im zweiten Weltkrieg „erfunden“, als Flieger anhand ihrer Stimme identifiziert werden sollten. Dies referierte der Amerikaner Jim Wayman, der Biometrie an der San Jose State University lehrt. Auch Wayman, heute einer der gefragtesten Experten bei Biometrie-Projekten, begann als Forscher mit der Sprecher-Identifikation. Auf der BSI-Tagung erhielt der Wissenschaftler einen Preis, der Zeichen setzen soll: In Anerkennung seines Einsatzes für eine Biometrie, die gegenüber den juristischen und sozialen Aspekten der Technik nicht blind ist, verliehen BSI und CAST Jim Wayman den ersten deutschen Biometrie-Award.
Wayman ist Berater der EU-Kommission, die den biometrisch abgesicherten Reisepass vorbereitet und sich um Visa mit biometrischen Merkmalen kümmert. Seit Mitte Februar hat sich die EU im Rahmen eines Treffens der Justiz- und Innenminister auf den Einsatz von Biometrie in den Grundzügen geeinigt. Bei der Verständigung darüber, welche Daten beim „weltweiten Immigrationsmanagement“ gespeichert und abgefragt werden sollen, ist eigentlich nur noch die Frage offen, welche biometrischen Merkmale ein Staat zusätzlich abfragen kann. Im Rahmen einer Vereinbarung mit den USA und der ICAO (für die Standards im Flugverkehr zuständig) werden international die Gesichtserkennung (respektive aus Fotos extrahierte Biometriedaten) und die Fingerabdrücke die wichtigste Rolle spielen. Was hinzukommt, soll jedem Staat freigestellt sein.
Mit der Biometrie in diesem Umfeld beschäftigte sich in Darmstadt auch Gerhard Schabhüser, beim BSI Leiter der Abteilung Kryptologie und Forschung. Er skizzierte, was auf Deutschland im europäischen Bündnis im Passwesen zukommt: Ein Pass mit mindestens 20 KByte Datenspeicher auf Basis der RFID-Technologie, der Daten des digitalisierten Bildes, die Fingerabdrücke und eine digitale Signatur enthält. Schabhüser berichtete von den verschiedenen Forschungsprojekten wie BioFace und BioFinger, den Vorläufern von BIOP II, erwähnte aber zum Schluss nicht mehr das aktuell laufende Forschungsprojekt BioIlse, bei dem die Datenstrukturen auf RFID-Chips im Hinblick auf Datensicherheit und Fälschbarkeit untersucht werden. Das BSI-Projekt BioIlse läuft im europäischen Rahmen ausgeschrieben als „PKI for machine readable travel documents offering ICC read only access“.
Andrea Servida, Leiter der Abteilung „Trust and Security“ beim EU-Direktorat Informationsgesellschaft, warnte in seinem Referat schließlich davor, Biometrie mit höherer Sicherheit vor Terrorangriffen zu verwechseln. Ein Beispiel für diese Verwechslung ist die begleitende Broschüre, die Lufthansa-Passagiere zur ABG am Frankfurter Flughafen erhalten. In ihr preist Innenminister Otto Schily das höhere Sicherheitsniveau, das durch biometrische Anlagen geschaffen werde. Der Grund für diese Annahme liegt in der Regelanfrage bei Inpol und SIS-Datenbanken, die erfolgt, sobald eine Person identifiziert wird. Grenzbeamte hingegen führen eine solche Anfrage nur sporadisch durch, wenn sie einen Verdacht haben. Die schöne blaue ABG-Broschüre schweigt sich über diese „Qualitätssteigerung“ (Schily) allerdings aus. (pmz)
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