Der Bundestag bereitet sich auf die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung biometrischer Ausweisdokumente vor. Mit einer Anhörung begann jetzt die Arbeit in den Ausschüssen - und zeigt zugleich die Grenzen der parlamentarischen Gesetzgebung auf.
Fingerabdruck, Handprofil oder Gesichtsbild - welches biometrische Merkmal künftig neben Unterschrift und Lichtbild digital auf Pässen und Personalausweisen abgespeichert sein soll, hatte das im Januar 2002 in Kraft getretene „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ noch offen gelassen. Im „Zweiten Sachstandsbericht“ zum Thema „Biometrie und Ausweisdokumente“ kam das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) zu dem Ergebnis, dass die Gesichts-, Iris- und Fingerabdruck-Erkennung „über eine in etwa vergleichbare technische Leistungsfähigkeit verfügen“. Demgegenüber fällt die Handgeometrie-Erkennung bei insgesamt durchschnittlichen Evaluationsergebnissen durch eine hohe Falschakzeptanzrate ab. „Die Handerkennung ist aus dem Rennen“, fasste Projektleiter Thomas Petermann in der Sachverständigen-Anhörung Ende Mai vor dem Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Erkenntnisse zusammen.
Bei den verbleibenden Verfahren rücken angesichts der geringen Unterschiede in den Erkennungsleistungen nun nicht-technische Auswahlkriterien ins Zentrum der Diskussion: die Verträglichkeit mit den Anforderungen des Datenschutzes, die internationale Kompatibilität, die gesellschaftliche Akzeptanz, die Integration in die bestehenden Strukturen des Ausweiswesens sowie die Kosten (siehe Tabelle). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wies darauf hin, dass die biometrischen Erkennungssysteme über den unmittelbaren Zweck der Verifikation des Ausweisinhabers hinaus eine Plattform für weitergehende Auswertungen schaffen. „Das Merkmal Gesichtsbild ist kombinierbar mit der Videoüberwachung“, warnte er. Die Gefahr einer heimlichen Zweckentfremdung sei bei der Fingerabdruck- und Iris-Erkennung geringer, weil die Erfassung und Kontrolle die bewusste Mitwirkung des Betroffenen erfordere.
Angesichts der hohen zu erwartenden Kosten plädierte die SPD-Abgeordnete Ulla Burchardt für eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse, um die bisher erfolgten Weichenstellungen in einer breiten öffentlichen Diskussion „noch einmal einer kritischen Bestandsaufnahme zu unterziehen“. Der TAB-Bericht räume „mit der weit verbreiteten Vorstellung auf, dass zusätzliche biometrische Merkmale in Ausweisdokumenten ein Allheilmittel zur Terrorismusbekämpfung sind“, erklärte Burchardt; auch die Biometrie hätte den 11. September nicht verhindern können.
Auf internationaler Ebene indes ist der Einstieg in die globale biometriegestützte Sicherheitsinfrastruktur auf Betreiben der USA längst eingefädelt. Seit Anfang des Jahres werden Einreisende in die USA mit Fingerabdruck und Gesichtsbild erfasst; der neueste Zeitplan sieht vor, bis Oktober 2006 von allen Einreisenden digital lesbare Reisedokumente mit biometrischen Erkennungsmerkmalen zu verlangen. Die EU will vom kommenden Jahr an biometrische Pässe für ihre Bürger einführen, und da sie in diesem Bereich die Gesetzgebungskompetenz hat, steckt sie den Rahmen für die politischen Entscheidungen hierzulande ab.
Die wesentlichen Festlegungen wurden jedoch bereits in der internationalen Luftfahrtbehörde ICAO getroffen. Schon vor einem Jahr hatte sich die „Technical Advisory Group on Machine Readable Travel Documents“ auf das Gesichtsbild in Gestalt JPEG-komprimierter Rohdaten sowie den Einsatz kontaktlos auslesbarer RFID-Chips in Reisedokumenten geeinigt. Auf ihrer jüngsten Sitzung Mitte Mai in Montreal verabschiedete sie Standards zur logischen Datenstruktur der RFID-Chips, zur Verschlüsselung der Merkmale und zur zugehörigen PKI-Infrastruktur. Formal spricht die ICAO nur Empfehlungen aus und die Entscheidungshoheit bleibt bei den nationalen Gesetzgebern; real handelt es sich, so Thomas Petermann bei der Befragung im Ausschuss, um ein Gremium „mit geringer demokratischer Legitimation, aber faktisch weit reichender Normsetzungsbefugnis“.
Die Grünen-Abgeordnete Silke Stokar erinnerte jedoch daran, dass es im Unterschied zu Reisepässen bislang keine internationale Verpflichtung zur Einführung biometrischer Personalausweise gibt. Und der Bundesdatenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass in England, Australien und den USA keine Melderegister und keine obligatorischen Personalausweise existieren. Es sei bekannt, dass man sich dort sehr leicht mit falschen Angaben ein echtes Dokument beschaffen könne, und solch ein echtes Dokument würde dann trotz biometrischer Merkmale die falsche Identität bescheinigen. Tatsächlich rechnet das British Passport Office bei einem Anteil von immerhin 0,8 Prozent mit rund 9000 erschlichenen Pässen jährlich. Daher stellt sich Schaar die Frage, „wie viel zusätzliche Sicherheit man durch die Biometrie gewinnt“.
| Die Optionen |
„Wir verstehen die Biometrie als große Chance, eine Sicherheitslücke zu schließen“, antwortete ihm Clemens Binninger von der CDU/CSU-Fraktion. Bei zunehmender Mobilität der Bevölkerung wären die erforderlichen Kontrollen mit dem vorhandenen Personal in Polizei und Bundesgrenzschutz nicht mehr zuverlässig zu leisten. Und anders als der Bundesdatenschutzbeauftragte bekannte sich der Unions-Abgeordnete zur Kopplung der Videoüberwachung mit Fahndungsdatenbanken. „Den Fahndungszweck“, so Binninger, „halte ich für unverzichtbar.“
Mehr um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen als um die Persönlichkeitsrechte der Bürger zeigte sich die Ausschussvorsitzende Ulrike Flach von der FDP besorgt. Sie bedauerte, dass die einstmals führenden deutschen Firmen auf dem Feld der Biometrie nun überholt würden, und wünscht sich, dass sie sich wieder „nach vorne an die Front begeben“. Sie könne nicht erkennen, so die Freie Demokratin, „dass die Biometrie negative datenschutzrechtliche Auswirkungen hat“. (pmz)
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