Weil eBay.de seine Geschäfte über eine Schweizer Aktiengesellschaft abwickelt, zahlt das Auktionshaus in Deutschland keine Umsatzsteuer. Die Lücke im EU-Steuerrecht soll erst im kommenden Jahr geschlossen werden.
Die Online-Auktionsplattform eBay.de ist auf Erfolgskurs. Im ersten Quartal 2002 stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 35 Prozent, weltweit will eBay in diesem Jahr mehr als eine Milliarde US-Dollar umsetzen.
Über erfolgreiche Unternehmen freut sich in der Regel auch das zuständige Finanzamt, denn sie sorgen für sprudelnde Steuereinnahmen. Im Falle der eBay GmbH mit Sitz in Dreilinden bei Potsdam ist die Freude allerdings getrübt. Das Potsdamer Finanzamt bekommt keinen Pfennig Umsatzsteuer für die Gebühren, die die User an eBay bezahlen.
eBay weist in seinen Rechnungen nämlich gar keine Umsatzsteuer aus und nutzt dabei eine Regelungslücke im EU-Steuerrecht. Nach derzeitiger Rechtslage müssen E-Commerce-Anbieter aus Nicht-EU-Ländern keinerlei Umsatzsteuer an deutsche Finanzämter abführen, wenn sie ihre Leistungen ausschließlich über das Internet erbringen. Dazu gehören beispielsweise kostenpflichtige Software-Downloads von einem US-Server oder ein Webmail-Angebot aus Australien.
Diese Lücke nutzt auch eBay: Der Vertragspartner für alle deutschen Kunden, die eBay International AG, hat seinen Sitz in der Schweiz und unterliegt deshalb nicht der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland. So sieht es zumindest der Finanzchef von eBay.de, Ralf Müller. Die eBay GmbH in Dreilinden arbeite als Dienstleister für die Mutter in der Schweiz - außerdem, so Müller, stünden die eBay-Server in den USA.
Nach Aussage des eBay-Finanzchefs haben deutsche Finanzämter die ‘Umsatzsteuerbefreiung’ auf eBay-Auktionsgebühren in einer verbindlichen Auskunft abgesegnet. Dies bestätigte gegenüber c't das Finanzamt Konstanz, das für Schweizer Unternehmen zuständig ist. Nach Auskunft einer Sprecherin handelt es sich um eine ‘Einzelfallentscheidung’, die von der übergeordneten Behörde, der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, mitgetragen wird.
Die Entscheidung verschafft eBay einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Online-Auktionshäusern mit Sitz in Deutschland. Während etwa Ricardo oder Atrada ganz selbstverständlich für ihre Gebühren Umsatzsteuer erheben und abführen, kann eBay jeden überwiesenen Euro komplett als Umsatz verbuchen. Ralf Müller, Finanzchef bei eBay Deutschland, meint freilich, dass die Umsatzsteuerbefreiung ‘eher den Usern zugute kommt’.
Die deutschen Finanzämter schauen dafür in die Röhre. Dabei hätten sie sehr wohl Möglichkeiten, eBays Umsatzsteuer-Sparmodell in Frage zu stellen. Einiges deutet nämlich daraufhin, dass die Wahl des Unternehmenssitzes in der Schweiz einzig zur Vermeidung der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfolgte. eBay wäre möglicherweise ein Fall für § 42 der Abgabenordnung (‘Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten’), wie Rechtsanwalt Michael Terhaag [1], Experte für Online-Recht in der Düsseldorfer Kanzlei Strömer, erklärt.
Tatsächlich ist eBay mit einem typischen E-Commerce-Anbieter aus einen Nicht-EU-Land kaum zu vergleichen. Während ein australischer E-Mail-Dienstleister mit deutschen Kunden nur in Australien tätig ist, beschäftigt eBay in Dreilinden bei Potsdam mehrere Hundert Angestellte, die Kunden betreuen, Support leisten und - mehr oder weniger erfolgreich - Ausschau nach Betrügern auf der Plattform halten. Ein erheblicher Teil der Arbeit findet also in Deutschland statt; das Steuerrecht spricht von der so genannten Betriebsstätte. Hinzu kommt, dass die Domain ebay.de von der deutschen eBay GmbH registriert wurde. Und selbstverständlich hat das Auktionshaus ein Konto bei einem deutschen Geldinstitut, der ABN Amro Bank AG in Frankfurt.
eBay bewege sich offenbar genau an der Grenze zwischen cleverer Nutzung der gesetzlichen Gestaltungsspielräume und verbotener Steuervermeidung, meint Rechtsanwalt Terhaag. Eine genauere Einschätzung ist nur sehr schwer möglich, weil die Finanzämter die Gründe für ihre Entscheidung zugunsten eBays nicht offen legen wollen. ‘Steuergeheimnis’ lautet die lapidare Auskunft. Bei Außenstehenden nähren sie damit nur Spekulationen über die Steuerentscheidung. Vielleicht hat eBay ja durchblicken lassen, dass man als Schweizer Unternehmen auf den Standort in Dreilinden gar nicht angewiesen ist?
‘Im Interesse der Wettbewerbs- und Steuergerechtigkeit ist der Gesetzgeber am Zug, solche Schlupflöcher zu schließen’, fordert Rechtsanwalt Terhaag. Dann kämen die Finanzämter auch seltener in Entscheidungsnöte.
eBays Umsatzsteuer-Paradies währt wohl tatsächlich nicht mehr lange: Die EU will bis Ende nächsten Jahres endlich die Rechtslücke schließen [2]. E-Commerce-Anbieter aus Drittländern, die mehr als 100 000 Euro mit Privatverbrauchern aus der EU umsetzen, müssen sich dann in einem EU-Staat registrieren lassen und Mehrwertsteuer abführen. (hod)
Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Heft bestellen
Permalink: http://heise.de/-288300
Kommentare lesen (11 Beiträge)
Das aktuelle Heft ist jetzt im Handel erhältlich.
Ältere Artikel können Sie über unser Zeitschriften-Archiv bestellen.