Im Polizeibereich wächst Europa rasch zusammen. Mit dem Prümer Vertrag entsteht ein „Binnenmarkt“ für die Daten der Strafverfolger der Mitgliedsstaaten, während Europol künftig für die Bekämpfung sämtlicher grenzüberschreitenden schweren Kriminalität und für die Internetüberwachung zuständig ist. Der Daten-schutz für den Sicherheitsbereich hinkt weit hinterher.
Die Entwicklung der EU vom Staaten- zum Datenbund [1] macht rasante Fortschritte. „Wir haben in fast allen Punkten das erreicht, was wir uns vorgenommen hatten“, freute sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach der abschließenden Tagung der EU-Innenminister unter der auslaufenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Schäuble bezog sich etwa auf die Überführung des umstrittenen, federführend von Deutschland vorangetriebenen Vertrags von Prüm in den EU-Rechtsrahmen. Nach diesem Vertrag und den nun zu EU-Regelungen gewordenen Bestimmungen können Strafverfolger in den Mitgliedsstaaten insbesondere ihre Register zu Gen-, Fingerabdruck- und Kraftfahrzeugdaten vernetzen und in einem automatisierten Abgleichverfahren austauschen.
Gemäß der Absprachen der Innenminister erhält Europol ferner deutlich mehr Befugnisse. Für das EU-Polizeiamt fällt die im Europol-Übereinkommen festgeschriebene Beschränkung auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität weg. Sie ist nun für die Verfolgung und Verhinderung grenzüberschreitender schwerer Straftaten allgemein zuständig. Außerdem fällt jetzt die Internetüberwachung im Rahmen des Projekts „Check the Web“ in ihren Aufgabenbereich. Mit dem behördeninternen Portal soll die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten etwa bei der Beobachtung und Auswertung islamistisch-terroristischer Webseiten verbessert werden. Für die fortgesetzte Ausweitung Europols ist der Weg frei, da die Den Haager Polizeibehörde auf eine neue Vertragsbasis gestellt und in eine EU-Agentur überführt wird. So kann das Ministergremium künftig per einfachem Ratsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit das juristische Fundament Europols ändern. Bisher musste die Europol-Konvention von allen nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten regelmäßig bestätigt werden.
Im Frühjahr war Europol durch Änderungen an seiner damaligen Rechtsgrundlage in eine neue operative Phase eingetreten. Schon damit kam den Europolizisten eine deutlich stärkere Rolle bei der Bekämpfung und Prävention grenzüberschreitender schwerer Straftaten wie Terrorismus, Drogenkriminalität oder Geldfälschung zu. Möglich ist Europol auch bereits die Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedsstaaten. Mit der Einführung des „Verfügbarkeitsprinzips“ können sie nach Belieben auf Polizeidatenbanken in den Mitgliedsstaaten zugreifen und die dortigen Informationen in eigene Analysedateien einbauen.
Generell ist geplant, dass die Polizeibehörde neue Informationssysteme über das bisherige, von Datenschützern als „Daten-Waschanlage“ für die nationalen Strafverfolger kritisierte Europol-Computersystem hinaus aufbauen darf. Die Regulierung solcher weiteren Datensammlungen ist ein Fall, über die der EU-Rat nun bestimmen kann. Europol könnte so eine Datenbank mutmaßlich gewalttätiger Demonstranten genauso schaffen wie eine für potenzielle Terroristen oder Pädophile. Nationale Strafverfolgungseinheiten wiederum erhalten einen einfacheren Zugriff auf das Computersystem in Den Haag. Bürgerrechtler von der britischen Organisation Statewatch sehen mit dem Beschluss daher eine unkontrollierte Ausdehnung der Europol-Befugnisse einhergehen.
Einig waren sich die Innenminister auch, das gemeinsame Visa-Informationssystem (VIS) per Verordnung bis 2009 einzuführen und den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die darin gespeicherten „alphanumerischen und biometrischen Daten“ von Visa-Antragstellern zu erlauben. Die Justizminister beschlossen zugleich die Vernetzung der EU-Strafregister. Weniger Ehrgeiz legten die Politiker der Mitgliedsstaaten dagegen beim nach wie vor umkämpften Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Sicherheitsbereich an den Tag, den die EU-Kommission als Korrektiv zur permanenten Ausdehnung der Befugnisse der Strafverfolger schon im Herbst 2005 anstieß. Hier war allein von einer möglichen Einigung bis Jahresende die Rede - in Form einer gegenüber der Version, die die deutsche Ratspräsidentschaft vorsah, verwässerten Ausgabe. Diese sieht etwa weite Ausnahmen für „nachrichtendienstliche Tätigkeiten“ und bei der Weitergabe von Daten in Drittstaaten wie die USA vor.
Auf einem Berliner Symposium zum Datenschutz in Europa parallel zum Ratstreffen standen dagegen Forderungen nach einem hohen und einheitlichen Datenschutzstandard für EU-Polizeien als Ausgleich für den entstehenden „Binnenmarkt“ der Strafverfolger im Mittelpunkt. Dies ist dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zufolge unerlässlich, da teilweise hochsensible Daten immer mehr Sicherheitsbehörden zur Verfügung stünden. Spezielle Datenschutzbestimmungen wie etwa im Prümer Vertrag könnten die Lücke nicht füllen, da sie keine Bestimmungen zur weiteren Verwendung der einmal ausgetauschten Informationen enthalten.
Als „zwingend“ bezeichnete es mit Spiros Simitis einer der Nestoren der europäischen Datenschutzgesetzgebung, dass sich der Rat rasch auf klare Regelungen zum Schutz der Privatsphäre im Polizeibereich verständigt. Mit dem Haager Programm verstehe sich die EU seit 2004 als politische Union, die sich um mehr als den Markt kümmere. Daher müsse sie sich auch verpflichten, die Grundrechte zu achten. Der Datenschutz sei ein direktes Derivat davon. Beim geplanten Rahmenbeschluss dürfe es sich daher nicht um eine „Scheinlösung“ handeln. Es sei zu verhindern, dass die im nationalen Rahmen bereits erreichten Datenschutzbestimmungen eingeschränkt werden.
Der griechische EU-Abgeordnete Stavros Lambrinidis kritisierte Schäuble scharf, da dieser das Prümer Übereinkommen an den Parlamenten vorbei „durchgepeitscht“ habe. Insgesamt geht dem Sozialisten der Überwachungsdruck zu weit: Der Orwellsche Albtraum einer Big-Brother-Gesellschaft wird seiner Ansicht nach verwirklicht, „weil wir immer wieder ja sagen, bis wir aufwachen und erkennen, dass wir in einer solchen leben.“
[1] Stefan Krempl, Vom Staaten- zum Datenbund, EU und USA bauen Datenbestände für die Strafverfolgung aus, c't 10/06, S. 70
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