Nach dem „Ja“ des EU-Rats zur Softwarepatent-Richtlinie, mit der Kritiker die unbegrenzte Patentierbarkeit von Computerprogrammen realisiert sehen, setzen die Gegner des Beschlusses ihre Hoffnungen erneut auf das Europaparlement. Ein Kompromiss aber ist nicht in Sicht, nachdem die Ministerialbürokratie die Volksvertreter regelrecht düpiert hat.
Es war eine knappe und hektische Entscheidung: Die Diskussion über die seit Jahren umkämpfte Brüsseler Richtlinie zur Patentierbarkeit von „computerimplementierten Erfindungen“ alias Software (siehe c't 6/02, S. 66) stand am Ende der Beratungen durch die Wettbewerbsexperten des Rats der Europäischen Union Mitte Mai. Und sie zögerte sich immer weiter hinaus, da sich die Abgesandten der Ministerien aus den EU-Mitgliedsstaaten nicht auf die Einrichtung eines unionsweiten Gemeinschaftspatents einigen konnten. Die irische Ratspräsidentschaft, aus deren Feder die überarbeitete Richtlinienversion stammt, drängte zur Eile. Nachdem Deutschland einige kleinere Änderungen am Stammtext eingebracht und in Folge die angekündigte Enthaltung doch in eine Ja-Stimme umgewandelt hatte, kam es zu Unstimmigkeiten. So beklagte sich im Nachhinein der polnische Repräsentant Jaroslaw Pietras vom Komitee für die Europäische Integration, dass sein Land sich eigentlich enthalten wollte. Er sei von den Iren aber nicht mehr gefragt worden, weil angeblich bereits ein Mehrheitsvotum vorgelegen habe.
Dabei hätte Polen der Ratsentscheidung durchaus Steine in den Weg legen können. Spanien hatte gegen das Papier gestimmt, Belgien, Dänemark, Italien und Österreich hatten sich enthalten. Ohne die „Vereinnahmung“ Polens hätten die Iren, die sich ihre Rats-Website unter anderem von Microsoft sponsorn lassen, die Richtlinie überarbeiten und noch einmal zur Diskussion stellen müssen. Doch so konnte EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein die Entscheidung des Rates als „großen Schritt“ hin zur stärkeren Wettbewerbsfähigkeit Europas feiern: „Wir müssen Investitionen in Innovationen belohnen, damit eine wissensbasierte Wirtschaft in Europa floriert.“ Bedenken, dass der Markt für Ideen durch den staatlichen Monopolschutz für Software austrocknet, hat der Niederländer nicht. Der Text stelle klar, dass Geschäftsmethoden oder Computerprogramme, die keine tatsächlichen technischen Neuerungen böten, nicht patentierbar seien.
Tatsächlich ist die Ergänzung, die auf Drängen Deutschlands in die Richtlinie aufgenommen wurde, wachsweich. Der „technische Beitrag“ einer in Software gegossenen Erfindung muss demnach „neu“ sein. Was die Einfügung dieser Selbstverständlichkeit an den Praktiken der Patentämter ändern soll, erscheint nicht nur den Kritikern der Richtlinie unklar. Zudem fehlt dem Beschluss jegliches Kriterium, an dem sich die „Technizität“ einer patentierbaren Programmerfindung bemessen ließe. Das Feld bleibt so offen für die Definitionen der Patentanwälte, Grenzen könnten höchstens Gerichte setzen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries spricht in einem ersten Kommentar zu dem Ratsbeschluss von einem „großen Gewinn an Rechtssicherheit“ durch die Richtlinie. Der Text helfe bei der Verhinderung von „Trivialpatenten“ und „Ausreißern“, die durch die bestehende Rechtslage ermöglicht wurden.
Die Gegner von Softwarepatenten sehen dagegen schwarz: „Bei dem von der Bundesregierung in Brüssel durchgesetzten Dokument handelt es sich um einen Vorschlag zur grenzenlosen Patentierbarkeit und Patentdurchsetzbarkeit, der in seiner Radikalität den ursprünglichen Vorschlag der Kommission noch in den Schatten stellt“, wettert Hartmut Pilch vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII). Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe (FSFE), fürchtet: „Europa ist dabei, sich endgültig vom Ziel der Staats- und Regierungschefs zu verabschieden, bis 2010 ’wettbewerbsfähigste wissensbasierte Region’ zu werden.“ Seiner Meinung nach ging es in den Regierungsverhandlungen „zu keinem Zeitpunkt um die Festlegung von innovativ sinnvollen Grenzen der Patentierung“. „Offensichtlich waren die bisherigen Aussagen des Justizministeriums, sich gegen die Legalisierung von Softwarepatenten einzusetzen, reine Lippenbekenntnisse“, schimpft auch Oliver Moldenhauer vom attac-Koordinierungskreis.
Die unterschiedliche Sicht auf die Wirkung von Softwarepatenten leitet sich aus einem gegensätzlichen Verständnis von Innovation und dem dafür benötigten Schutz ab. Das klassische Konzept geht davon aus, dass die kommerzielle Verwertung von Erfindungen nur mit Hilfe eines staatlich gewährten Monopols gelingen kann. Der Aufwand, innovative Produkte und Programme zu erstellen, sei groß, lautet die Theorie. Die dahinter stehende Idee könne ohne das Greifen zusätzlicher Schutzrechte sofort „geklaut“ werden, sobald sie auf dem Markt ist. Im IT-Bereich haben vor allem die traditionellen Hersteller proprietärer Techniken wie IBM oder Microsoft Milliarden in dieses System gepumpt und mit Hilfe einer Heerschar von Anwälten große Patentportfolios aufgebaut.
Die negativen Nebeneffekte machen sich aber langsam bemerkbar. Microsoft etwa kämpft mit dem weit gestrickten Browserpatent des Startups Eolas und zahlte jüngst 440 Millionen US-Dollar an die inzwischen zu Sony gehörende kalifornische Firma Intertrust, um eine Streitigkeit über ein Patent rund ums Digital Rights Management aus der Welt zu schaffen. Dennoch sehen sich die IT-Giganten mit ihren zigtausend Patenten am längeren Hebel. Mit dem System arrangiert haben sich zudem internationale Mitspieler aus Europa wie Nokia oder Siemens. Sie haben dem EU-Rat mit dem Hinweis auf ihre Milliardeninvestitionen in Forschung und Entwicklung klar gemacht, dass sie weiter an der Patentierungsschraube drehen möchten.
Eine ganze Zahl wissenschaftlicher Studien spricht dem Patentregime dagegen die vermeintliche Innovationsförderung ab und sieht vor allem für die Volkswirtschaft keinen Gewinn daraus erwachsen. Gerade in Softwarepatenten konzentriert sich nach Auffassung des MIT-Innovationsforschers James Bessen und seines Kollegen Robert Hunt von der Federal Reserve Bank of Philadelphia das wachsende Übel, dass die staatlich gewährten Monopole wettbewerbsfeindlich eingesetzt werden. Patente auf Computerprogramme und internetbasierte Geschäftsmethoden wie das in den USA gewährte „1-Klick-Patent“ Amazons seien leicht zu erhalten, da sie ohne die Erstellung aufwendiger Prototypen auskämen. Zudem seien sie sehr weit angelegt, da sie keinen physikalischen Beschränkungen unterlägen und sich auf hunderte Passagen in Programmen beziehen könnten.
Die Riege der Kritiker befindet daher, dass sich Softwarepatente generell nicht auf konkrete materielle Erfindungen, sondern auf Ideen und allgemeine Verfahren beziehen. Man patentiere nicht mehr eine bestimmte Mausefalle, betont der FFII, sondern jedes „Mittel zum Ködern von Nagetieren“. Im Universalmedium Computer könne jeder entsprechende Mechanismus abgebildet werden. Die Praxis des Europäischen Patentamts scheint diese These zu bestätigen: Obwohl die Münchner Behörde auf Grund des Patentübereinkommens Computerprogramme „als solche“ nicht schützen darf, hat der FFII rund 30 000 Softwarepatente in ihren Archiven ausgemacht. Viele sind direkte Vettern amerikanischer Schutzansprüche, obwohl theoretisch nur dort Algorithmen patentierbar sind.
Angesichts der geballten Industriemacht, die für Softwarepatente in Europa trommelt, wird es dem Großteil der europäischen Softwarewirtschaft Angst und Bange. In zahlreichen Metropolen zwischen Brüssel und Warschau fanden daher im Vorfeld der Entscheidung des Rates Kundgebungen und Demonstrationen gegen Softwarepatente statt. Im Unterschied zu den USA ist die Landschaft hier von kleinen und mittelständischen Betrieben geprägt, die ihre Stärke im Bereich frei verfügbarer Software mit offenem Quellcode rund um das Betriebssystem Linux haben.
Diese Firmen setzen auf ein neues Innovationsparadigma, das seinen Ursprung im freien Austausch von Wissen über das Internet hat und sich dank offener Standards zu einem starken Wachstumsmotor der Branche entwickelt hat. So könnte sich mancher Befürworter von Softwarepatenten in der Industrie letztlich selbst Steine in den Weg legen. Aktuelles Beispiel ist die Internet-Telefonie, die die Großen im Markt als lukratives Geschäftsfeld mit dem Potenzial zu weiteren rasanten Kostensenkungen ausgemacht haben: Der innovativen Technik gibt Professor Henning Schulzrinne von der amerikanischen Columbia University in Märkten, in denen Softwarepatente eine gesetzliche Grundlage bekommen, keine Chance. Firmen, die auf einem solchen verminten Gelände tätig werden wollen, bliebe wenig anderes übrig als zu warten, bis die Schutzrechte ausgelaufen seien.
„Aus unserer Sicht ist das Patentsystem anderer Gebiete nicht auf Software übertragbar, ohne dass es an allen Ecken und Enden zu Problemen führt“, konstatiert Florian Müller, Unternehmensplaner beim Datenbankhersteller MySQL, aus der Sichtweise der Gegner der Patentüberhitzung. Er nennt zu lange Lauf- und Bearbeitungszeiten oder die in Relation zum eigentlichen Entwicklungsaufwand zu hohen Kosten als Einwände. Das Urheberrecht biete für Software den sinnvolleren Schutz. Es untersagt etwa, dass Programme ohne Weiteres geklont werden dürfen. Es sichert die materiellen Ausführungen einer Idee ab, nicht diese selbst. Sollte sich die Linie des Rates durchsetzen, fürchtet daher nicht nur Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, dass die europäische Branche bald auf die Gnade der Patentmonopolisten angewiesen sein dürfte. Tausende kleine Softwareschmieden würden auf Grund hoher Patentlizenzierungskosten in den Ruin getrieben.
Ihre Hoffnung setzen die Kritiker erneut auf das Europaparlament, das in der ersten Lesung der Richtlinie schon einmal deutliche Grenzen für die Patentierbarkeit von Software vorgegeben hatte (siehe c't 24/03, S. 90). Für die zweite Lesung, die nach der Neuwahl der Volksvertreter vermutlich im Herbst ansteht, rät Greve von der FSFE den Abgeordneten, „sich nicht wider besseres Wissen auf den aktuellen Vorschlag einzulassen“. Ohne eine klare Technikdefinition komme die Richtlinie nicht aus. Laut Müller kommt es in der nächsten Runde auch stärker darauf an, „dass gerade Unternehmen die wirtschaftlichen Argumente gegen Softwarepatente herausstellen“. Bleibt das Parlament bei seiner Haltung, kommt es zu einem Vermittlungsverfahren mit dem Rat. (jk)
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Im September hat das Europaparlament mit einer Reihe von Änderungen am ursprünglichen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission reinen Softwarepatenten einen effektiven Riegel vorgeschoben. Der technische Erfindungsbeitrag wird etwa durch ihre Auswirkungen auf die „Naturkräfte“ näher definiert. Um die Verbreitung von Standards zu erleichtern, wollen die Volksvertreter das Umgehen patentierter Techniken für die Erreichung von Interoperabilität zwischen Computersystemen erlauben. Die vom Ministerrat der EU verabschiedete Version versucht Interoperabilität dagegen nur über das allgemeine Wettbewerbsrecht abzusichern. Eine unzureichende Klausel, befinden die SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber und Jörg Tauss: Sei es doch übliche Praxis, dass an den Schnittstellen zwischen einzelnen Systemen und Lösungen „gerade mit Hilfe des Patentrechts Marktabschottungsversuche unternommen und Marktzutrittsschwellen für Wettbewerber erhöht werden“. Der Rat verzichtet zudem auf jegliche Definition von Technizität. Ferner soll der Umfang zulässiger Patentansprüche Rechte auf Programme als solche sowie auf Datenträger umfassen. Schon die Veröffentlichung einer Software auf einem Server könnte damit als Patentverstoß gewertet werden, ohne dass das entsprechende Programm von einem Computer ausgeführt würde. Kritiker sehen daraus Möglichkeiten zur Zensur von Software-Entwicklern erwachsen. Kelber und Tauss fürchten, dass derartige „Programmansprüche“ allein „zu einer Kriminalisierung von Besitztatbeständen und zur Legitimierung von Durchsetzungsmaßnahmen im Internet“ führen.
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