Die Regulierungsbehörde (RegTP) setzt das Rufnummernmodell nun gegenüber allen Voice-over-IP-Anbietern (VoIP) unter Androhung von Sanktionen durch. Ortsnetzrufnummern dürfen nur dann vergeben werden, wenn der Kunde im jeweiligen Ort wohnt oder dort eine Firmenanschrift hat. Die bisherige Praxis, Rufnummern wahlfrei zu vergeben, sei vorschriftswidrig. Betroffen von dieser Entscheidung sind insgesamt sieben Betreiber. Einen Monat zuvor hatte die RegTP lediglich die Anbieter Nikotel und Sipgate angeschrieben und sie aufgefordert, diese Praxis einzustellen (siehe c't 19/04, S. 58).
Die geplante Ausweichlösung ist eine eigene Vorwahl. Die dafür vorgesehenen 032-Rufnummern werden aber voraussichtlich erst im Sommer kommenden Jahres verfügbar werden. Bis dahin können Kunden, die nicht gerade in einer Großstadt wohnen, keine herkömmliche Festnetz-Rufnummer für ihren VoIP-Anschluss erhalten. Bereits zugeteilte, nicht vorschriftskonforme Rufnummern dürfen noch bis zum 1. August 2005 genutzt werden.
Bei den VoIP-Anbietern wird der Schritt der Behörde mit einem lachenden und einem weinenden Auge gesehen. Sie erhalten nun erstmalig die Bestätigung der RegTP, dass sie tatsächlich Ortsnetzrufnummern vergeben dürfen, was sie als Teilerfolg verbuchen. Noch im Frühjahr lehnte die Behörde eine Vergabe von ortsnetzgebundenen Rufnummern für Internet-Anschlüsse grundsätzlich ab.
Betroffen von der Anordnung sind offenbar auch zwei zuvor von der RegTP genehmigte Festnetz-Angebote etablierter Telefongesellschaften: „T-Net vor Ort“ der Telekom etwa ermöglichte die Schaltung eines Anschlusses in einem beliebigen Ortsnetz und die Weiterleitung der Anrufe an ein vom Kunden bestimmtes Ziel. Auch Arcor hatte eine vergleichbare Dienstleistung im Programm.
Während das Weiterschaltungs-Angebot für Telekom und Arcor wirtschaftlich fast keine Bedeutung hat, belastet der Zwang zur Aufgabe beliebiger Ortsnetzrufnummern die VoIP-Anbieter essenziell. Um knapp 50 Prozent der potenziellen Kunden zu erreichen, müssten sie mindestens Telefonnummern aus über 250 Ortsnetzen anbieten, was erhebliche zusätzliche Kosten für Infrastruktur, Rufnummern-Zuweisung und -Verwaltung verursacht. In allen so versorgten Ortsnetzen ist eine Vermittlungsstelle erforderlich - in der Regel arbeiten die VoIP-Anbieter zu diesem Zweck mit bereits etablierten Telefongesellschaften zusammen.
Bis zum Redaktionsschluss hatten die VoIP-Unternehmen noch nicht auf das Verdikt der RegTP reagiert. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, ihr Angebot entweder auf die Ortsnetze zu beschränken, in denen sie präsent sind, oder die Zahl der angebotenen Vorwahlen deutlich auszubauen. Daneben bestünde noch die Möglichkeit, nicht ortsgebundene Servicenummern wie 0180 oder 0700 einzusetzen, was aber Telefonate ins VoIP-Netz deutlich verteuern könnte. (uma)
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