Nach jahrelangem Streit um die geplante Richtlinie über „computerimplementierte Erfindungen“ zogen die EU-Abgeordneten die Notbremse und erteilten dem Gesetzgebungsvorhaben eine deutliche Absage. Sie reagierten damit auf eine immense Lobbyschlacht und die bestehenden Wissenslücken über die Auswirkungen von Softwarepatenten. Die freizügige Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes bleibt freilich unangetastet.
Die Beerdigung der Softwarepatentrichtlinie durch das EU-Parlament am 6. Juli brach alle Rekorde im Forum von heise online: 11 350 Beiträge gingen zu der entsprechenden Meldung ein, bis sich die Administratoren angesichts der auf der Strecke gebliebenen inhaltlichen Diskussion zur Schließung der Debattierecke entschlossen (siehe www.heise.de/newsticker/meldung/61446). Großes Aufatmen war bei vielen angesagt, nachdem die Parlamentarier die von der EU-Kommission Anfang 2002 vorgeschlagene und im vergangenen Jahr vom EU-Rat verschlimmbesserte Direktive über die Patentierbarkeit von „computerimplementierten Erfindungen“ mit 648 von 660 abgegebenen Stimmen abschmetterten.
Dass ein Richtlinienvorschlag in der entscheidenden zweiten Lesung komplett scheitert, ist ungewöhnlich. Laut dem parlamentarischen Berichterstatter Michel Rocard spricht daraus die „gemeinsame Wut“ der Abgeordneten über die „unmögliche Vorgehensweise der Kommission und des Rates“. Der französische Ex-Premier erinnerte daran, dass die Parlamentarier in erster Lesung „strikte Korrekturen“ am ursprünglichen Papier der Kommission vorgenommen hatten und reinen Softwarepatenten einen Riegel vorschieben wollten (siehe c't 24/03, S. 90). Dies sei einem „politischen Großereignis“ und „kulturellen Schock“ im Patentbetrieb gleichgekommen, was Konzerne wie Microsoft und von ihnen dominierte Branchenverbände wie die EICTA auf Grund ihrer Kurzsichtigkeit „nicht akzeptieren wollten“. Mit „totalem Sarkasmus“ hätte daraufhin der Ministerrat seinen entgegengesetzten Standpunkt ohne Rücksprache mit den Berichterstattern produziert und trotz Widerständen in den eigenen Reihen verabschiedet, was einem Frontalangriff auf das Parlament gleichgekommen sei (siehe c't 8/05, S. 37).
Die Zurückweisung des Ratspapiers war der einzige Nenner, auf den die zerstrittenen Fraktionen sich noch einigen konnten. Rocard selbst hatte nach der Ablehnung seiner zahlreichen Änderungsanträge, welche die Position der Abgeordneten aus der ersten Lesung größtenteils wiederherstellen sollten, im federführenden Rechtsausschuss eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung 21 Kompromissvorschläge aus dem Hut gezaubert. Die entscheidende Stellschraube des in der EU für eine Patenterteilung unabdinglichen „technischen Beitrags“ fasste er darin als „angewandte Naturwissenschaft“. Patentverletzungen zum Herstellen von Interoperabilität sollten nicht verfolgt werden, die „reine Datenverarbeitung“ vom Patentschutz ausgeschlossen bleiben. Seine Linie trugen unter anderem die österreichische Sozialdemokratin Maria Berger, ihre Landsfrau Eva Lichtenberger von den Grünen und der britische Liberale Andrew Duff mit.
Keine gemeinsame Linie fanden die Koordinatoren in der Europäischen Volkspartei (EVP). Die finnische Schattenberichterstatterin der größten Parlamentsfraktion, Piia-Noora Kauppi, liebäugelte mit den Rocard-Vorschlägen. Dem rechtspolitischen EVP-Sprecher, dem CDU-Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne, ging aber die Interoperabilitätsklausel des Sozialisten und dessen Ablehnung der vom Rat und vom Rechtsausschuss befürworteten „Programmansprüche“ auf Software zu weit. Damit wäre „ein Großteil der Produkte der Hochtechnologie nicht mehr patentierbar“, sorgte sich der Regulierungsbeauftragte der auch auf Patentrecht spezialisierten Düsseldorfer Anwaltskanzlei Taylor & Wessing mit der Großindustrie über die möglichen Folgen der Rocard-Linie.
Wie sehr die Frage der Softwarepatentierung das Parlament zerriss, zeigte sich während der Debatte zur zweiten Lesung einen Tag vor dem Votum. Die Abgeordneten machten dabei ähnlich wie die Befürworter und Gegner der Ratslinie in Lobbykreisen schier beliebig von Schlagworten wie „Innovation“ Gebrauch - unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Vorlage der Minister aussprachen. Vertreter der EVP, der Grünen und der italienischen Kommunisten warnten vor einer „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen“, falls die Richtlinie unverändert passieren würde. Stimmen aus dem linken Lager taten Softwarepatente als „Albtraum für kleine und mittlere Unternehmen“ und „intelligente Bomben“ ab, die nur die „Rockefellers des letzten Jahrhunderts“ stärken würden.
Vor allem Konservative sahen in den staatlich garantieren Monopolen auf Zeit aber die Garantie für eine Blüte der Wissensgesellschaft. Obwohl sich in der aufgeheizten Debatte der vergangenen Monate vor allem die Großindustrie für die Ratsposition mit ihren zahlreichen Hintertüren für breite Softwarepatente ausgesprochen hatte, bezeichnete der CSU-Abgeordnete Joachim Wuermeling Patente als den „Schutz des Schwächeren, des Erfinders, gegen den, der Marktmacht hat.“ Auch er konnte sich im speziellen Fall des Monopolschutzes für Computerprogramme allerdings nicht des allgemeinen Eindrucks erwehren, „dass das Dossier noch nicht entscheidungsreif ist.“
Insgesamt zeichnete sich in Probeabstimmungen zumindest eine einfache Mehrheit für die Rocard-Empfehlungen ab. Für deren Annahme wäre aber eine absolute Mehrheit aller 762 Abgeordneten erforderlich gewesen. Aus entgegengesetzten Motiven heraus erschien daher allen Seiten plötzlich die Zurückweisung des Ratsvorschlages und der gesamten Richtlinie als das kleinere Übel. So erklärte Lehne, dass nur so zu verhindern sei, dass in einem „Schrotschussverfahren“ doch noch der ein oder andere „problematische Antrag“ Rocards zum Zuge käme. „Bevor wir morgen auf dem Standpunkt des Rates sitzen bleiben, ist es besser, gleich die Notbremse zu ziehen“, gab derweil die Sozialdemokratin Berger als Parole für das andere Lager aus. „Besser keine Richtlinie als eine schlechte“, lautete die auch von Konzernen wie Siemens letztlich vorgetragene Position.
Nach dem deutlichen Nein zu dem „Harmonisierungsbestreben“ von Rat und Kommission bei Softwarepatenten jubilierten die Vertreter von Mittelstands- und Open-Source-Vereinigungen. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren sei von der Gegenseite lanciert worden, erinnerte Florian Müller, Gründer der Kampagne NoSoftwarePatents.com, an die Geburt der Richtlinie aus dem Geist von Verbänden wie der EICTA oder der Business Software Alliance (BSA). Diese arbeiteten im Namen ihrer Hauptinteressensträger wie IBM, Intel oder Microsoft seit längerem am Export des US-Rechts in Fragen des geistigen Eigentums und an der patentgestützten Absicherung ihrer Besitztümer gegen aufstrebende, vor allem im asiatischen und afrikanischen Raum angesiedelte Firmen. Die Patentlobby habe „Millionen für Lobbying und PR zum Fenster hinausgeworfen“, nur um einen weiteren gescheiterten Anlauf zum Ausbau des Patentsystems in Europa in den Händen zu halten. Spätestens mit dem Werben SAPs als reinem Softwarekonzern für die Richtlinie und den damit verbundenen Schutz von „Geschäftsabläufen“ sei klar geworden, dass der Rat keine Einschränkung der gegenwärtigen Patentierungspraxis vornehmen wollte.
Auch für Christoph Mohn, den Chef von Lycos Europe, ist die Parlamentsentscheidung „ein Sieg der Vernunft über fehlgeleitete Einzelinteressen“. Mit der Ratslinie wäre eine „noch größere Rechtsunsicherheit, Innovationsbremse und Arbeitsplatzgefährdung in der IT-Branche manifestiert worden.“ Enttäuscht reagierten die Elektronikindustrie-Lobby ZVEI und das deutsche EICTA-Verbandsmitglied Bitkom: Unisono sprachen sie von einer „verpassten Chance“, die Patentierungsregeln in den 25 EU-Staaten einander anzupassen.
Müller weiß andererseits, wie schwer es war, „die vom Bundesgerichtshof vorgegebenen engen Grenzen der Patentierbarkeit von Software EU-weit durchzusetzen“. Dies haben die Mittelstandsvertreter nicht erreicht. Insofern bleibt alles beim Status quo der Patentvergabe in Europa, die hauptsächlich vom Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) vorgegeben und von nationalen Gerichten in Streitfällen festgezurrt wird. Laut EPÜ ist Software „als solche“ nicht patentierfähig. Dies hat das Europäische Patentamt (EPA) aber nicht daran gehindert, in einer weiten Auslegung der Klausel bereits rund 30 000 Patente auf „computerimplementierte Erfindungen“ inklusive Programmcode zu erteilen. Darunter sind Schutzansprüche auf sehr allgemeine Verfahren wie das Ablegen von Einkaufsgegenständen in einen virtuellen Warenkorb oder das Zahlen mit Kreditkarte in einem Webshop, über deren „technischen Charakter“ und Innovationskraft sich trefflich streiten lässt.
EU-Parlamentsberichterstatter Rocard sowie zahlreiche Parlamentarier auch aus dem konservativen Lager sehen mit der Ablehnung der Richtlinie ein Signal an das EPA verknüpft, seine weitgehenden, allein bei der Patentierung von Geschäftsmethoden noch gedrosselten Erteilungsrichtlinien enger zu fassen. „Sofort“ müsse die Behörde aufgefordert werden, „die Vergabe von Softwarepatenten zu stoppen“, sprach Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe, Mitstreitern beim Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) und bei der Unternehmerinitiative gegen Softwarepatente aus der Seele. Davon unbeeindruckt heißt es beim EPA: „Wir halten uns weiter an die Richtlinien des EPܓ.
Was mit den „Altlasten“ passiert, welche die patentfreudige Industrie auf keinen Fall entsorgt sehen möchte, hängt auch mit den nächsten Schritten zur Reform des Patentsystems ab. Im EU-Parlament waren sich alle einig, dass diese über einen breiteren Ansatz als nur im Hinblick auf Software bald von der Kommission angegangen werden müsste. Doch selbst der Vorstoß zu einem EU-Gemeinschaftspatent hängt auf Grund unterschiedlicher Übersetzungswünsche seit über einem Jahr im Rat fest. Wie da „Harmonisierungsbestrebungen“ auf umfassenden Niveau Erfolg haben sollen, ist fraglich.
Der Vizepräsident der EVP-Fraktion, Othmar Karas, stellte vorsorglich klar: Derlei Unterfangen wären nur sinnvoll, „wenn die Kommission die Ergebnisse der jahrelangen Diskussionen aufnimmt und gleichzeitig der Rat seine Position vernünftiger gestaltet.“ Die vom Parlament anerkannten Bedenken, dass reine Softwarepatente aller Voraussicht nach Wettbewerb und Innovation nicht zuträglich sind, stehen nun zumindest im Zentrum der Aufmerksamkeit bei tausenden Beobachtern des jahrelangen Verfahrens. (jk)
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