Die Länder wollen letzte Lücken bei der Überwachung der Telekommunikation schließen. Anbieter sollen alle beim Telefonieren, SMS-Versand, E-Mailen oder Surfen anfallenden Daten sechs Monate lang pauschal auf Vorrat speichern. Datenschützer und die Wirtschaft protestieren gegen die Begehrlichkeiten, auch der Bundestag zeigt Bedenken.
Der Streit um die Überwachung der Nutzer hat sich zur eigentlichen Hürde für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entwickelt. Heftige Kritik handelten sich die Bundesregierung und der Bundesrat bei einer Anhörung zum TKG im Bundesrat Mitte Februar zu ihren geplanten Überwachungsauflagen ein. Daten- und Verbraucherschützer sowie die geladenen Telekommunikationsfirmen protestierten geschlossen gegen die umfangreichen Schnüffelbestimmungen.
Der Bundesrat hatte Ende 2003 dafür plädiert, dass Telekommunikationsanbieter „Verkehrsdaten“ ein halbes Jahr lagern sollen. Die Steilvorlage von Bayern, Hessen und Thüringen will die dabei auflaufenden Datenberge Strafverfolgern und Geheimdiensten zugänglich machen. Der Bundestag muss nun Farbe bekennen: Wie steht es mit dem vom Bundesverfassungsgericht vor 20 Jahren geschützten „informationellen Selbstbestimmungsrecht“? Denn mit diesem lässt sich eine pauschale, nicht an konkrete Zwecke gebundene Archivierung personenbezogener Daten nach Ansicht von Juristen nicht in Einklang bringen.
Eine „gefährliche Entwicklung“ macht auch Martin Kutscha im Vorstoß des Bundesrats aus. „Privatunternehmen werden präventiv und ohne konkreten Tatverdacht für den Staat eingespannt“, empört sich der Berliner Professor für Staats- und Verwaltungsrecht. Dies käme einer Zweckentfremdung und einem massiven Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gleich. Bei der Vorratsspeicherung würden „viele Unschuldige mit erfasst, um einige wenige Verbrecher herauszufiltern“. „Die Schaffung von Datenfriedhöfen“ stehe im Widerspruch zur obersten Karlsruher Rechtsprechung, ergänzt Nils Leopold von der Humanistischen Union.
Erhebliche Bedenken äußern neben dem IT-Branchenverband BITKOM auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Multimedia-Verband (dmmv), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie die Providerlobby eco. Die Länder seien sich über den Umfang der zu speichernden Daten nicht im Klaren, fürchtet eco-Juristin Hannah Seiffert. Bei jeder der 135 Mitgliederfirmen des Verbands würden „Volumina im dreistelligen Giga- bis zweistelligen Terabyte-Bereich anfallen“. Über den zentralen deutschen Netzknoten DE-CIX fließen momentan Daten mit einer Geschwindigkeit von über 15 Gigabit pro Sekunde, rechnet eco-Geschäftsführer Harald Summa vor. Davon seien „fünf bis zehn Prozent“ Verbindungsdaten. Da Anbieter wie die Deutsche Telekom eigene Backbones betreiben, sei dies nur die Spitze des Eisbergs. Wie die Behörden den „ganzen Müll“ auswerten wollen, ist ihm schleierhaft.
Das von den Ländern vorgebrachte Argument, dass Speicherplatz billig geworden sei, ziehe zudem nicht, kritisiert Summa aus Providersicht weiter. Die Datenbanken müssten redundant ausgelegt, mit einer automatischen Löschroutine nach der vorgegebenen Frist versehen und gegen externe Zugriffe abgesichert werden. Es würden immense Kosten verursacht. Auch die Telekom beschwerte sich jüngst heftig über eine übermäßige staatliche Inanspruchnahme bei der Abfrage von Verbindungsdaten und legte dem Parlament konkrete Zahlen vor: „Allein eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten würde bei der T-Com und der T-Mobile Investitionen in Höhe von 180 Millionen Euro sowie jährliche Mehrkosten von weiteren etwa 40 Millionen Euro verursachen“, heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns. Diese Belastung sei nicht hinnehmbar, zumal der TKG-Entwurf eine Finanzierungsübernahme durch den Staat bisher nicht vorsehe. Die hohen Summen müssten auf den Endverbraucher abgewälzt werden.
Angesichts des vereinten Widerstands signalisierten im Bundestag Vertreter aller Parteien ihre ablehnende Haltung zur Vorratsdatenspeicherung. Überraschenderweise spricht sich auch ein von der CDU/CSU-Fraktion unter Führung ihrer Internet-Beauftragten Martina Krogmann eingebrachter Antrag zur TKG-Novelle gegen die Forderung des Bundesrats aus, obwohl dort die Union ebenfalls das Sagen hat. Wichtige Prinzipien des Grundrechtsschutzes sehen die CDU-Parlamentarier bei der undifferenzierten Speicherung verletzt. Zudem würde sie zu „einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung der Telekommunikations-Unternehmen führen“. Auch an „der technischen Zweckmäßigkeit sowie der Handhabbarkeit“ der Vorratshaltung bestünden „erhebliche Zweifel“.
Die PDS-Abgeordnete Petra Pau empört zudem, dass die gesamte Bevölkerung durch die Überwachungsforderungen „wie potenzielle Verbrecher“ behandelt werde. Weniger klar ist die Haltung der Parlamentarier zu dem von der Bundesregierung unterstützten Vorhaben, eine Identifikationspflicht bei Prepaid-Handys einzuführen. Pau sieht darin eine „Datenspeicherung auf Vorrat ohne Verdacht“. Kryptisch äußert sich die Union: Sie befindet die Verpflichtung zur Abfrage von Personalien der Käufer von Prepaid-Karten im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse für gut. Sie fordert aber eine „normenklare Regelung“, um eine zu hohe finanzielle Belastung der betroffenen Firmen zu verhindern. Die wird sich nach Ansicht von Experten kaum finden lassen.
Angesichts der Kritik erscheint der Vorschlag des medienpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, die Überwachungsfragen aus dem TKG auszuklammern und im Rahmen der Novellierung des Datenschutzrechts gesondert zu behandeln, vielen plausibel. Mehrere Verbände, Datenschutzbeauftragte sowie der Frankfurter Rechtsprofessor Spiros Simitis plädieren für ein solches Moratorium - dies würde auch dem Anliegen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement entgegenkommen, die TKG-Novelle noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden. (jk)
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Neben der Überwachung der Nutzer ist der Zugang zu den Netzen der Telekom und der City-Carrier und der Zugang zu Diensten wie breitbandigen DSL-Internet-Zugängen im Rahmen der TKG-Novelle besonders umstritten. Der Telekom und den alternativen Carriern, die über den direkten Zugang zum Kunden über die Verwaltung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) herrschen, geht es vor allem darum, ihre kostspielig aufgebaute Infrastruktur nicht zu billig mit Konkurrenten teilen zu müssen. Ihre Herausforderer sehen dagegen ohne eine weitere Netzöffnung den „flächendeckenden Wettbewerb“ gefährdet.
AOL und andere Provider drängen vor allem auf den so genannten Bitstream Access. Damit müsste ihnen die Telekom Zugang zu ihren DSL-Leitungen gewähren. Diese Grundleistung könnten sie dann entsprechend „veredeln“, etwa mit höheren Datenraten. Die Telekom will von einem Bitstrom-Zugang nichts wissen, da sie, so ein Konzernlobbyist, „bereits viele DSL-Vorprodukte“ anbiete. Der Chef der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, hält den Bitstrom-Zugang für notwendig, da dieser weit über einen Wiederverkauf von Telekom-Produkten hinausgehe. Anreize zum Infrastrukturwettbewerb könnten etwa niedrigere Zusammenschaltungspreise schaffen, falls Telekom-Konkurrenten möglichst rasch die Daten durch eigene Netze leiten.
Ein ähnlicher Streit wie um die Breitband-Vorleistung tobt um den Wiederverkauf von Telekom-Produkten. Der rosa Riese klagt, dass ihm durch derartige „Resale-Verpflichtungen“ die „Luft als Global Player und für den Aufbau und Ausbau moderner Breitbandnetze genommen“ werden könne. Ein reines „Anschluss-Resale“ produziere nur „Wettbewerb um des Wettbewerbs Willen“. Die Telekom und der Verband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) setzen sich dafür ein, dass ein Weiterverkauf an klare Verpflichtungen für die Wettbewerber zum Aufbau eigener Infrastrukturen gekoppelt beziehungsweise preislich fest geregelt wird.
Auf der politischen Ebene zeichnet sich noch keine Lösung ab: Der Bundesrat will die Telekom mit härterer Hand angehen als die Bundesregierung. So soll der Platzhirsch Vorleistungsofferten an die Wettbewerber machen müssen. Inkasso und Mahnungen soll die Telekom weiter zentral durchführen, um auch den Ärger mit den Dialern abzufangen. Dazu kommt der Streit um ein dezidiertes Antragsrecht auf Missbrauchsverfahren für die kleinen Telcos bei der Regulierungsbehörde sowie um die Abschöpfung von wettbewerbswidrig erwirtschafteten Mehreinnahmen des Marktführers. Die Bundesregierung lehnt die Wünsche der Länder größtenteils ab.
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