Das Angebot des spanischen Musik-Download-Dienstes Weblisten.com klingt gut: Der Server stellt über 150 000 Musiktitel als MP3 bereit - ein ansprechend aufgebauter Service mit attraktiver Preisstruktur. Der Plattenindustrie ist das Angebot ein Dorn im Auge - doch die spanische Justiz zögert, das Unternehmen zu verurteilen.
Auf seinen Webseiten wirbt der spanische Musik-Download-Dienst mit der weißen Weste: ‘Höre legal Musik’, heißt es da. Daneben prangen die Logos der beiden großen spanischen Verwertungsgesellschaften AIE und SGAE - alles sieht koscher aus.
Auch die musikalische Vielfalt kann sich sehen lassen: Über 150 000 Titel aus vielen Musikrichtungen und aller Herren Länder, fein säuberlich katalogisiert nach Interpret und Label. Dagegen sieht das im August von Universal Music Deutschland gestartete Musikportal Popfile.de mit seinen 5000 Titeln aktueller Chart-Mucke alt aus.
Doch während Popfile.de bestenfalls Abrechnungsprobleme hat, sieht sich Weblisten schon seit vier Jahren vor Gericht. Der Kläger: Die Plattenindustrie, vertreten durch die AGEDI (Asociación de Gestión de Derechos Intelectuales). Diese bezichtigt den Download-Dienst ganz direkt der Musikpiraterie; er besitze nicht die nötigen Rechte, um MP3s zum Download anzubieten.
Weblisten.com hält mit Verträgen dagegen: Im Oktober 1998 hat der Anbieter einen Lizenzvertrag mit der spanischen Verwertungsgesellschaft der Komponisten und Texter abgeschlossen, der SGAE (Sociedad General de Autores y Editores). Im Juni 1999 unterzeichnete Weblisten ein Abkommen mit der Künstlervertretung AIE (Artistas Intérpretes o Ejecutantes). Die c't vorliegenden Verträge legen Weblisten.com keine geografischen Nutzungsgrenzen auf. Sie sehen auch ausdrücklich vor, dass die Musikstücke zum Download bereitgestellt werden.
Jaime Bernabé Gómez, der Geschäftsführer von Weblisten, legt großen Wert darauf, dass alles seine Richtigkeit hat: ‘Weblisten hat den Betrieb mit dem größten Respekt vor geltendem Urheberrecht aufgenommen und wird dies auch weiterhin tun.’
Beide Vereinigungen erhalten regelmäßig Abrechnungen und Zahlungen von Weblisten.com; die Verträge haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Die AIE nimmt auch die Lizenzbeträge für die Musikindustrie entgegen und leitet diese an die AGEDI weiter - exakt dieselbe Organisation, die Weblisten vor Gericht schleift.
Die AGEDI vertritt die Interessen der spanischen Plat-ten-Labels und assistiert in dieser Funktion der Vereinigung der Tonträgerindustrie AFYVE (Asociación Fonografica y Videografica Española) - das ist die spanische Landesgruppe der internationalen Tonträgervereinigung IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). Die AGEDI argumentiert, dass die Verträge mit den Verwertungsgesellschaften Weblisten.com bestenfalls die Urheberrechte an den Stücken sichern, nicht aber die Leistungsschutzrechte. Soweit entspricht die dortige Rechtslage anscheinend den hierzulande geltenden Bedingungen.
In Deutschland halten drei Parteien die Rechte an einem Musikstück: die Urheber (Komponist und Textdichter), die ausübenden Künstler sowie der Hersteller des Tonträgers. Urheberrechte können bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zentral lizenziert werden. Das deutsche Pendant zur AGEDI, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), vergibt aber ihres Namens zum Trotz keine Leistungsschutzrechte - insbesondere die Vertriebsrechte kann man nur beim jeweiligen Platten-Label erwerben.
An dieser Stelle wird die juristische Situation in Spanien vollends undurchsichtig: Die spanische Tonträgerunterindustrie will im vergangenen Jahr bei einem Treffen vereinbart haben, dass die AGEDI keine Internet-Lizenzen vergeben dürfe. Der Anwalt von Weblisten hält dagegen, diese Sitzung habe gar nicht stattgefunden; man wolle dem Download-Dienst gezielt die juristische Grundlage entziehen.
In Deutschland steht das Unternehmen rechtlich auf ähnlich wackeligen Beinen. Neben vielen anderen Künstlern bietet der Dienst auch Downloads von A-ha und Sasha an - Interpreten, die bei Warner Music Deutschland unter Vertrag stehen. Um diese Titel bereitzustellen, benötigt Weblisten eine direkte Erlaubnis von Warner Deutschland - eine solche habe der Dienst aber nicht eingeholt, versichert Kay Spreckelsen von der Rechtsabteilung des Labels.
Für deutsche Interessenten am Angebot von Weblisten.com stellt sich da die Frage, ob sie durch eine Mitgliedschaft bei Weblisten.com ebenfalls Rechte verletzen.
Nach hiesigem Urheberrecht wäre das Angebot von Weblisten.com in der derzeitigen Form nicht rechtens. Wer sich als Deutscher beim Dienst anmeldet, erhält in keinem Fall das Recht an der Nutzung der Dateien. Es gibt nämlich keinen ‘gutgläubigen Erwerb’ von Rechten - stammen die MP3s von Weblisten.com nicht aus einer rechtmäßigen Quelle, kann man auch keine Rechte daran erwerben. Somit haben die Downlads von deren Server denselben Rechtsstatus wie MP3s aus einem beliebigen Online-Tauschdienst (siehe auch c't 2/02, Seite 82).
Wie könnte Weblisten.com sein Angebot legalisieren? Grundsätzlich sind Urheberrechte national begrenzt: Nach dem ‘Schutzlandprinzip’ kann deutsches Urheberrecht nur in Deutschland verletzt werden, ausländisches Recht nur dort. Doch aufgrund der weltumfassenden Natur des Internet kann eine Urheberrechtsverletzung eben überall dort begangen werden, wo sich die Seiten abrufen lassen. Demzufolge müsste Weblisten.com in jedem Land, aus dem es Kunden annimmt, separate Verträge schließen. Doch welches Interesse sollte etwa Universal Music an einem derartigen Abkommen haben, wenn es gerade versucht, seine Titel zu höheren Preisen mit geringerer Qualität an den Hörer zu bringen?
So wird beim Blick in die Untiefen der Misere von Weblisten.com zumindest eines klar: Die Plattenfirmen haben jede Möglichkeit, um unabhängige legale Musik-Download-Angebote vom Markt zu drängen. Die sich so gern als ‘Global Players’ feiernde Musikindustrie nimmt das globale Netz anscheinend nur als Bedrohung wahr und verschanzt sich gemütlich hinter der bestehenden ‘Kleinstaaterei’ beim Urheberrecht, statt auf wirklich weltoffene Lösungen hinzuarbeiten. (ghi)
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