Nachdem die vermittelten Gespräche zwischen dem IT-Branchenverband Bitkom und den Verwertungsgesellschaften zum Thema Urheberabgaben für PCs vorerst gescheitert sind, verhärten sich offenbar die Fronten.
Die Bundesjustizministerin hatte voriges Jahr auf Bitten der Streitparteien die Vermittlerrolle eingenommen und später abgegeben, als die Gespräche festgefahren waren. Im November hatte sie einen erneuten Vermittlungsversuch gestartet. Immerhin hätten sich laut Maritta Strasser, Sprecherin des Ministeriums, die Vorstellungen der Streitparteien zur Höhe der Gerätevergütungen wesentlich angenähert; weder Ministerium noch die Kontrahenten äußerten sich zu der genauen Summe. Bisher waren allerdings bis zu 30 Euro pro PC im Gespräch.
Keinerlei Einigung konnte in der Frage der ‘Weichenstellung weg von der pauschalen Vergütung hin zu einem System der individuellen Abrechnung erzielt werden’. Daraufhin habe Bundesministerin Herta Däubler-Gmelin die Mediation beendet.
Für die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die die Verwertungsgesellschaften vertritt, ist der Fall klar: Der Bitkom habe Bundesjustizministerin und Urheber durch Ablehnung des Mediationsvorschlages ‘brüskiert’. Ein drittes anberaumtes Spitzengespräch sei von Bitkom einseitig abgesagt worden. Trotz ‘weit gehendem Entgegenkommen der Verwertungsgesellschaften’ habe man keinen Kompromiss finden können, da sich Bitkom grundsätzlich gegen gesetzliche Regelungen zur Abgeltung der Urheberrechte durch pauschale Vergütung sperre, meint die ZPÜ.
Der Bitkom bekräftigte indes, dass er Pauschalabgaben nicht gänzlich ablehnt. Seit Jahren zahle die Industrie für analoge Geräte, jetzt sei es an der Zeit für die Verwertungsgesellschaften sich ‘den neuen technischen Möglichkeiten zu öffnen’, fordert Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Sein Ziel sei es, weiterhin ein ‘zukunftsorientiertes Vergütungssystem für Urheber’ umzusetzen. Dies sei indes nur durch technische Schutzmechanismen möglich - insbesondere digitale Rechteverwaltung (Digital Rights Management, DRM).
Der IT-Branchenverband beschuldigt die Verwertungsgesellschaften, die Anerkennung solcher Systeme abzulehnen. Stattdessen beharre man weiterhin auf pauschale Vergütungen, die Harms als ‘Anachronismus im digitalen Zeitalter’ bezeichnete. Seiner Meinung nach seien digitale Schutzmechanismen und individuelle Vergütungssysteme im Internet vorhanden. In der ablehnenden Haltung der Verwerter sieht Harms ein fehlendes Verständnis für technische Zusammenhänge und Möglichkeiten.
Bitkom habe sich bereit erklärt, während einer Übergangsfrist zusätzliche Urheberabgaben auf Drucker, CD-Brenner et cetera zu zahlen. Mit Ablauf der Frist sollten die pauschalen Vergütungssysteme durch individuelle Vergütungsmodelle abgelöst werden. Der Bitkom sieht seine Argumentation durch die EU-Richtlinie zur ‘Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft’ vorrangig zu behandelnden technischen Lösungen gestützt.
Die Diskussion habe jedoch gezeigt, dass die ‘Verwertungsgesellschaften die Übergangsphase als Einstieg in pauschale Abgaben auf digitale Geräte begreifen’ würden. Die zwei extrem unterschiedlichen Positionen lassen sich nach Ansicht der Bitkom nicht unter einen Hut bringen.
Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Reinhold Kreile stellte den Industrievertretern hingegen ein ‘Armutszeugnis für das Rechtsverständnis’ aus. Das Scheitern der Gespräche zeige, dass die ‘Gegenseite offensichtlich nicht bereit ist, die seit 1965 geltende Rechtslage zu akzeptieren’. Stattdessen versuche sie, ‘die Kreativen um den gerechten Lohn für ihre Arbeit zu bringen’.
Nun appellieren die Verwertungsgesellschaften an den Gesetzgeber, die Rechtslage klarzustellen. Das Recht private Kopien dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden.
In der gesamten Diskussion bleibt gern außen vor, dass beide Organisationen nur ihre eigenen Interessen vertreten. Die DRM-Präferenz des Bitkom versucht, die Produktpreise so weit wie möglich zu drücken. Die Verwertungsgesellschaften sind ihrerseits nur am Weiterfließen der Abgaben interessiert. Die Kunden, die das alles bezahlen sollen, werden weder gefragt noch berücksichtigt.
Schlügen sich die Anwender auf die Seite von GEMA & Co, entzöge das der Unterhaltungsindustrie zumindest die Argumentationsgrundlage zum Einsatz immer rabiaterer Kopiersperren. Und es gibt keine Garantie dafür, dass die Anwender nicht letztendlich sogar das Schlechteste beider Welten erhalten: DRM-Systeme plus GEMA-Gebühren.
Zudem fehlt ihnen eine tatkräftige Lobby, die ihre Interessen vertritt. (vza)
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