Alle vier Fraktionen des Parlaments in Berlin ziehen an einem Strang: In einem gemeinsamen Antrag fordern sie die Bundesregierung auf, die Linie des EU-Rates im Gesetzgebungsverfahren zur Patentierbarkeit „computerimplementierter Erfindungen“ nicht weiter zu unterstützen. Dem EU-Ministergremium macht unterdessen der Umfaller Polen zu schaffen.
Anfang Dezember war es so weit: Rot-Grün, die Union und die FDP setzten ihr Häkchen unter einen in Teamarbeit der Fraktionen erstellten Antrag, mit dem sie die „Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“ sowie den „Wettbewerb und die Innovationsdynamik im Software-Bereich“ sichern wollen [1|#literatur]. In dem Papier, das im Plenum des Bundestags Anfang 2005 noch protokollarisch verabschiedet werden muss, äußern die Parlamentarier geschlossen ihre Unzufriedenheit über den Kurs des Bundesjustizministeriums in Brüssel bei den Verhandlungen über die umstrittene Richtlinie zur Patentierbarkeit „computerimplementierter Erfindungen“ [2|#literatur].
Die Bundesregierung fordern sie auf, die Linie des EU-Rates im Gesetzgebungsverfahren nicht weiter zu unterstützen, da diese das Problem der Trivialpatente und der damit einhergehenden Behinderung der Wirtschaft nicht deutlich genug angehe. Stattdessen solle Berlin bei der weiteren Kompromisssuche in Brüssel „die Zielrichtung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom 24. September 2003“ stärker berücksichtigen [3|#literatur].
Die Abgeordneten verfolgen damit weiter den Weg, den sie bei ihrer ersten Beratung des Themas im Oktober eingeschlagen hatten [4|#literatur]. Grundsätzlich teilt der Bundestag laut dem Antrag die Überzeugung der Regierung und des EU-Rates, „dass technische Erfindungen auch dann, wenn sie Software-Komponenten enthalten, dem Schutz des Patentrechts zugänglich sein müssen“. Gleichwohl sei man zu der Auffassung gelangt, „dass der gegenwärtige Meinungsstand zum Richtlinienentwurf auf europäischer Ebene bisher für zentrale Fragen keine hinreichenden Lösungen aufweist“.
Am wichtigsten ist den Fraktionen schon in der Richtlinie eine Definition des viel beschworenen „technischen Beitrags“, der nach allgemeinem Konsens in Europa die Grundlage für die Patentierbarkeit einer computerimplementierten Erfindung darstellen soll. Konkret berufen sich die Parlamentarier auf die Technikdefinition des Bundesgerichtshofs. Nur mit dem dort erfolgenden Rückgriff auf Auswirkungen auf die „Naturkräfte“ könne sichergestellt werden, „dass Geschäftsmethoden, Algorithmen und Erfindungen, deren technischer Beitrag allein in der Datenverarbeitung liegt, nicht patentiert werden können“. Patentanwälte sowie das Europäische Patentamt sehen diese Ausführungen allerdings als „mittlerweile überholt“ an. Doch die Abgeordneten wollen deren Praxis auf den Prüfstand stellen.
Auch mit den „Programmansprüchen“, die der Rat mit dem Patentschutz auf Computercode verbinden will, mag sich der Bundestag nicht anfreunden. Den Gegnern von Softwarepatenten zufolge würden derlei Ansprüche sogar die Veröffentlichung eines Programms mit patentgeschützten Inhalten etwa im Internet verhindern. Zudem macht sich das Parlament dafür stark, dass in die Richtlinie „ein möglichst umfassendes patentrechtliches Interoperabilitätsprivileg als Vorschrift aufgenommen wird.“
Für die Federführer bei Rot-Grün bedeutet der Antrag ein „klares Signal“ an Brüssel. Sie betonen unisono mit der CDU, dass Computerprogramme grundsätzlich weiterhin primär urheberrechtlich geschützt werden sollten. Der EU-Rat kämpfte derweil nach eigenen Angaben lange mit der Übersetzung seiner Richtlinienversion in die inzwischen 20 Amtssprachen der Union, weshalb sich die offizielle Besiegelung des Papiers wiederholt verzögerte. Zudem sorgte Polen Mitte November plötzlich für unvorhergesehenen Ärger: Die Regierung des neuen EU-Beitrittslandes erklärte auf ihren Internet-Seiten, dass man den im Rat im Mai zunächst informell verabschiedeten Richtlinientext „nicht unterstützen kann“.
Mit den Bedenken aus dem Osten gibt es gemäß einer Rechnung der Initiative NoSoftwarePatents.com aufgrund der Anfang November in Kraft getretenen Neugewichtung der Stimmen der Mitgliedsländer im Rat keine qualifizierte Mehrheit mehr für dessen Direktiventext. Polen hatte sich bei der „Probeabstimmung“ enthalten, dies aber nicht zu Protokoll gegeben, weil sein Votum im Rahmen der alten Zählweise nichts ausrichten konnte. Die Softwarepatentgegner sehen darin einen Präzedenzfall: Da die polnische „Neutralität“ an Bedeutung gewonnen habe, müsse jetzt neu über die Richtlinie abgestimmt werden.
Auch Vertreter der Regierung Spaniens, das schon im Mai gegen den gemeinsamen Standpunkt votiert hatte, sprachen sich für Neuverhandlungen im Rat aus. Spaniens Wirtschaftsminister José Montilla betonte, dass der Richtlinienvorschlag angesichts des großen Einflusses auf die IT-Industrie und auf spanische Verwaltungsbezirke, die auf Open Source setzen, „den größtmöglichen gesellschaftlichen Konsens“ widerspiegeln sollte. Dies sei momentan nicht der Fall.
Die niederländische Ratspräsidentschaft gab Anfang Dezember unterdessen Gas: Sie legte eine Begründung für die Position der Ressortchefs vor, die sich an der „gängigen Praxis des Europäischen Patentamts“ orientiere. Die Technikdefinition der Abgeordneten wies sie als „unklar“ zurück. Die Niederländer stellten damit die Weichen, den Rats-Standpunkt Mitte des Monats zu bestätigen und an das EU-Parlament zur zweiten Lesung weiterzuleiten. (pmz)
[1] Fraktionsübergreifender Beschlussantrag
[3] Stefan Krempl, Bye, bye Softwarepatent?, Nach der Entscheidung des Europaparlaments geht das Tauziehen um Softwarepatente weiter, c't 24/03, S. 90
[4] Stefan Krempl, Bundestag gegen Softwarepatente, Die Brüsseler Pläne zu Softwarepatenten polarisieren mehr denn je, c't 23/04, S. 30
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