Kurz vor Weihnachten machte der Bundesrat mit der denkbar knappsten Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen die Bescherung perfekt: Die Länderchefs nickten die zuvor im Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat leicht entschärfte Version der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ab. Die Wiesbadener Polizeibehörde erhält damit unter dem Aufhänger der Terrorabwehr umfangreiche Überwachungsbefugnisse einschließlich der Lizenz zu heimlichen Online-Durchsuchungen.
Es war keine leichte Geburt: Erst wollte die SPD-Bundestagsfraktion partout die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen abwarten, dann stellten sich nach weiteren monatelangen Verhandlungen und dem Segen des Bundestags die Länder beim BKA-Gesetz quer. Da konnte dem ein oder anderen Politiker in der Union, die am liebsten ein noch viel schärferes Polizeigesetz für die Wiesbadener Behörde erlassen hätte, schon der Kragen platzen. „Ich finde es geradezu paradox und fahrlässig, die Terrorismusbekämpfung in die Hände des Bundes zu legen, und ihm dann nicht die Mittel zu geben, die man im eigenen Bundesland beansprucht“, donnerte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Zuvor hatte ihr Partei- und Kabinettskollege Wolfgang Schäuble den Ländern bereits die Pistole auf die Brust gesetzt: Entweder es gebe eine Einigung vor der Jahreswende, bestimmte der Bundesinnenminister, „oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande“.
Anhaltende Bedenken gab es bei führenden Sozialdemokraten. Auch die Jusos, die mit ihrem prinzipiellen Nein zum Einsatz des Bundestrojaners in Sachsen das vom Bundestag im November verabschiedete Vorhaben (siehe c't 25/2008, S. 48) im Bundesrat zunächst ins Stolpern brachten, sprachen sich weiterhin gegen das Gesetz aus. Trotzdem einigten sich Spitzenpolitiker von Bund und Ländern bereits Anfang Dezember auf einen Kompromiss. Die SPD konnte dabei durchsetzen, dass heimliche Online-Durchsuchungen grundsätzlich von einem Richter genehmigt werden. Die geplante Eilfallregelung, in der die PC-Razzien auch ohne Richterbeschluss, nur auf Anweisung des BKA-Chefs hin, möglich gewesen wären, entfällt.
Auch über den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung soll die Justiz gemeinsam mit dem namentlich nicht genannten Datenschutzbeauftragten des BKA und zwei weiteren Beamten der Behörde wachen. Zudem wurden die Zuständigkeiten des BKA und der Länderpolizeien etwas klarer definiert, damit sich beide Seiten bei der Fahndung nicht ins Gehege kommen. Nicht durchsetzen konnten sich die Sozialdemokraten mit ihrer Forderung, das Zeugnisverweigerungsrecht für sogenannte Berufsgeheimnisträger in Form von Anwälten, Ärzten oder Journalisten zu stärken.
Im Galopp ging es nach der Einigung weiter. Obwohl Verbände schier täglich vor der Untergrabung des Informanten-, Mandanten- und Patientenschutzes warnten, elf Chefredakteure und Herausgeber namhafter Medien Mitte Dezember im „Spiegel“ gegen einen „Anschlag auf die Pressefreiheit“ protestierten und die Opposition weiter gegen den „Bürgerrechtskiller BKA-Gesetz“ mobil machte, ging der Kompromiss im eigentli-chen Vermittlungsverfahren glatt durch. Ohne weitere Aussprache nickte einen Tag später der Bundestag die überarbeitete Fassung ab, in schneller Folge schließlich der Bundesrat.
Seit 1. Januar halten die Ermittler im personell wie technisch gut ausgerüsteten BKA nun weitgehende präventive Kompetenzen unter dem Aufhänger der Terrorismusbekämpfung in den Händen. Neu ist die Lizenz zum „verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme“, vulgo heimliche Online-Durchsuchung. Die Erlaubnis zum Schnüffeln etwa auf Festplatten wird beschränkt auf die Abwehr von Gefahren für höchste Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Zulässig ist sie aber auch bei einer Bedrohung von Gütern der Allgemeinheit, wenn es dabei um den Bestand des Staates oder der menschlichen Existenzbedingungen geht. „Bestimmte Tatsachen“ müssen die Annahme einer entsprechenden Gefahr nahe legen.
Bestimmungen, wie der Bundestrojaner auf die Rechner Verdächtiger gelangen soll, finden sich in dem allgemein gehaltenen Gesetz nicht. Schäuble und seine SPD-Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries, hatten sich im Frühjahr allein darauf verständigt, dass die Ermittler für die Installation der Spionagesoftware nicht in Wohnungen eindringen dürfen (siehe c't 17/08, S. 90). Bleiben also Sicherheitslücken, Schwachstellen oder die Dummheit mancher Nutzer, die es für die Fahnder im Falle eines Falles ausfindig zu machen gilt. Zum Einsatz kommen sollen laut BKA maßgeschneiderte Lösungen, die auf das System und die Situation eines Verdächtigen zugeschnitten sind.
Unterbleiben muss eine heimliche Online-Durchsuchung nur, wenn sich für die Beamten von vornherein abzeichnet, dass dabei „allein“ Erkenntnisse aus dem eigentlich absolut zu schützenden Kernbereich abgefischt würden. Dies ist beim Angriff auf eine Festplatte aber kaum vorstellbar, da darauf öffentliche und sehr private Daten in der Regel gemischt abgelegt werden. Verfassungsrechtlich Vorrang habe jedoch ein stärkerer Schutz der Intimsphäre durch einen Verzicht auf eine Datenerhebung im Zweifelsfall, hatte Wolfgang Hoffmann-Riem, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, die Koalition im Sommer noch gewarnt. Ausnahmen dürfe es nur geben, wenn ein Verdächtiger „absichtlich und zielgerichtet“ eine den Kernbereich angeblich betreffende Kommunikation vortäusche, um eine Überwachung zu verhindern. Die gesamte Klausel zu Online-Razzien geht zunächst in eine ungewöhnlich lange Probezeit: Die große Koalition im Bundestag befristete sie bis 2020.
Das künftige Arsenal für das BKA umfasst über die heimliche Online-Durchsuchung hinaus in den Paragraphen 20a bis x des BKA-Gesetzes unter anderem Befugnisse für bundesweite Rasterfahndungen unter Einschluss von Datensammlungen „nicht-öffentlicher Stellen“, den großen Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume mit Mini-Kameras und Wanzen sowie zur präventiven Telekommunikationsüberwachung einschließlich Abhören der Internet-Telefonie. Bei dieser sogenannten „Quellen-TKÜ“, also dem Abhören der Internet-Telefonie auf dem PC eines Verdächtigen schon vor der Verschlüsselung zur Übertragung, soll das Abgreifen allein der „laufenden“ Kommunikation vor oder nach einer Entschlüsselung von VoIP gestattet sein. Die Grenzen zu einer Festplatten-Inspektion, die höheren Eingriffsschwellen unterliegt, halten Experten aber für fließend. Die Ermittler dürfen zudem Verbindungs- und Standortdaten abfragen oder Mobiltelefone mit dem IMSI-Catcher orten. Zudem können sie in vielen Fällen gewonnene Informationen mit Geheimdiensten austauschen.
Neben Verbänden der beim Zeugnisverweigerungsrecht benachteiligten Berufsgruppen halten auch Oppositionspolitiker die endgültige Verabschiedung des Gesetzes für verfassungswidrig. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem „schwarzen Tag für die Grundrechte“. Die stellvertretende Fraktionschefin der Liberalen im Bundestag warf der großen Koalition vor, „große verfassungsrechtliche Probleme“ zu schaffen. Die anhaltende Kritik am BKA-Gesetz sei „völlig berechtigt, weil die Kumulation an heimlichen Eingriffsbefugnissen die Grundrechte der Bundesbürger in bislang ungekanntem Ausmaß gefährdet“.
Die Vizechefin der Linken im Parlament, Petra Pau, monierte, das Gesetz wirke „wider den Rechtsstaat“. Es verändere „die Bundesrepublik gravierend zum Schlechteren“. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth verurteilte den Vorstoß ebenfalls scharf: „Die große Koalition der Verfassungsfeinde aus CDU, CSU und SPD untergraben unseren Rechtsstaat“. Zugleich erklärte sie, die Grünen würden gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Zuvor hatte bereits der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum Verfassungsbeschwerde angekündigt. Der Altliberale setzt dabei auf in vielfachen Verfahren in Karlsruhe bewährte Kampfgenossen wie Burkhard Hirsch. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, schloss eine Organklage ihrer gesamten Fraktion nicht aus. „Verfassungsbruch lässt sich auch durch Wiederholungstaten nicht rechtfertigen“, erklärte sie unter Hinweis auf die Vorratsdatenspeicherung.
Die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann („Twister“) beauftragte ihren Anwalt von der Humanistischen Union noch am Tag der endgültigen Absegnung des vielfach als „faul“ titulierten Kompromisses mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Die Bürgerrechtlerin hatte – wie Baum – bereits erfolgreich in Karlsruhe gegen die Bestimmung zu Online-Razzien im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen geklagt. Sie bedauerte, „dass erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als Korrektiv für zu weitgehende Gesetze einschreiten muss“.
Schäuble begrüßte die Entscheidungen von Bundesrat und Bundestag dagegen „außerordentlich“. Damit sei es gelungen, ein „wichtiges sicherheitspolitisches Gesetzgebungsvorhaben“ in dieser Wahlperiode zum Abschluss zu bringen. Den Protesten von Berufsgeheimnisträgern widersprach der CDU-Politiker und verwies darauf, dass die Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht im BKA-Gesetz denen in der Strafprozessordnung entsprächen. Die Wahrung der besonderen Interessen von Ärzten oder Journalisten würde angesichts der erforderlichen „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ hinreichend gesichert.
Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestags, wies die Schelte von Medienverbänden ebenfalls zurück: „Es kann definitiv keinen Informantenschutz geben, der höher gewertet wird als die Sicherheit des Landes“, betonte der SPD-Politiker. „Ich stelle eine Hysterie in der öffentlichen Diskussion fest. Die speist sich unter anderem daraus, dass einige den Gesetzestext nicht richtig gelesen haben.“ Nun müssen sich die Karlsruher Richter die Zeit nehmen, die Artikel genau zu studieren. (jk)
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