Vom Erfinder der Massenabmahnungen ist mitunter die Rede, wenn der Name des Münchener Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth fällt. Seine heftig umstrittenen Abmahnungen wegen Marken- oder Urheberrechtsverstößen kosteten sowohl Privatnutzer als auch Unternehmen eine Menge Zeit, Geld und Nerven. Deshalb schauten am 17. September 2008 viele Augen nach Berlin Moabit, wo sich der Anwalt vor dem Landgericht wegen versuchten Betrugs zu verantworten hatte. Seine Verteidigung schlug fehl. Das Gericht hat ihn in diesem Berufungsprozess zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, und nun muss Gravenreuth mit einem gehörigen Schwall Häme klarkommen, der ihm aus diversen Foren und Blogs entgegenschwappt.
Beim zugrunde liegenden Fall aus dem Jahre 2006 hatte Gravenreuth eine Newsletter-Opt-in-Mail von der Tageszeitung taz erhalten, obwohl er angeblich keine angefordert hatte. Er reagierte – wie so oft in solchen Fällen – mit einer kostenpflichtigen Abmahnung wegen unerwünschter Werbung. Die taz verweigerte die Unterlassungserklärung, da sie ihre Opt-in-Methode für rechtmäßig hielt. Gravenreuth ließ es nicht damit bewenden, sondern erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt. Die Kosten für diese vorläufige Entscheidung musste zunächst die taz tragen. Die Zeitung überwies das Geld umgehend auf das Konto des Münchner Anwalts. Obwohl die Summe mit klarem Überweisungsvermerk eingegangen war, stellte es Gravenreuth gegenüber dem Gericht in Abrede und erwirkte damit einen Pfändungsbeschluss gegen die bekannte Domain taz.de, um diese danach versteigern zu können.
Daraufhin stellte die taz Strafanzeige wegen versuchten Betrugs. Bei einer Hausdurchsuchung übergab Gravenreuth denn auch sofort Unterlagen, die seine Kenntnis vom Zahlungseingang bestätigten. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen versuchten Betrugs an, das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte ihn im September 2007 zu sechs Monaten Haft. Der Rechtsanwalt legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, sodass nun der Fall vorm Landgericht neu zur Verhandlung kam.
Es war eine bizarre Situation: Sein Pflichtverteidiger musste Gravenreuth de facto Unzulänglichkeiten bei der Berufsausübung nachweisen. Tatsächlich bestätigten vier ehemalige Mitarbeiter, die als Zeugen geladen waren, chaotische Zustände in der Kanzlei, insbesondere bei der Postablage. Allerdings habe Gravenreuth ausgerechnet den Geldeingang auf dem Kanzleikonto immer persönlich genau überwacht, erklärte eine ehemalige Gehilfin. Am Ende schenkte Richter Ralf Vogl der Geschichte vom schludrigen Anwalt mit mangelnder Rechtskenntnis keinen Glauben, sondern erkannte auf Vorsatz. Der Rechtsanwalt hätte es besser wissen müssen, urteilte der Richter, er habe „als Organ der Rechtspflege versagt.“
Die Haftstrafe von 14 Monaten nannte der Richter „maßvoll“. Sie ist eine Gesamtstrafe, gebildet aus den sechs Monaten des erstinstanzlichen Urteils sowie einer elfmonatigen Haftstrafe, die Gravenreuth im Frühjahr vom Landgericht München wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung erhalten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Gravenreuth eigenen Angaben zufolge Revision beantragt hat. Bis darüber entschieden ist, ruht auch ein anwaltsgerichtliches Verfahren, das die Generalstaatsanwaltschaft München gegen Gravenreuth wegen seiner diversen Verfehlungen eingeleitet hat. Hier droht dem Anwalt zu allem Überfluss der Verlust seiner Zulassung.
(hob)
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