Nach langem Zögern hat die US-Firma Syncronys am 18. Dezember ihren angeblichen Speicherverdoppler "SoftRAM95" vom Markt zurückgerufen. Gleichzeitig bestätigte Syncronys Ermittlungen der Federal Trade Commission (FTC) und drei Zivilklagen.
Trotz einer Ende November ausgesprochenen Abmahnung durch Microsoft, der sich Syncronys unterworfen hatte, war die Placebo-Software in deutschen und amerikanischen Geschäften zunächst weiter verkauft worden. Microsoft-Sprecherin Suzi Davidson erklärte auf Nachfrage von c't, einen Rückruf der Lagerbestände habe man auch gar nicht verlangt. Syncronys dürfe lediglich den Handel nicht weiter beliefern. Microsoft hatte die Abmahnung mit der unerlaubten Verwendung des Logos "Designed for Windows 95" und des Beta-Codes eines Treibers für Windows 95 begründet.
In Deutschland gab SoftRAM-Distributor Softline GmbH zwar in einer Presseerklärung gegenüber der Deutschen Presseagentur die Einstellung des Vertriebs bekannt, informierte den Handel aber offenbar nicht. Noch mehr als eine Woche danach konnte ein TV-Team von "Report München" das umstrittene Programm bei Karstadt einkaufen. Die Leitung des Kaufhauskonzerns mißbilligte anschließend in einer Stellungnahme die Informationspolitik des Distributors. Nachfragen, ob man die Verpflichtung zur Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises anerkenne, ließ die Softline GmbH unbeantwortet. Einigen Kunden hat der Distributor aber mittlerweile auf Verlangen den Kaufpreis zurückgezahlt, freilich "aus Kulanz und ohne Anerkennung von Rechtspflichten". In den amerikanischen Internet-Newsgroups mehren sich unterdessen Klagen von Kunden über die schleppende Abwicklung der "Geld-zurück-Garantie" durch den Hersteller Syncronys.
Den Rückruf begründete Syncronys damit, daß es nicht gelungen sei, alle noch am Markt befindlichen Exemplare mit Aufklebern als für Windows 95 ungeeignet zu kennzeichnen. Auf in Deutschland verkauften Paketen sind solche Warnhinweise überhaupt nicht gesichtet worden. Die Firma wiederholte die falsche Behauptung, SoftRAM95 funktioniere unter Windows 3.1 und kündigte die Wiederaufnahme des Vertriebs in geänderter Verpackung an. Ein neues SoftRAM95 für Windows 95 soll es dagegen erst "in naher Zukunft" geben. Man wolle es vorher ausführlich testen.
Die Ermittlungen der US-Handelsaufsichtsbehörde FTC gegen Syncronys laufen offenbar schon seit mehreren Wochen und erstrecken sich wahrscheinlich auch auf die umstrittenen Börsenaktivitäten der Firma. Syncronys erklärte dazu lediglich, man kooperiere mit den Ermittlern.
Bei den Zivilklagen handelt es sich um "Class Action Suits", eine Spezialität des kalifornischen Zivilrechts. Einzelne Kunden erheben im Namen aller geprellten Käufer wegen der irreführenden Werbung für SoftRAM95 Klage gegen Syncronys. In Deutschland gibt es einen solchen Rechtsweg nicht; allenfalls das Verbandsklagerecht von bestimmten Verbraucherschutzorganisationen ist entfernt vergleichbar. Wenn die Klagen zum Erfolg führen, muß Syncronys möglicherweise Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. (cp)
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