Der EU-Wettbewerbsrat hat Ende November in Brüssel einen „Fortschrittsbericht“ der portugiesischen Ratspräsidentschaft zum Aufbau einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit angenommen. Mittelstandsvereinigungen sehen darin einen Vorstoß, Softwarepatente mit Hilfe „institutioneller Reformen“ auf europäischer Ebene doch noch durchzusetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium will derweil mit einem eigenen Webangebot zum Patentieren anregen.
EU-Kommission und EU-Rat sehen wieder einen Hoffnungsschimmer bei der geplanten Vereinheitlichung des europäischen Patentsystems. Der portugiesische Justizminister Joao Tiago Silveira sprach als Vertreter der Ratspräsidentschaft, die bis zum Ende des Jahres noch von Portugal ausgeübt wird, nach einem Treffen des Wettbewerbsrates von „bedeutsamen Schritten“ auf dem Weg zu diesem Ziel. Die Portugiesen haben sich während ihres halbjährigen Vorsitzes vor allem auf die Vorbereitung einer übergeordneten Patentgerichtsbarkeit konzentriert. Eine Blaupause dafür verabschiedeten die für gewerbliche Schutzrechte zuständigen Minister der Mitgliedstaaten im November trotz gravierender Einwände Spaniens. Es gehe an allen Fronten voran, so die für den Binnenmarkt zuständige Generaldirektion der EU-Kommission optimistisch. Das bestehende „Flickwerk“ bei der Patentgerichtsbarkeit sei teuer sowie schlecht und müsse baldmöglichst ersetzt werden.
Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hatte mit seinen ursprünglichen Plänen für eine umfassende Patentoffensive vor einem Jahr Schiffbruch erlitten. Vor allem Frankreich legte sein Veto gegen Vorschläge des Iren zur Einsetzung eines nicht allein der EU unterstehenden Patentgerichts ein, mit dem die Durchsetzbarkeit von Patentansprüchen europaweit vereinfacht werden sollte. Nach einem Regierungswechsel in Paris und einigen formalen Änderungen an seinen Plänen könnte McCreevy bald doch noch reüssieren.
Im April schlug die Kommission mit einer Mitteilung zur „Vertiefung“ des Patentsystems zunächst einen zweigeteilten Ansatz für die umstrittene neue Patentgerichtsbarkeit vor. So sollen einerseits Teile des vielfach kritisierten Europäischen Übereinkommens über Patentstreitigkeiten (EPLA) aus dem Europäischen Patentamt (EPA) für eine Zentralisierung der Rechtsprechung über die Bündel nationaler Patente herangezogen werden, die bisher von der autonomen Münchner Behörde verteilt werden. Ergänzt werden soll dieser Ansatz durch ein Mehrkammernsystem, das zugleich auch über die geplanten „echten“ Gemeinschaftspatente entscheiden kann.
Die Portugiesen haben in ihrem Arbeitspapier vorgeschlagen, die erste Instanz der neuen EU-Patentgerichtsbarkeit mit regionalen Einheiten sowie einer übergeordneten zentralen Abteilung einzurichten. Gemeinsam mit der zentralen zweiten Instanz sollen diese Ebenen eine einheitliche Gemeinschaftsrechtsprechung mit gemeinsamen Verfahrensvorgaben bilden. Es gibt aber im Rat noch Streit, in welchen Sprachen verhandelt werden soll. Spanien sorgt sich, dass de facto in vielen Fällen Englisch zum Tragen käme. Deutschland und Frankreich liegen sich in der Frage in den Haaren, ob Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen in Patentauseinandersetzungen schon in erster Instanz gemeinsam behandelt werden sollen. Die Bundesregierung pocht auf das eigene Modell einer Trennung. Den Widerstand gegen das Londoner Übereinkommen, dem zufolge die ausführlichen Beschreibungen von Ansprüchen eines Patentantrags beim EPA nur noch in einer der drei Sprachen Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen müssen, hat Paris dagegen aufgegeben. Die Vereinbarung kann so 2008 prinzipiell in Kraft treten.
Alarm geschlagen hat der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII). Die Mittelstandsvereinigung warnt, dass „die Patentlobby“ damit versuche, nach dem Scheitern der EU-Richlinie über den gewerblichen Rechtsschutz für „computerimplementierte Erfindungen“ Softwarepatente mit Hilfe „institutioneller Reformen“ auf europäischer Ebene durchzusetzen. Mechanismen des zentralisierten EU-Patentgerichtssystems wie eine dominierende Rolle für „technische“ Richter und Experten, die Spaltung von Nichtigkeits- und Verletzungsklage und eine zentrale Zuweisung von Nichtigkeitsklagen zu bestimmten Kammern könnten dafür sorgen, dass Patente auf Computerprogramme „durch Fallrecht“ durchgeboxt würden. Auch die European Software Market Association und die Initiative patentfrei.de sehen diese Gefahr. Sie fürchten ferner anhand Erfahrungen aus den USA, dass ein zentralisiertes Gerichtssystem der Patentinflation Vorschub leisten würde.
Hierzulande will das Wirtschaftsministerium gleichzeitig vor allem kleine und mittlere Unternehmen zum Patentieren ermuntern. Auf seiner Website Patentserver.de finden sich seit kurzem Hilfestellungen zu Fragen von der Anmeldung eines Patentes über Möglichkeiten zur Datenbankrecherche zum Stand der Technik bis hin zur Vermarktung und Durchsetzung eines gewerblichen Schutzrechts. Wissenschaft, Wirtschaft und die interessierte Öffentlichkeit sollten „für die wachsende Bedeutung von Schutzrechten im globalen Wirtschaftskreislauf“ sensibilisiert werden, hieß es zur Begründung. Häufig würden Erfindungen noch „vorschnell veröffentlicht und damit die Möglichkeit auf späteren Patentschutz verwirkt“.
Das Europäische Patentamt kann nach Auffassung seiner neuen Präsidentin, Alison Brimelow, einen weiteren Geldsegen durch Patentanmeldungen gut gebrauchen. Die Britin sieht die Behörde in einer finanziellen Krise. Obwohl das EPA jährlich rund eine Milliarde Euro einnehme, steuere man aktuell auf ein Defizit von zwei Milliarden Euro zu, rechnete sie jüngst vor. Die Umstellung auf neue Rechnungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) habe ergeben, dass die Institution keine Maschine zum Gelddrucken sei. Erstmals würden in der neuen Bilanzierung künftige finanzielle Verpflichtungen etwa aus der Kranken- und Pensionsversicherung der Mitarbeiter auftauchen. Offenbar nicht berücksichtigt hat die frühere Diplomatin dabei aber die in der Bilanz nicht mehr auftauchenden 2,3 Milliarden Euro, die 2006 für Verlängerungen von Patenten fällig wurden. Auch nach Abzug der rund 270 Millionen Euro, die an nationale Patentämter für Zuarbeiten gingen, dürfte das EPA so im vergangenen Jahr einen Überschuss in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro erzielt haben. (jk)
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