Die Staatsanwaltschaft Hannover hat aufgrund von Hinweisen, die bei der Initiative `Netz gegen Kinderporno´ eingegangen sind, bisher über 300 Verfahren wegen Verbreitung von Kinderpornographie eröffnet. Weitere Hinweise zu Funden in anderen Bundesländern wurden an die zuständigen Behörden dort weitergeleitet.
Die Initiative, die von mehreren hundert Web-Sites durch Banner-Einblendungen unterstützt wird, unterhält seit drei Monaten eine provisorische, neutrale Meldestelle auf einem Web-Server von c't. Über 450 Hinweise sind dort bislang eingegangen. Die hohe Kooperationsbereitschaft der Netzgemeinde hat sowohl die Initiatoren wie auch den zuständigen Oberstaatsanwalt Klaus Finke überrascht.
Bei den gemeldeten Fundstellen handelt es sich weniger um Newsgroups und Internet Relay Chat (IRC), die als Hauptumschlagplätze gelten, sondern hauptsächlich um das World Wide Web. Dort wird Kinderpornographie nicht in eindeutig benannten Foren angeboten, was belegt, daß es sich bei den Meldungen um Zufallsfunde handelt.
Kriminaloberrat Kriener vom LKA Nordrhein-Westfalen betonte gegenüber c't, daß sich Zufallsfinder möglichst direkt an die Polizei vor Ort wenden sollten, um den Verfahrensweg abzukürzen. Gegen sie würden generell keine Ermittlungsverfahren eröffnet:
`Meine fernschriftliche Nachfrage bei den anderen Landeskriminalämtern hat ergeben, daß - wie auch in Nordrhein-Westfalen - generell keine Ermittlungsverfahren gegen Hinweisgeber auf kinderpornographische Schriften in Online-Diensten und Datennetzen eingeleitet werden, wenn diese die Informationen nur kurzfristig besessen und zeitnah der Polizei als Beweismaterial zur Verfügung gestellt haben (Zufallsfinder). Ergeben sich jedoch konkrete Anhaltspunkte, daß zum Beispiel ein nicht zeitgerechtes Weiterleiten der Information vorliegt oder von dem eigenen - vermutlich strafbaren - Verhalten abgelenkt werden soll (Sammler), so wird ein Strafverfahren auch gegen einen Hinweisgeber eingeleitet. In den Jahren 1997 - 1998 wurden nur vereinzelt Strafverfahren in den Bundesländern eingeleitet. Hierbei handelte es sich jedoch um konkrete Einzelfälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat ergab.´
Die Meldestelle von Netz gegen Kinderporno verweist auf Anlaufstellen der Ermittlungsbehörden, die online erreichbar sind. Wer seine Hinweise dennoch anonym weitergeben möchte, kann dies über die Meldestelle der Initiative auch weiterhin tun. (ad)
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