Europas Datenschützer sind sich sicher: Speicherfristen von bis zu drei Jahren für Verkehrsdaten in den Telekommunikationsnetzen widersprechen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Artikel-29-Gruppe wird dies in ihrer Stellungnahme zu der von Großbritannien, Frankreich, Irland und Schweden eingebrachten Ratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung klarstellen.
Während sich die EU-Ratsarbeitsgruppe am 18./19. Oktober bereits zum zweiten Mal trifft, blicken europäische Bürgerrechtsorganisationen ängstlich nach Berlin: Bleibt es beim deutschen Nein zu Speicherfristen? Für Bundesdatenschützer Peter Schaar, der derzeit den Vorsitz der Artikel-29-Gruppe, den Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten der EU, hat, ist die Sache klar: „Die grundlegende Frage ist, ob der diskutierte Rahmenbeschluss den Datenschutzstandards der Europäischen Konvention für Menschenrechte entspricht. Ich bezweifle dies.“
Die langen Speicherfristen und der Vorschlag, auch http-Daten auf Vorrat zu speichern, bedeute einen unangemessenen Eingriff in das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Privatheit der Bürger. So könnten mit den http-Logs auch Suchanfragen jedes Einzelnen gespeichert werden, sagt Schaar, und das für drei Jahre oder sogar noch mehr.
Bisheriger Spitzenreiter bei der EU-„Lagerhaltung“ ist Italien, wo vergangenen Dezember das Datenschutzgesetz kräftig gedehnt wurde mit der Vorschrift, Verkehrsdaten bis zu fünf Jahre aufzubewahren (siehe Grafik). Zu Abrechnungs- oder Betriebszwecken würde dies kein Unternehmen so lange tun - und in Deutschland darf es dies derzeit nur maximal sechs Monate.
„Wer Grundrechte einschränken will, der ist in der Begründungspflicht“, sagt Schaar. Doch genau diese Begründung sind die Strafverfolger bisher schuldig geblieben. „Uns fällt auf, dass die Sicherheitsbehörden nicht in Erscheinung treten, und wir werden das auch in unserer Stellungnahme zum Ausdruck bringen“, sagt daher Schaar und zieht den Schluss: „Entweder hat man keine Argumente oder man meint, man hat es in der derzeitigen Situation gar nicht mehr nötig, solche zu liefern.“ Statistiken über die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung beziehungsweise eine Dokumentation von Problemen dort, wo keine Daten gespeichert werden, fehlen.
Allerdings fehlen nicht überall die Statistiken zur Notwendigkeit. Die niederländische Bürgerrechtsorganisation Bits for Freedom hat welche aufgetrieben. In einer vom niederländischen Justizministerium 2002 in Auftrag gegebenen Studie wurde die Polizeiarbeit auf ihre Abhängigkeit von Speicherdaten untersucht. Dabei stellten Polizei und das Beratungsunternehmen Stratix fest, dass in 90 Prozent aller Ermittlungen auf Verkehrsdaten zugegriffen wurde, die der Provider für die Abrechnung gespeichert hatte. Allerdings hätten selbst beim kompletten Verzicht auf diese Daten noch zwei Drittel der Fälle erfolgreich abgeschlossen werden können.
Diese Ergebnisse hielt das Justizministerium bis jetzt unter Verschluss. Auch die Parlamentarier wurden im Stile von „Ihr müsst uns einfach glauben“ abgespeist, so Wessling. Ein formeller Antrag von Bits for Freedom auf Zugang zu dem Dokument brachte das Dokument jetzt an die Öffentlichkeit, und nun hat die Geheimniskrämerei ein parlamentarisches Nachspiel.
| Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten Noch sind die Regelungen in der EU sehr uneinheitlich. |
Ähnlich geizig waren die Mitgliedsstaaten auch mit den Antworten auf ihre Bedürfnisse zur Vorratsdatenspeicherung vor zwei Jahren - die Ergebnisse liegen laut Auskunft in Brüssel vor, aber sie sind nicht öffentlich zugänglich. Beim Bundesjustizministerium, federführend für die deutsche Seite in der Ratsarbeitsgruppe, gibt man sich ebenfalls sehr zurückhaltend. „Es gibt noch viel zu tun an dem Vorschlag,“ sagt eine Sprecherin des Justizministeriums. Selbst die Initiatoren haben demnach noch Änderungsvorschläge.
Doch ob sich darin schon spiegelt, was bei der Kommission diskutiert wurde, nämlich eine Kürzung der Fristen oder sogar ein Verzicht aufs Speichern zu Gunsten einer anlassbezogenen Konservierung von Daten, dazu konnte die Sprecherin nichts sagen. Selbst zur eigenen Position hält man sich bedeckt, obwohl doch nach der klaren Entscheidung bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein Nein zur Vorratsspeicherung nicht in Frage stehen sollte. Immerhin hat sich der Bundesrat jetzt gegen die Empfehlung seines Rechtsausschusses doch dazu entschieden, den aktuellen Vorstoß in der EU zu einer umfassenden Speicherung nur zur Kenntnis zu nehmen, während der Wirtschaftsausschuss des Bundesparlamentes mit Hinweis auf die TKG-Debatte für eine klare Ablehnung plädiert.
Bürgerrechtler in Europa blicken daher vorerst noch hoffnungsvoll nach Deutschland. Bisher waren auch die Niederlande Gegner der Vorratsdatenspeicherung. „Dieses Mal gehört Holland dagegen zu den festen Anhängern, daher hat Deutschland jetzt eine entscheidende Rolle“, so Wessling. Gerüchteweise soll allerdings auch Griechenland eine ablehnende Haltung einnehmen. In anderen Ländern ist man teilweise bereits bei einer Ausweitung der Speicherfristen.
In Deutschland haben Friedrich-Ebert-Stiftung und Datenschützer das Thema für die nächste Zeit auf ihre Agenda gesetzt. Denn - auch nach der Ablehnung fürs deutsche TKG - man kann nie so genau wissen, wann sich jemand bekehrt. (anm)
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