Im Chat zum Thema Softwarepatente mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und c't-Chefredakteur Christian Persson Ende Mai auf heise online sind die meisten Fragen offen geblieben. c't hat noch einmal nachgehakt.
Das Gespenst der Softwarepatente geht um in Europa. Ein Großteil der Softwarebranche auf dem alten Kontinent, die überwiegend mittelständisch geprägt ist und von den Ideen teilweise in Ein-Mann-Betrieben arbeitender Software-Entwickler lebt, ist in Aufruhr über die geplante EU-Richtlinie zur „Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ [#literatur [1]]. Im EU-Rat haben Regierungsvertreter das bereits vom Europaparlament in Erster Lesung behandelte Papier Anfang des Jahres weitgehend neu geschrieben und dabei - im Gegensatz zu den Volksvertertern - der Patentierbarkeit von Computerprogrammen keine erkennbaren Grenzen mehr gesetzt. Die deutsche Bundesregierung wollte der Version des Ministerrates zunächst ihre Zustimmung verweigern, überlegte es sich nach kosmetischen Korrekturen aber anders.
Die Unruhe im gesellschaftlichen und politischen Raum ist durch den Zickzackkurs vergrößert worden. Die aufgebrachten Entwickler und die Entscheider in den Ministerien reden aneinander vorbei. Auch im Chat auf heise online kurz vor Pfingsten, in dem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sich den Softwarepatentkritiker stellte, prallten die Ansichten aufeinander (siehe Protokoll auf www.heise.de/chat). Eines wurde deutlich: Was mit der heftig umstrittenen Richtlinie auf dem Spiel steht, ist der Bundesregierung noch nicht bewusst. Dies zeigten auch die Antworten der Ministerin auf Nachfragen der Redaktion und der c't-Leser.
Völlig unklar bleibt, wie eine weitere Flut an Trivialpatenten und die damit einhergehende Behinderung der Software-Entwicklung verhindert werden soll. Ansätze zur Qualitätskontrolle bei der Erteilung von Softwarepatenten - etwa über eine strikte Definition von Technizität - fehlen in der Richtlinie. Damit drohen die Kosten des Patentwesens für die allgemeine Wirtschaft - und mittelfristig auch für den Staat - zu explodieren, wenn sich das System als höchstens noch im Nachhinein durch Gerichtsverfahren kontrollierbar erweist.
Verständigungsprobleme gibt es bereits bei der grundlegenden Frage, was Software überhaupt ist und welche Besonderheiten ihr anhaften. Die Angst, dass ein Programmierer kaum noch sicherstellen könne, bei einer Neuentwicklung keine Patentrechte zu verletzen, wollte Zypries mit der Bemerkung dämpfen „Wenn er nicht abschreibt, ist die Gefahr sehr gering, dass er fremde Rechte verletzt“. Doch sind Algorithmen - und damit die Kernbestandteile von Software - von ihrer Natur her sehr allgemein angelegt. Es lässt sich für einen Programmierer häufig kaum vermeiden, einen gewissen Algorithmus zur Erfüllung prinzipieller Funktionen zu verwenden. „Abschreiben“ ist Standard beim Software-Design. Dies belegt eine aktuelle Studie der US-Kanzlei Masons, die sich aus rund 3000 Antworten von Entwicklern speist. Rund 70 Prozent der Praktiker, die sich an der anonymen Umfrage über die Site out-law.com beteiligten, pflegen demnach eine Code-Bibliothek und bedienen sich auch bei Projekten unterschiedlicher Auftraggeber immer wieder daraus.
Nach geltendem Recht kann das Kopieren von Code mit dem Copyright kollidieren. Doch „das Urheberrecht hat den Nachtteil, dass es relativ leicht zu umgehen ist“, bemängelt die Justizministerin. „Das Patentrecht schützt demgegenüber auch vor so genannten äquivalenten Verletzungen des Schutzrechtes, wenn also die geschützte Erfindung in anderer Form, aber mit demselben Ergebnis nachgebaut wird, z. B. mit Nieten statt mit Schrauben.“ Umfasse der Schutzbereich einer patentierten Erfindung ein Computerprogramm, so könne der Inhaber insoweit also seine Rechte besser geltend machen.
Genau darin liegt aber die Crux: Angesichts der allgemeinen Natur zahlreicher Algorithmen und des abstrakten Ideengehalts vieler Softwarebestandteile kann ein einzelnes Programm von Hunderten von Patenten belegt sein. Ein Entwickler kann sich demnach kaum sicher sein, ob er nicht mit jedem nahe liegenden Einfall neue Schutzansprüche verletzt und dafür belangt werden kann. Seine tägliche Arbeit verkommt zum Vortasten in einem juristischen Minenfeld. Manche Patente können womöglich gar nicht umgangen werden, weil sie sehr breit angelegt oder Teil eines Kommunikationsstandards sind.
Diese Gefahren machen sich im Ansatz schon heute auch in Europa bemerkbar. Seit Mitte der Achtziger Jahre nutzen Patentanwälte innerhalb der EU juristische Hintertüren beim EPA, um wie in den USA - wo bereits das Merkmal „Nützlichkeit“ ein Patent begründen kann - praktisch beliebige Programme und elektronische Geschäftsmethoden patentieren zu lassen. Entsprechende Anleitungen kursieren längst unter den Anwälten. Die eigentlich deutliche Schranke in Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommen, das dem EPA als maßgebliche Richtschnur für seine Vergabepraxis dient, ist zur Farce verkommen. Denn obwohl Computerprogramme „als solche“ dem Wortlaut nach nicht zu schützen sind, lagern in den Archiven der Münchner Patentbehörde bereits viele Tausende Software-Trivialpatente nach US-Strickmuster. Über zwei Drittel davon liegen in den Händen amerikanischer Konzerne.
Es sind nicht nur der bereits legendäre „Fortschrittsbalken“ oder das „1 Click“-Patent Amazons, die den Motor der Branche ins Stottern bringen. Um Patentgebühren einzustreichen, habe das EPA auch triviale „technische“ Resultate wie das „Sparen von Mausklicks, Bildschirmfläche, Rechenzeit oder Speicherplatz“ anerkannt, moniert Christian Cornelssen vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der zusammen mit Mittelstandsvereinigungen wie der Europäischen Konföderation der Vereinigungen kleiner und mittlerer Unternehmen (CEA-PME) gegen Softwarepatente zu Felde zieht.
Welche Steine die entgegen Artikel 52 bereits gewährten bodenlosen Patente innovativen Kleinbetrieben in den Weg legen, weiß der freie Entwickler Bernd Herd zu berichten. Der Open-Source-Enthusiast erhält von Konzernen wie Siemens oder SAP Aufträge für Spezialanfertigungen. Dabei machte er schon mehrfach Erfahrungen mit Patentanwälten und Lizenzgebern: Herd musste empfindliche Umsatzeinbußen wegstecken aufgrund des Zwangs, im Lauf von Patentstreitigkeiten „fertige Produkte vom Markt zu nehmen oder sie wirtschaftlich nicht weiter verwerten zu können.“ Ins Geld gehe auch der „enorme Beratungsaufwand“ in Patentfragen bei Kunden.
Ein Beispiel: Herd sollte für den Hersteller einer Motorrad-Navigationshilfe eine Funktion zur Einblendung einer Umgebungskarte implementieren. Doch EADS Dornier hat sich ein Verfahren zur automatischen Darstellung digitaler farbiger Landkarten schützen lassen. Anders ist aber der Zugriff auf die erforderlichen Daten der Landesvermessungsämter kaum möglich. Dornier habe es mit dem Patent für die „nächstbeste Lösung“ auf die Vermarktung der eigentlich öffentlichen Geodaten abgesehen, klagt Herd. Sein Auftraggeber habe einen Rechtsstreit gescheut und lieber knapp 10 000 Euro für eine zunächst dreijährige Lizenz gezahlt. äÄhnliche Probleme bereitete der Einsatz des GIF-Bildformats, an dem Unisys bislang die Patentrechte hielt. „Die wollten 1000 US-Dollar für jeden meiner Kunden, obwohl sie auf ihrer Website mit ‚moderaten Lizenzbedingungen‘ warben“, schimpft Herd. Ein fast vollendetes Projekt sei damit gestorben.
Wie mit der Richtlinienversion des EU-Rates weitere wirtschaftsgefährdende Auswüchse des Patentsystems verhindert werden sollen, ist schleierhaft. Wer den Text überfliegt, findet darin zunächst vermeintlich klare Ansagen. So heißt es etwa im neu eingefügten Artikel 4a Absatz 1: „Ein Computerprogramm als solches kann keine patentierbare Erfindung darstellen.“ Doch nur eine Zeile weiter, stößt man auf widersprüchliche Satzungetüme - weit entfernt von der Allgemeinverständlichkeit, die Rechtstheoretiker als unabdingbar für ein akzeptables Gesetz ansehen. „Die Bundesregierung hat sich im Rat immer für eine klare Begrenzung der Patentierung computerimplementierter Erfindungen eingesetzt“, erklärt Zypries zwar. Sie verweist auf ausgehandelte Verbesserungen wie die Streichung des Erwägungsgrunds 13a. Dem zufolge hätte eine „festgelegte Prozedur oder Handlungsfolge“ bereits dann einen technischen Beitrag leisten und eine patentierbare Erfindung darstellen sollen, wenn sie nur in einer Vorrichtung wie einem Computer abgelaufen wäre. Doch die Richtlinie ist so gestaltet, dass die Erwägungsgründe schier beliebig ersetzbar sind. Und der elementare Begriff des „technischen Beitrags“ einer Erfindung bleibt überaus schwammig.
Dabei gilt die „Technizität“, die in Brüssel als Grundvoraussetzung für die Patentierbarkeit von Software angesehen wird, auch Zypries als wichtigste Bastion gegen den Anbruch der gefürchteten „amerikanischen Verhältnisse“. Um diese abzuwehren, reicht ihrer Meinung nach die Definition von Technizität „in der vorliegenden Fassung des Richtlinienentwurfs“ aus. Konkret fasst der Ratstext in Artikel 2 darunter einen „Beitrag zum Stand der Technik auf einem Gebiet der Technologie, der neu und für eine fachkundige Person nicht nahe liegend ist.“ Vorsicht, Patentchinesisch: „Bei der Ermittlung des technischen Beitrags wird beurteilt, inwieweit sich der Gegenstand des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit, der technische Merkmale umfassen muss, die ihrerseits mit nichttechnischen Merkmalen versehen sein können, vom Stand der Technik abhebt.“ Mit Software verknüpfte Erfindungen, so Artikel 4 Absatz 2 weiter, seien „nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen.“
In diesem Abschnitt liegen für die SPD-Frau im Justizministerium die tatsächlichen Grenzen der Patentierbarkeit. Doch welche Handlungen von Artikel 4 erfasst werden sollen, bleibt ein Rätsel. Schon heute werde im EPA - und anscheinend auch im Justizministerium - allem, was „praktisch und wiederholbar“ ist, eine „technische Wirkung“ zugeschrieben, ärgert sich Cornelssen vom FFII. Ein Unterschied zum amerikanischen Merkmal der Nützlichkeit sei damit de facto nicht mehr gegeben. Für ihn steht fest: „Der ‚technische Beitrag‘ darf in der Ratsversion auch nichttechnische Merkmale umfassen“. Der grundlegende Artikel 2 sei mit seinem doppelten Relativsatz nicht nur grammatikalisch, sondern auch inhaltlich doppeldeutig. Die technischen Anforderungen würden völlig verschwimmen.
Es ist davon auszugehen, dass bei Inkrafttreten der Richtlinie in ihrer jetzigen, noch vom Europaparlament zu debattierenden Version die Flut der Patentanträge deutlich steigt. Schon heute gehen dort rund 1000 Anmeldungen pro Tag ein. Gleichzeitig kann auch das Justizministerium nicht mehr die Augen vor den immer wieder gewährten Trivialpatenten verschließen. Ein Patent müsse weiter eine „Belohnung für eine ernst gemeinte Erfindung“ bleiben und dürfe nicht als Strategie zum „Niederknüppeln der Konkurrenz“ missbraucht werden, forderte Elmar Hucko, Ministerialdirektor im Hause Zypries, jüngst auf einer Demo des FFII. Er kündigte eine „Qualitätsoffensive“ beim EPA an.
Die Ministerin bezeichnete im Gespräch mit c't nun aber bereits die Möglichkeit, Einspruch oder Nichtigkeitsklagen gegen eine Patenterteilung einzulegen, als „sehr wichtiges Instrument der Qualitätskontrolle“. Dies halten Kritiker für praxisfern. Ihr Argument: Warum sollte man das Patentamt noch dafür bezahlen, dass ihm Prüfungsarbeit abgenommen wird, die es selber hätte erledigen müssen? Der FFII schimpft, dass Zypries hier einer „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte auf Kosten der produktiven Wirtschaft“ das Wort rede.
Und wie steht es mit den Arbeitsplätzen in der Softwarebranche? Jegliches Argument dafür, dass Patentrichtlinie hilft, neue Jobs zu schaffen oder bestehende zu sichern, bleibt Zypries schuldig. Auf konkrete Nachfragen gibt ihr Ministerium nur allgemeine Antworten; genau wie auf die Bitte, doch ein Beispiel zu nennen, in dem durch fehlenden Patentschutz Innovation bei einer Softwarefirma auf der Strecke geblieben ist. „Innovation hängt nicht allein vom Patentschutz ab. Patentschutz bietet aber eine wichtige Möglichkeit der Innovationsförderung“, lautet die Ausflucht aus Berlin.
Generell sieht die Ministerin wenig Änderungsbedarf beim EPA. So wollte ein Leser wissen, wie sich ein Hin- und Her der Lizenzierungspraktiken wie im Fall des von Unisys gehaltenen ZIP-Patents auf das LZW-Verfahren verhindern lasse. Die US-Firma hatte dieses zunächst zur kostenlosen Nutzung freigegeben - ab 1994 aber Lizenzabgaben verlangt. Es läuft in Kürze hierzulande aus. „Wird der Patentschutz korrekt erlangt, kann der Patentinhaber Umfang und Bedingungen der Nutzung festlegen“, erläuterte Zypries die Sichtweise ihres Hauses. „Das kann und soll nicht geändert werden.“ Soweit es um reine Software-Entwicklung gehe, dürften ihrer Ansicht nach generell „die Risiken einer Patentverletzung eher geringer einzuschätzen sein.“ Wer sich trotzdem schützen wolle, könne die Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung gegen Ansprüche aus Patentverletzungen bei den Versicherungsunternehmen erfragen.
Auch die offenbar beruhigend gemeinte Bekundung der SPD-Politikerin, dass die Richtlinie letztlich nur „an der bisherigen Rechtslage festhält“ und eine EU-weite „Harmonisierung“ anstrebe, hört sich in den Ohren der Softwarepatentgegner wie eine Drohung an. Die Direktive in der Version des Rates nehme den Gerichten die Möglichkeit, nach einer getreueren Auslegung des Patentübereinkommens als im EPA zu entscheiden und Monopolansprüche auf Software „als solche“ zu verhindern, betonen sie. Dies zeige besonders Artikel 5 Absatz 2, der trotz aller vermeintlich einschränkenden Formulierungen erstmals eindeutig Patentansprüche auf Computerprogramme zulässt. Da alles, was von Computern interpretiert werden soll, als Programm verstanden werden kann, könnten sämtliche computerlesbaren Datenstrukturen und Dateiformate darunter fallen. Auch OBJECT-Tags in HTML, JPEG- oder GIF-Bilder und Office-XML-DTDs würden von diesen so genannten Programmansprüchen erfasst.
Da laut dem Ratsentwurf bereits die Veröffentlichung oder Verbreitung von Programmtexten oder sonstigen Dateien mit einer patentierten Funktionalität eine Patentverletzung darstellt, könnten sogar Internet Service Provider abgemahnt werden. Mit geeigneten Patenten auf möglichst grundlegende Funktionen ließe sich etwa die Distribution von Linux-Programmen unterbinden und Schadensersatz für entgangene Marktanteile einfordern.
Die Open-Source-Welt fürchtet die Zensurmöglichkeiten in Anbetracht der Tatsache, dass Microsoft oder seine Verbündeten darin künftig einen wichtigen Hebel im Kampf gegen freie Software sehen könnten. Der Softwaregigant besitzt bereits gut 4000 Patente - weitere 5300 sind anhängig. Darunter sind sehr weitgehende Ansprüche, etwa darauf, wie eine Datei abgespeichert oder Text auf einem Monitor dargestellt werden kann. Für Unruhe sorgte jüngst auch ein Patent auf langes Button-Drücken oder Button-Doppelklick bei Geräten „mit eingeschränkten Ressourcen“ wie PDAs. Dieses Portfolio will Microsoft über ein Ende 2003 eingeführtes Lizenzprogramm nun verstärkt versilbern.
Experten erwarten daher zahllose Klagen gegen Patentverletzer, insbesondere auch gegen Open-Source-Programme, bei denen sich der offene Code einfach durchleuchten lässt. Bruce Perens von der Organisation Software in the Public Interest sieht Softwarepatente als das „größte Risiko für Open Source“. Der Fall SCO biete nur einen Vorgeschmack. Die Community müsse daher alles daran setzen, die schlechte Patentpolitik in den USA zu reformieren und Europa von vornherein davor zu bewahren.
Die in die Richtlinie eingebauten Schutzklauseln stellen Entwickler auf dem alten Kontinent kaum besser. So verweist Zypries auf die vor allem durch das Wettbewerbsrecht gesicherte „Gewährleistung von Interoperabilität“. Der FFII kann darin nur eine stumpfes Schwert erkennen: „Das Wettbewerbsrecht fängt erst dann an zu mahlen, wenn der Markt sich im Würgegriff eines marktbeherrschenden Unternehmens befindet, mit anderen Worten, wenn keine Produktvielfalt mehr besteht.“ Interessanterweise hatte die Justizministerin vor der Ratsabstimmung auch selbst noch die allgemeinen Wettbewerbsklauseln als unzureichend für die Erhaltung offener Standards und Schnittflächen bezeichnet.
Selbst der vielleicht letzte Ausweg aus dem absehbaren Fiasko für die Branche, der Aufbau eigener Patentportfolios zum defensiven Gebrauch, hat seine Tücken: Eine Patentanmeldung kostet zwar nur 60 Euro. Das gesamte Prüfungsverfahren einschließlich Recherche jedoch bereits 350 Euro. Zudem empfiehlt sich die Beiziehung eines teuren Patentanwalts. Obendrein kommen Jahresgebühren von 70 Euro nach dem 35 Euro teuren Anfangsjahr.
Als Nutznießer der Einführung von Softwarepatenten nach den Maßstäben des EU-Rates erweisen sich so letztlich Fachjuristen und Berater, die von Patenterteilungen sowie den resultierenden Rechtsstreitigkeiten in jedem Fall profitieren. Das Europaparlament wird nach seiner Neuwahl gut daran tun, die Argumente pro und kontra Softwarepatente noch einmal genau zu prüfen. (tol)
[1] „Die Brüsseler Patentschlacht“ von Stefan Krempl, c't 12/04, S. 60
[2] http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/tauss040602/
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Die FDP-Fraktion im Bundestag gibt sich empört über den Zickzack-Kurs des Justizministeriums bei Softwarepatenten. Mit Hilfe eines Entschließungsantrages will sie die Bundesregierung zwingen, Farbe zu bekennen. So soll der Bundestag die Regierung auffordern, im weiteren Verfahren zur Verabschiedung der Softwarepatent-Richtlinie ihr „Ja“ zum Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft zu revidieren. Das Votum der Regierung stelle eine „wettbewerbs- und wirtschaftspolitische Fehlentscheidung dar“, die der Bundestag missbilligen soll. Die Version des Rates erlaube eine „unbegrenzte Patentierbarkeit und Patentdurchsetzbarkeit in Bezug auf Software“, bemängelt die FDP. Letztlich solle gemäß der Brüsseler Vorgaben die „rechtlich fragwürdige Praxis des Europäischen Patentamtes kodifiziert“ werden.
Scharfe Kritik muss sich Justizministerin Zypries auch aus den eigenen Reihen gefallen lassen. Jörg Tauss, forschungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat seiner Parteikollegin einen geharnischten Brief [#literatur [2]] geschrieben. Die Fachpresse kommentiere das Hin und Her der Ministerin zu Recht „überwiegend negativ“, konstatiert Tauss. Er empfinde es als bedauerlich, „dass in dieser innovationspolitisch so wichtigen Frage die SPD-geführte Bundesregierung eine derart desolate Figur abgibt, und das vollkommen ohne Not.“ Die Sachkompetenz der SPD könnte nachhaltig Schaden nehmen. Es sei unerklärlich, warum die rot-grüne Koalition zu den Verhandlungen über den Richtlinienentwurf des Rates nicht gehört und nicht einmal über deren Stand informiert worden sei. Gemeinsam mit den Mittelstandsvereinigungen CEA-PME, Objectweb und FFII fordert der Politiker die irische Ratspräsidentschaft zur Rücknahme der Direktive auf.
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